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Glaue, Paul [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1927/28, 1. Abhandlung): Zur Geschichte der Taufe in Spanien, 2: Nachrichten über die Taufsitten bis 711: Konzilsbestimmungen und Schriftstellerzeugnisse — Heidelberg, 1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.38935#0022
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22

Paul Glaue:

für uns von größter Wichtigkeit sein würde, nicht mitgeteilt. Ein
Stück der Taufliturgie, wie sie unter den suevisch-galläcischen
Christen z. Zt. des Bischofs Martin von Braga üblich war, teilt uns
dieser in seiner Schrift ,De corr.rust/1 c. 15 mit. Danach fragte der
Priester am Taufbecken nach dem Namen des Täuflings: Quomodo
diceris ? Der Taufpate antwortete, z. B. Johannes dicitur. Darauf
folgte die Abrenuntiation in Frageform, sodann das Glaubens-
bekenntnis, ebenfalls in Frageform, doch so, daß auf die dreimalige
Frage eine dreimalige Antwort erfolgte. Wir dürfen vermuten, daß
nunmehr die Wasserweihe stattfand. Daran schloß sich, wie wir
aus Martins Schrift ,De trina mersione4 wissen, die dreimalige Unter-
tauchung an, unter der Rezitation der Taufformel: „ich taufe dich
im Namen des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes2.“ Wenn
sodann in der Schrift ,Decorr. rustdc. 16 vom Kreuzeszeichen bei der
Taufe die Rede ist3, so ist dabei an die Signation nach der Taufe
mit dem Chrisma zu denken. Aus dem 4. Canon der 2. Synode zu
Braga 572, der die Bestimmung enthält, daß das zur Taufe nötige
Chrisma vom Bischof den Kirchen unentgeltlich zu überlassen sei4,
glaube ich schließen zu können, daß die Salbung nach der Taufe
vom Priester, der getauft hat, vollzogen wurde, daß also die römische
Spaltung der Salbung in eine vom Presbyter und eine zweite vom
Bischof zu vollziehende hier unbekannt war.
Daß diese allerdings lückenhaft erhaltenen Bräuche dem
römischen Ordo, wie er 538 nach Braga kam, entsprochen haben
mögen, ist an sich anzunehmen. Nicht allein, daß die 1. Synode
von Braga 561, die also nicht allzulange vor der Abfassung der
Schrift Martins getagt hatte, den römischen Brauch auch für die
Taufe vorgeschrieben hatte, vor allem war für Martin von Braga,
wie aus seiner ,Epist. de trina mersione4 hervorgeht, der päpstliche
Stuhl in diesen ritualistischen Dingen höchste Autorität. Von
welcher Bedeutung also für unsere Kenntnis der römischen Tauf-
liturgie die Schrift ,De corr. rust.4 ist, kann hier nicht weiter ver-
folgt werden.

1 Herausg. v. Caspari, s. o. S. 16.
2 Siehe ep. Yigilii ad Profuturum, cap. II und VI, MSL 84, 831 ff.
a Dimisistis signum crucis quod in baptismo accepistis, bei Caspari a. a. O.
p. 34 und contemto signo crucis Christi alia signa aspicit, signum quod in bap-
tismo accepit, perdidit, ebenda p. 35.
4 Hefele, Conc. Gesch. III, 25f.; Mansi, Sacr. conc. coli. IX, 835;
MSL 84, 571 f.
 
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