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Glaue, Paul [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1927/28, 1. Abhandlung): Zur Geschichte der Taufe in Spanien, 2: Nachrichten über die Taufsitten bis 711: Konzilsbestimmungen und Schriftstellerzeugnisse — Heidelberg, 1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.38935#0029
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Zur Geschichte der Taufe in Spanien. II.

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Taufe zu vollziehen, lassen die Presbyter sich aber nicht nehmen;
von der Theorie, daß ihnen dieses Amt von dem allein taufberech-
tigten Bischof übertragen sei, ist hier nicht die Rede. So behalten
sich denn die Bischöfe s. o. — und das ist der letzte Schritt in dieser
Entwicklung — eine besondere Form der Salbung, die an der Stirn
in Verbindung mit der Handauflegung, vor.
In diesem Zusammenhang möchte ich einer Notiz Isidors ge-
denken, die er im 45. Kapitel seiner Schrift ,De vir. illustrd bietet.
Er schreibt dort, daß Eutropius als Abt des Klosters Servitanum
— später, um 600, war er Bischof von Valencia* 1 — an den Bischof
Lucinian von Carthagena einen Brief geschrieben habe, in qua petit
ab eodem quare baptizatis infantibus chrisma, post haec unctio tri-
buatur. Der Brief selbst ist uns verloren, ebenso wie die Antwort,
die Isidor noch gekannt hat2. Was soll aber jene Frage bedeuten ?
Mir will scheinen, daß mit Chrisma die Salbung3 der Getauften
durch die Presbyter, mit unctio die durch den Bischof gemeint ist.
Wenn ich damit Recht habe, so darf man daraus schließen, daß
dieser Brauch damals, also Ausgang des 6. Jahrhunderts, in Spanien
neu war. Denn der Abt wird kaum Auskunft über eine alteinge-
bürgerte Sitte erbitten. Dagegen mag er sich über einen bisher
nicht gebräuchlichen Akt gewundert haben, dessen Sinn er nicht
verstand. Also dürfen wir wohl den Schluß wagen: die verschieden-
artige Taufform d. i. die verschiedenartige Salbung, die durch den
Presbyter und die durch den Bischof, erscheint in Spanien erst in
der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts. Damit stimmt es völlig
überein, daß, wenn die 2. Synode von Barcelona 599 in ihrem
2. Canon bestimmt, der Bischof habe das von ihm konsekrierte
Chrisma an seine Diözesan-Presbyter unentgeltlich abzugeben4, ein-
fach noch vorausgesetzt wird, daß der Presbyter auch die Chris-
matio der neophyti confirmandi vollziehe. Es hat also damals noch
antiquorum Patrum synodis a venerabili Martino episcopo vel ab omni Bra-
carensi synodo excerpti wiederholen nur can. 20 des 1. Konzils von Toledo;
s. MSL 84, 582.
1 Vgl. Gams, Kirchengeschichte von Spanien II, 2, 57f. über ihn.
2 De vir. ill. c. 42: Luciniani multas epistolas legimus, de sacramento
denique baptismatis unam et ad Eutropium Abbatem (qui postea Valenciae
episcopus l'uit) plurimas. Vgl. Florez, Espana sagrada V 446. Über Lucinian
oder Licinian s. Gams a. a. O. 49ff.
3 Daß chrisma Salbung bedeutet, ist außer Zweifel. Vgl. z. B. die Über-
schrift des 131. Cap. bei Ildef. de cog. bap.: de chrismate — von der Salbung.
4 MSL 84, 609; Gams, Kirchengesch. von Spanien II, 2, 26.
 
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