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Täubler, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1931/32, 2. Abhandlung): Terremare und Rom — Heidelberg, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.40160#0008
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8

Eugen Taubler:

Die so mit Wall und Graben umgebene Anlage hat nur einen
Zugang: im Süden führt eine Brücke über den Graben zu einer
Öffnung im Wall, die in die Mittelstraße mündet. Das Breiten-
system setzt sich an dieser Stelle fort. Die Brücke bat wie der
Graben die doppelte Breite des Walls und der Mittelstraße und
ist doppelt so lang wie breit, weil der Graben liier ebenso (nur in
umgekehrter Richtung) mit 60 m Länge und 30 m Breite ausge-
kragt ist.
Die Straßen ruhten auf Erdunterbauten, deren sich kreuzende
Abschnitte also rechteckige Hohlräume umfaßten1; in diesen
standen in gleicher Höhe mit den Straßen die Hütten auf einem
Holzboden, der 2 m hoch über dem Erdboden auf Pfählen ange-
bracht war, und nachdem die erste Anlage durch Feuer zerstört
war, blieb man innerhalb des alten Umrisses und erneuerte den
Boden oberhalb des alten Schuttes auf längeren Pfählen; so auch
noch ein zweitesmal2.
An die Stadt legen sich von außen an: im SW ein Kanal, der
dem Graben das Wasser des benachbarten Flüßchens zuführt,
und ihm entsprechend in der Mitte der östlichen Längsseite ein
Austrittskanal, beide 30 m breit wie der Wall; ferner zwei Fried-
höfe, der eine in langgestrecktem Rechteck unmittelbar an die
südliche Hälfte der westlichen Grabenseite gelehnt (in der Breite
dem Graben entsprechend, 180 m lang), der andere quadratisch,
der östlichen Hälfte der südlichen Grabenseite halb vorgelagert,
in einem der Grabenbreite entsprechenden Abstand (30 m), halb
über sie nach Osten hinausragend; südlich davor ein Verbrennungs-
platz3. Während es sich bei dem Friedhof im Westen nur um einen
abgesteckten Platz handelt, ist der quadratische im SO wie die
Stadt auf einem Pfahlrost angelegt und mit einem Graben und
an der Westseite, d. h. an der Seite, zu der der Weg von der Stadt-
brücke führte, mit einer Brücke versehen.
Es bleibt noch der ausgesparte Raum in der Osthälfte der
Stadt, ein von einem Graben umgebener rechteckiger Platz, auf

1 Pigorini im Bull. pal. XXIII 1897 S. 58ff. Für Montata dell’ Orto
und andere Terremaren vgl. Scotti in den Not. d. scavi 1900 S. 123 A. 1.
2 Vgl. die Bilder bei Pigorini a. a. O. S. 63 und bei Scotti a. a. O.
zu S. 34. Die Erneuerung ist auch in Castione dei Marchesi (oben S. 5 A. 3)
zu erkennen.
3 Nicht auf den Plänen, zuerst festgestellt von Pigorini in den Not. d.
scavi 1895 S. 11 A. 5.
 
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