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Täubler, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1931/32, 2. Abhandlung): Terremare und Rom — Heidelberg, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.40160#0045
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Terremare und Rom.

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Erdschollen. Alles andere, was bei dem Grenzopfer zusätzlich ist,
können wir beiseite lassen, weil es nicht sinnbestimmt ist, nicht
einen besonderen Inhalt zum Ausdruck bringt; aber die Erdschollen
haben den Sinn, daß durch sie die Verbindung des Bodens, von dem
sie stammen, mit dem palatinischen Bereich zum Ausdruck gebracht
werden soll* 1. Thulin ist über die Verschiedenheit der beiden Opfer-
riten, die nur die Früchte gemeinsam haben, hinweggegangen, er
hat die Erdschollen überhaupt nicht hervorgehoben. Hätte er
ihre besondere Bedeutung erkannt, so wäre es ihm allerdings viel-
leicht nicht unmöglich erschienen, sie in seine Erklärung einzu-
beziehen: „Wie der Altar bei Ovid, so erhebt sich hier über die
Grube der terminus, welcher in früheren Zeiten bisweilen die Form
eines Altars hatte. Ein solcher Altar im Gebiet der Stadt ist der
natürliche Ausgangspunkt für die Zeremonien, durch weiche die
Stadt nach außen hin abgegrenzt wurde“2. Die Gleichsetzung
von Altar und terminus kann nicht richtig sein3, und die ganze
Vorstellung läßt sich nicht rechtfertigen. Es wäre im Widerspruch
zu dem Sinn der Begrenzung, wenn eine naturgemäß an die Grenze
gebundene Terminationszeremonie innerhalb des begrenzten Raumes
stattgefunden hätte, und dazu noch, bevor die Grenze mit dem
Pfluge gezogen war. Man muß sich so allgemein ausdrücken, wie
es Thulin tat, um einen Zusammenhang zwischen einem Grenzopfer
und einem vor der Grenzziehung und innerhalb des später begrenz-
ten Raumes dargebrachten, auf die Begrenzung hinweisenden
Grubenopfer für möglich zu halten. Die Unmöglichkeit, an ein
Grenzopfer auf dem Palatin zu denken, tritt noch deutlicher und
in positiver Weise heraus, wenn man hinzunimmt, daß das Termi-
nusopfer überhaupt nichts mit der durch den Sulcus begrenzten
Stadt zu tun hatte: es wurde nicht an der Grenze der Stadt, son-
dern an der Grenze der Feldmark vollzogen4. Man darf die Ver-
schiedenheit nicht durch die Vorstellung verwischen, daß zur Stadt
ihr Weichbild gehöre, da urbs und ager rechtlich verschieden sind
jährliche Opfer gilt dann nur dem Stein: Ovid, fast. II 461 ff. Dion. Hai. II 74.
Plutarch, Numa 16. quaest. Rom. 15.
1 Genauer unten S. 53. 61 f.
2 Wie die Fortsetzung zeigt, ist nicht die Begrenzung der Feldmark,
sondern der eigentlichen Stadt durch den Sulcus gemeint.
3 Ich habe nichts darüber finden können, daß der Stein bisweilen die
Formen eines Altars hatte. Dagegen Dion. Hai. II 74, 4: -9-soö<; te yap Tjyoov-
vai Toüt; Tepgova? xai -9-uouaiv c/.uzcÄq .... und Wissowa S. 136f.
4 Wissowa a. a. O. S. 137.
 
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