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Täubler, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1931/32, 2. Abhandlung): Terremare und Rom — Heidelberg, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.40160#0056
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Eugen Täubler:

maren zu beweisen. Es soll sich dabei dem geschichtlichen Inhalt
und dem Beweise nach um mehr handeln, als bisher in oft ausge-
sprochenen Vergleichen zum Ausdruck kam, und rückwirkend
wird dieser Beweis mehr noch als alles, was sich bisher aus der
literarischen Überlieferung für den palatinischen Mundus anführen
ließ, diesen sichern können. Man hat bisher immer nur den Mundus
selbst, die Grube, herangezogen; es ist nötig, auch das Doppel-
templum, in dem in den Terremaren der Quergraben mit den Gru-
ben lag, heranzuziehen. Auszugehen ist von einer Stelle, in deren
Deutung sich zwei Ansichten gegenüberstehen, Festus p. 258 M.:
quadrata Roma in Palatio ante templum Apollinis dicitur, ubi
reposita sunt, quae solent boni ominis gratia in urbe condenda
adhiberi, quia saxo munitus (überl. min.) est initio in speciem
quadratam. K. 0. Mueller Die Etrusker II2 S. 149: ,,Die Geräte,
welche man bei der Gründung solcher urbes zu brauchen pflegte,
lagen in einem viereckig ummauerten Raume auf dem Palatin
vor dem Augustischen Tempel des Apollo; man nannte auch diese
Einfassung, mit dem Namen der ältesten Stadteinfassung, Roma
quadrata1“. Dieser Deutung sind Valeton, Thulin und Wein-
stock gefolgt2, wie Mueller mit der Voraussetzung, daß die Roma
quadrata nicht mit dem Mundus identisch sei3. Andere, zu denen
Wissowa, Richter, Huelsen, Kroll gehören, identifizieren die
Roma quadratä mit dem Mundus4. Das für die eine wie für die
andere Ansicht Bestimmende liegt in der Frage, was die in der
Roma quadrata reponierten Dinge sind, quae solent boni ominis
gratia in urbe condenda adhiberi. Da bei Ovid und Plutarch auf
den Mundus der Sulcus folgt, lag es nahe, zunächst an Gegenstände
zu denken, die dem Ziehen der Furche gedient hatten, nach Mueller
(zu Festus p. 399) aratrum iugum aliaque, quibus in condenda
urbe utebantur Romani. Das „andere“ deutet eine kleine Ver-
1 So schon in seiner Festus-Ausgabe p. 399.
2 Yaleton in der Mnemosyne XXIII 1895 S. 67. Thulin S. 19.
Weinstock S. 1.191.
3 Innerhalb dieser Ansicht besteht die Verschiedenheit, daß für Mueller,
Thulin, Valeton auch der Mundus auf dem Palatin lag, für Weinstock
nicht.
4 Wissowa Religion S. 234 A. 10; Richter Topographie S. 35. 148;
E. Pais Ancient legends of Roman history S. 227ff.; Huelsen unten S. 58;
Kroll S. 122, der aber S. 123 auch die Möglichkeit offen hält, daß Mundus
und Roma quadrata, Grube und Viereck, zwei heilige Stätten auf dem Palatin
waren.
 
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