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Nikolaus [Editor]; Kallen, Gerhard [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1935/36, 3. Abhandlung): De auctoritate presidendi in concilio generali — Heidelberg, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.41986#0011
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Der Traktat des Magisters Nicolaus von Cues über
die Präsidialgewalt auf dem allgemeinen Konzil.
Bei dem Streit um die Präsidenz muß man zunächst
prüfen, ob untersucht werden soll, wer dem Konzil, oder:
wer auf dem Konzil zu präsidieren habe. Auf die erste Frage ant-
wortet kurz die Wahrheit selbst, die spricht: ,,Wo zwei oder
drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter
ihnen“. Und der Text des Konzils von Chalcedon, der sagt, daß
der Heilige Geist ohne Zweifel auf den in Nizäa versammelten Vätern
geruht habe: ,,. . . gleichwie er offenkundig (auf ihnen) ruhte“. Und
Christus spricht: ,,Ich bin bei euch alle Tage“. Er spricht: ,,. . . bei
euch“. Das hat er nicht von allen (Menschen) einzeln gesagt, bei
denen er nicht immer gewesen ist — denn durch die Sünde haben
sie sich von ihm entfernt. Auch hat er es nicht bloß von seinen
(Jüngern) gesagt, die nicht alleZeit hier unten bleiben sollten, sondern
geradezu von der priesterlichen Kirche, die immerdar dauern
wird. Durch den Text des Dekrets von Konstanz wird (das) be-
wiesen, wo es heißt, die Gewalt des Konzils stamme unmittelbar
von Christo her. So sagten (auch) die Väter auf dem achten all-
gemeinen Konzil am Schlüsse: ,,Durch die Macht, die uns im Hei-
ligen Geiste von unserm Hohenpriester, (unserm) gottgesandten Be-
freier und Erlöser gegeben ist. . .“ Und aus vielen ähnlich so lauten-
den Stellen geht hervor, daß nicht ein Mensch der hochheiligen Ver-
sammlung der Väter präsidiere, die rechtmäßig vereint ein Konzil
ausmachen, denn die verpflichtende Kraft des Konzils stammt ja
unmittelbar von Christo, der mitten unter den Versammelten ist,
und vom Heiligen Geiste, der auf den Vätern ruht, und von der
Gewalt zu lösen und zu binden (Schlüsselgewalt), die dem Priester-
tum gegeben ist. So steht es in der 1. Actio des achten Konzils zu
lesen, wo es nach Verfluchung derjenigen, die der Entscheidung des
Konzils widerstreben sollten, heißt: „Verflucht sei, (wer solches tut,)

5/6. ubi — sum cf. Matth. 18, 20.
8/9. sicut — consedit cf. Mansi 6/627 (a. 451).
9. vobiscum — tempore cf. Matth. 28, 20.
14/15. potestatem — Christo cf. Mansi 27/590 (a. 1415).
16/17. per — salvatore cf. Mansi 16/199 (a. 869).
 
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