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Nikolaus [Hrsg.]; Kallen, Gerhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1935/36, 3. Abhandlung): De auctoritate presidendi in concilio generali — Heidelberg, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.41986#0003
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Vorwort.

Die Veröffentlichung des Traktates De auctoritate presidendi
bei J. M. Düx, Der deutsche Kardinal Nicolaus von Cusa und die
Kirche seiner Zeit, 1847, I, 475ff. erweist sich als unzureichend.
Abgesehen davon, daß der Herausgeber nur die Würzburger
Handschrift zur Vorlage nahm, enthält sein Text auch eine große
Anzahl sinnstörender Lesefehler, wie signum argumenti statt sanc-
tus Augustinus, magistri veniam statt munificentiam u. a. Darum
entschloß sich die Cusanus-Kommission auf meinen Vorschlag zu
einem kritischen Neudruck der für das Verständnis des Nikolaus
von Cues so wertvollen Schrift.
Eine isolierte Behandlung des Traktates hätte indessen wenig
geholfen. Seine Eigenart wird erst klar in seinem Gegensatz zu
den übrigen Gutachten, die damals über dieselbe Frage dem Basler
Konzil vorgelegt wurden. Aus deutscher Geisteshaltung ist er ge-
schrieben. Gewiß, man spürt die Einwirkung von Scholastik und
Kanonistik sehr stark. Nikolaus hat ja auch die rationalistisch-
formalistische Schulung nicht mißachtet. Aber er blieb ihr nicht
verhaftet als ,,der Weisheit letztem Schluß“. Und gerade dadurch,
daß er die eigentliche Begründung für seinen Lösungsvorschlag
schließlich doch aus den Tiefen metaphysischer Wertung schöpft,
unterscheidet sich der „deutsche Kardinal Nicolaus von Cusa“ von
den andern Gutachtern. Ihre Meinung mußte darum aber in den
Erläuterungen herangezogen werden. Der Traktat des Priors von
St. Benigne wurde sogar im Anhang ganz abgedruckt, weil Düx
ihn irrtümlich dem Cusanus zugeschrieben und darin bisher keinen
Widerspruch gefunden hat, und weil sein Abdruck ebenfalls durch
viele Fehler entstellt ist. Durch seine knappe Form eignet sich
dieses Gutachten zudem besonders, an einem typischen Beispiel
romanische Denkart der deutschen des Nikolaus gegenüberzuhalten.
In den Erläuterungen habe ich versucht, die Schrift aus der
Zeit der Jahre 1431 —1437 und der sie bewegenden Kämpfe heraus
verständlich zu machen. Die Bedeutung, welche der Kanonistik
in dieser Zeit zukommt, erforderte eine rechtsgeschichtliche
Erweiterung. Sie verfolgt das Hinübergleiten des Begriffs der
repraesentatio aus der theologischen Sphäre in die kanonistische,
 
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