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Brinkmann, Carl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1936/37, 4. Abhandlung): Erzeugung und Verbrauch landwirtschaftlicher Produkte in Baden: mit 16 Tabellen — Heidelberg, 1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.41991#0059
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Landwirtschaftliche Produkte in Baden.

59

Die durchschnittliche Rebfläche ist im südlichen Breisgau erheblich
größer als im nördlichen, sie kommt dort ungefähr den Verhält-
nissen des Kaiserstuhlgebiets nahe. Bemerkenswert ist die ver-
hältnismäßig hohe Zahl der Reblandbesitzer mit über 50 a Reb-
land im südlichen Breisgau. Die Verschiedenheit der beiden Teile
des Breisgaus ist durchgehend: vereinfacht kann man sagen, daß
der nördliche Teil kleine Rebflächen mit Qualitätsanbau hat, der
südliche dagegen große Rebflächen mit Mengenanbau.
Die Orten au und Bühle r ge gen d sind ausgesprochene Wein-
gebiete. Der Weinbau ist neben dem Obstanbau die wichtigste Ein-
nahmequelle der Bevölkerung: andere Erwerbsmöglichkeiten sind
nur in geringem Maße gegeben. Große Rebflächen haben die Orte
Durbach mit 216 ha, Zell-Weierbach mit 110 ha, Neuweier mit
90 ha. Die Betriebsverhältnisse einer Reihe wichtiger Weinorte des
Gebiets gehen aus folgender Übersicht hervor:

Zahl der
Haus-
halte
Land-
besitzer
Rebbe
unter
50 a
sitzer
über
50 a
Landbesitzer
ohne Reben
Durch-
schnittliche
Rebfläche
in a
Verhältnis von
Rebfläche zur
übrigen landw.
genutzten Fläche
Zell-
Weierbach .
390
395
334
45
18
25,1
1 : 2,7
Ortenberg ...
359
334
286
30
18
24,8
1: 3,9
Durbach .
402
332
201
109
22
59,7
1: 3,7
Eisental .
329
339
319
12
8
20,4
1: 3,2
Neuweier ....
294
330
309
15
6
23,5
1: 5,1
Varnhalt.
260
293
274
5
14
18,5
1: 3,2

Auffallend ist die hohe Anzahl der Betriebe mit einer Rebfläche
über 50 a bei dem Orte Durbach; im übrigen unterscheidet sich
das Gebiet, was die Betriebsgrößen anbelangt, nicht sehr von den
übrigen badischen Weingebieten. — Die Ortenau wird als bestes
Weinbaugebiet des Landes bezeichnet: in ihr wird vor allem Qua-
litätsanbau getrieben, der es auch kleineren Betrieben möglich
macht, existenzfähig zu sein.
Die Marktordnung für Wein. Eine der wichtigsten Maß-
nahmen bei der Marktregelung für den Wein ist die Schlußschein-
pflicht. Der zuständige Weinbauwirtschaftsverband hat über den
Schlußschein die Möglichkeit einer genauen Kontrolle aller Ver-
käufe bzw. Käufe. Im wesentlichen enthält der Schlußschein den
Kaufgegenstand, Weinsorte und Herkunft, Namen der Vertrags-
partner, Angabe der Mengen und des Preises. Schlußscheinpflichtig
sind die Verkäufe von Weinbauerzeugnissen aus dem Betriebe des
 
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