Landwirtschaftliche Produkte in Baden.
59
Die durchschnittliche Rebfläche ist im südlichen Breisgau erheblich
größer als im nördlichen, sie kommt dort ungefähr den Verhält-
nissen des Kaiserstuhlgebiets nahe. Bemerkenswert ist die ver-
hältnismäßig hohe Zahl der Reblandbesitzer mit über 50 a Reb-
land im südlichen Breisgau. Die Verschiedenheit der beiden Teile
des Breisgaus ist durchgehend: vereinfacht kann man sagen, daß
der nördliche Teil kleine Rebflächen mit Qualitätsanbau hat, der
südliche dagegen große Rebflächen mit Mengenanbau.
Die Orten au und Bühle r ge gen d sind ausgesprochene Wein-
gebiete. Der Weinbau ist neben dem Obstanbau die wichtigste Ein-
nahmequelle der Bevölkerung: andere Erwerbsmöglichkeiten sind
nur in geringem Maße gegeben. Große Rebflächen haben die Orte
Durbach mit 216 ha, Zell-Weierbach mit 110 ha, Neuweier mit
90 ha. Die Betriebsverhältnisse einer Reihe wichtiger Weinorte des
Gebiets gehen aus folgender Übersicht hervor:
Zahl der
Haus-
halte
Land-
besitzer
Rebbe
unter
50 a
sitzer
über
50 a
Landbesitzer
ohne Reben
Durch-
schnittliche
Rebfläche
in a
Verhältnis von
Rebfläche zur
übrigen landw.
genutzten Fläche
Zell-
Weierbach .
390
395
334
45
18
25,1
1 : 2,7
Ortenberg ...
359
334
286
30
18
24,8
1: 3,9
Durbach .
402
332
201
109
22
59,7
1: 3,7
Eisental .
329
339
319
12
8
20,4
1: 3,2
Neuweier ....
294
330
309
15
6
23,5
1: 5,1
Varnhalt.
260
293
274
5
14
18,5
1: 3,2
Auffallend ist die hohe Anzahl der Betriebe mit einer Rebfläche
über 50 a bei dem Orte Durbach; im übrigen unterscheidet sich
das Gebiet, was die Betriebsgrößen anbelangt, nicht sehr von den
übrigen badischen Weingebieten. — Die Ortenau wird als bestes
Weinbaugebiet des Landes bezeichnet: in ihr wird vor allem Qua-
litätsanbau getrieben, der es auch kleineren Betrieben möglich
macht, existenzfähig zu sein.
Die Marktordnung für Wein. Eine der wichtigsten Maß-
nahmen bei der Marktregelung für den Wein ist die Schlußschein-
pflicht. Der zuständige Weinbauwirtschaftsverband hat über den
Schlußschein die Möglichkeit einer genauen Kontrolle aller Ver-
käufe bzw. Käufe. Im wesentlichen enthält der Schlußschein den
Kaufgegenstand, Weinsorte und Herkunft, Namen der Vertrags-
partner, Angabe der Mengen und des Preises. Schlußscheinpflichtig
sind die Verkäufe von Weinbauerzeugnissen aus dem Betriebe des
59
Die durchschnittliche Rebfläche ist im südlichen Breisgau erheblich
größer als im nördlichen, sie kommt dort ungefähr den Verhält-
nissen des Kaiserstuhlgebiets nahe. Bemerkenswert ist die ver-
hältnismäßig hohe Zahl der Reblandbesitzer mit über 50 a Reb-
land im südlichen Breisgau. Die Verschiedenheit der beiden Teile
des Breisgaus ist durchgehend: vereinfacht kann man sagen, daß
der nördliche Teil kleine Rebflächen mit Qualitätsanbau hat, der
südliche dagegen große Rebflächen mit Mengenanbau.
Die Orten au und Bühle r ge gen d sind ausgesprochene Wein-
gebiete. Der Weinbau ist neben dem Obstanbau die wichtigste Ein-
nahmequelle der Bevölkerung: andere Erwerbsmöglichkeiten sind
nur in geringem Maße gegeben. Große Rebflächen haben die Orte
Durbach mit 216 ha, Zell-Weierbach mit 110 ha, Neuweier mit
90 ha. Die Betriebsverhältnisse einer Reihe wichtiger Weinorte des
Gebiets gehen aus folgender Übersicht hervor:
Zahl der
Haus-
halte
Land-
besitzer
Rebbe
unter
50 a
sitzer
über
50 a
Landbesitzer
ohne Reben
Durch-
schnittliche
Rebfläche
in a
Verhältnis von
Rebfläche zur
übrigen landw.
genutzten Fläche
Zell-
Weierbach .
390
395
334
45
18
25,1
1 : 2,7
Ortenberg ...
359
334
286
30
18
24,8
1: 3,9
Durbach .
402
332
201
109
22
59,7
1: 3,7
Eisental .
329
339
319
12
8
20,4
1: 3,2
Neuweier ....
294
330
309
15
6
23,5
1: 5,1
Varnhalt.
260
293
274
5
14
18,5
1: 3,2
Auffallend ist die hohe Anzahl der Betriebe mit einer Rebfläche
über 50 a bei dem Orte Durbach; im übrigen unterscheidet sich
das Gebiet, was die Betriebsgrößen anbelangt, nicht sehr von den
übrigen badischen Weingebieten. — Die Ortenau wird als bestes
Weinbaugebiet des Landes bezeichnet: in ihr wird vor allem Qua-
litätsanbau getrieben, der es auch kleineren Betrieben möglich
macht, existenzfähig zu sein.
Die Marktordnung für Wein. Eine der wichtigsten Maß-
nahmen bei der Marktregelung für den Wein ist die Schlußschein-
pflicht. Der zuständige Weinbauwirtschaftsverband hat über den
Schlußschein die Möglichkeit einer genauen Kontrolle aller Ver-
käufe bzw. Käufe. Im wesentlichen enthält der Schlußschein den
Kaufgegenstand, Weinsorte und Herkunft, Namen der Vertrags-
partner, Angabe der Mengen und des Preises. Schlußscheinpflichtig
sind die Verkäufe von Weinbauerzeugnissen aus dem Betriebe des