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Honecker, Martin; Johannes; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1937/38, 2. Abhandlung): Nikolaus von Cues und die griechische Sprache — Heidelberg, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.41994#0084
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Martin Honecker: Cusanus-Studien II.

nicht im Prolog des Apuleiusdruckes, wohl aber in der Einleitung
der Cusanus-Ausgabe von 1488 steht218. Die Darstellung in der
Vorrede des Jac. Faber Stapulensis übernahm dann wörtlich und
fast vollständig Paul Fr eher219 in sein Theatrum virorum erudi-
tione clarorum (1688)220. —
Mag nun auch diese knappe Geschichte der Fobrede des Ale-
riensis noch nicht vollständig sein221 ·— auf jeden Fall bestätigt
unsere Darlegung ein Wort von P. Freher, der im Hinblick auf
unsern Panegyricus sagt: Verba quaedam de hoc Nicolao Cusano
Joannis Andreae . . . Aleriensis . . . sunt jrequentia222.

218 Allerdings folgt dann, ebenfalls unter Berufung auf den Aleriensis,
noch ein Satz, der nicht einmal in der Cusanus-Inkunabel steht, aber auch
sonst nirgends nachzuweisen ist. An die Möglichkeit, daß Jac. Faber Stapu-
lensis diesen Satz einer noch zwischen ihm und der Straßburger Cusanus-
Ausgabe liegenden Quelle entnommen habe, ist wohl kaum zu denken, da er
ja die Cusanus-Inkunabel seiner ganzen Ausgabe zugrunde gelegt hat (vgl.
h I S. XI). Eher bestünde die Möglichkeit, daß noch vor dem Straßburger
Cusanus-Druck eine Quelle liegt, die also zwischen den letzteren und die
Apuleius-Ausgabe einzuschalten wäre.
219 Paulus Freher 10 19b. Freher übernahm dabei auch die beiden
oben angemerkten Irrtümer des Jac. Faber Stapulensis, indem er die Lob-
rede als verba in funebri oratione recitata bezeichnete und ferner dem Aleriensis
die Kardinalswürde beilegte.
220 Einen letzten Nachhall dieser Tradition stellt man noch bei Hurter
(20 II 897) fest, der zwar aus ihr nur einen einzigen Satz, diesen aber wörtlich
so bringt, wie er bei Freher zu lesen ist (Z. 40 quicquid bis Z. 42 studuisse
videretur, statt censeretur studuisse).
221 Vgl. ob. Anm. 207 sowie Anm. 43.
222 Freher 10 19a/b.
 
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