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Hans Gerhard Senger
vor allem gegenüber den Drucken bessere und richtigere Lesarten bie-
ten, z. B. 1091,34 und 1093,3 semidiameter gegenüber dem depravier-
ten diameter der Drucke, so daß von dem hs. Text eine Textverbesse-
rung, die der Übersetzer jedoch bereits z. T. konjiziert hat, zu erwar-
ten ist, weisen beide Textzeugen eine Vielzahl von Trennfehlern auf.
Dennoch stammen die beiden Textüberlieferungen aus einer ge-
meinsamen Vorlage, wie vor allem die gemeinsame Überlieferung am
Ende von De sinibus et cordis (1095,34) bezeugt, die durch n und b
nicht gesichert ist: Nusquam tuta fides. Die Textüberlieferung von Y2
scheint verglichen mit Em sorgfältiger und verständnisvoller zu sein.
Daß der Basler Druck vom Nürnberger des Johannes Schöner ab-
hängt, wird von J. E. Hofmann bereits als gesichert angesehen.18 19 Diese
Annahme wird auch durch die Chronologie gestützt. Da sie einerseits
in überzeugender Mehrheit mit den Varianten von Em gegenüber Y2
gehen, andererseits aber wegen der in den Drucken enthaltenen, in Em
aber fehlenden Textüberlieferung von 1093,24 (s. o.) diese Hs. nicht
zur Vorlage gehabt haben können, ergibt sich unter Berücksichtigung
der hier in Auswahl benannten Hss.- und Druckvarianten vorläufig
folgendes Stemma:
Die Karlsruher Hs. Em enthält fol. 5r gegenüber Y2 und den Druk-
ken eine Reihe von Interlinear- und Marginalglossen, die der Erklä-
18 Die mathematischen Schriften, S. XLVII und S. 209 Anm. 1.
19 (z) = Hs., die von Peurbach über Regiomontan an Schöner kam.
Hans Gerhard Senger
vor allem gegenüber den Drucken bessere und richtigere Lesarten bie-
ten, z. B. 1091,34 und 1093,3 semidiameter gegenüber dem depravier-
ten diameter der Drucke, so daß von dem hs. Text eine Textverbesse-
rung, die der Übersetzer jedoch bereits z. T. konjiziert hat, zu erwar-
ten ist, weisen beide Textzeugen eine Vielzahl von Trennfehlern auf.
Dennoch stammen die beiden Textüberlieferungen aus einer ge-
meinsamen Vorlage, wie vor allem die gemeinsame Überlieferung am
Ende von De sinibus et cordis (1095,34) bezeugt, die durch n und b
nicht gesichert ist: Nusquam tuta fides. Die Textüberlieferung von Y2
scheint verglichen mit Em sorgfältiger und verständnisvoller zu sein.
Daß der Basler Druck vom Nürnberger des Johannes Schöner ab-
hängt, wird von J. E. Hofmann bereits als gesichert angesehen.18 19 Diese
Annahme wird auch durch die Chronologie gestützt. Da sie einerseits
in überzeugender Mehrheit mit den Varianten von Em gegenüber Y2
gehen, andererseits aber wegen der in den Drucken enthaltenen, in Em
aber fehlenden Textüberlieferung von 1093,24 (s. o.) diese Hs. nicht
zur Vorlage gehabt haben können, ergibt sich unter Berücksichtigung
der hier in Auswahl benannten Hss.- und Druckvarianten vorläufig
folgendes Stemma:
Die Karlsruher Hs. Em enthält fol. 5r gegenüber Y2 und den Druk-
ken eine Reihe von Interlinear- und Marginalglossen, die der Erklä-
18 Die mathematischen Schriften, S. XLVII und S. 209 Anm. 1.
19 (z) = Hs., die von Peurbach über Regiomontan an Schöner kam.