Identität und Objektivität
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der Prädikatstelle können nur in seltenen rhetorischen Zusammen-
hängen sinnvoll behauptet werden. Sie sind dann auch nur scheinbare
Abweichungen von der Grundstruktur des Urteils, das Verbindung von
Begriffen verschiedener Bedeutung einschließt.
Der Hinweis auf das elementare Urteil als basale Kombination
reicht aber doch nicht dazu aus sicherzustellen, daß die Referenten
seiner Subjektbegriffe komplexe Gegenstände sein müssen. Die Indi-
vidualität eines Gegenstandes läßt sich durch Relationen zu anderen
Gegenständen in Verbindung mit deiktischen Ausdrücken bestimmen.
Man kann auf etwas Gegebenes zeigen oder seine Stelle im Verhältnis
zu anderen Objekten fixieren. Demonstrativa und relationale Aus-
drücke in Beziehung auf Raum und Zeit lassen sich nur mit Mühe als
Prädikate auffassen, und Kant hat sie jedenfalls nicht als solche zu-
lassen wollen. Mittels ihrer ist jedenfalls kein einzelner Gegenstand
als der, welcher er ist, zu charakterisieren. Von einem Gegenstand
aber, der gar keine Charaktere hat, können wir ersichtlich nicht
sprechen. So muß also alles, das lokalisierbar ist, durch etwas anderes
als nur durch die Stelle, die es einnimmt, charakterisierbar sein, — eben
durch genuine Prädikate. Kants These über Objekte als Synthesen ver-
langt aber, daß Objekte stets als charakterisierbar durch mehrere
Prädikate aufgefaßt werden müssen. Und diese These erscheint gerade
dann als unbegründbar, wenn sich zeigt, daß die Bedeutung des Aus-
drucks, der an der Subjektstelle steht, durch Demonstrativa und
relationale Bestimmungen festgelegt werden kann. Ist dies möglich,
so scheint grundsätzlich auch denkbar zu sein, daß ein Objekt durch
nur ein Prädikat zu charakterisieren ist.
Wie stets in solchen Fällen kann man sich das über das Beispiel
einer Gegebenheit im Anschauungsraum klarmachen. Nehmen wir
an, daß stets ein und nur ein bestimmter Farbpunkt im Gesichtsfeld
verweilt und daß er nur seine Stellung verändert. Seine auffällige und
singuläre Rolle könnte vielleicht Anlaß dazu sein, ihm einen Namen
zu geben. Mit diesem Namen könnte er in Urteilen an der Subjekt-
stelle von Sätzen thematisch gemacht werden, ohne daß deshalb auch
mehr als eine einzige Möglichkeit gegeben sein müßte, ihn über ein
Prädikat zu charakterisieren. Dieses Prädikat könnte etwa auf eine
Farbe gehen, die zwar im Prinzip vielen Dingen zukommen könnte,
die aber wirklich stets nur dem einen Gegenstand zugekommen ist,
so daß sein singulärer Charakter seiner singulären Rolle im Gesichts-
feld entspricht, ohne aus ihr hergeleitet werden zu können.
Daß dieses Beispiel künstlich wirkt, ist kein Zufall. Es gibt nämlich
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der Prädikatstelle können nur in seltenen rhetorischen Zusammen-
hängen sinnvoll behauptet werden. Sie sind dann auch nur scheinbare
Abweichungen von der Grundstruktur des Urteils, das Verbindung von
Begriffen verschiedener Bedeutung einschließt.
Der Hinweis auf das elementare Urteil als basale Kombination
reicht aber doch nicht dazu aus sicherzustellen, daß die Referenten
seiner Subjektbegriffe komplexe Gegenstände sein müssen. Die Indi-
vidualität eines Gegenstandes läßt sich durch Relationen zu anderen
Gegenständen in Verbindung mit deiktischen Ausdrücken bestimmen.
Man kann auf etwas Gegebenes zeigen oder seine Stelle im Verhältnis
zu anderen Objekten fixieren. Demonstrativa und relationale Aus-
drücke in Beziehung auf Raum und Zeit lassen sich nur mit Mühe als
Prädikate auffassen, und Kant hat sie jedenfalls nicht als solche zu-
lassen wollen. Mittels ihrer ist jedenfalls kein einzelner Gegenstand
als der, welcher er ist, zu charakterisieren. Von einem Gegenstand
aber, der gar keine Charaktere hat, können wir ersichtlich nicht
sprechen. So muß also alles, das lokalisierbar ist, durch etwas anderes
als nur durch die Stelle, die es einnimmt, charakterisierbar sein, — eben
durch genuine Prädikate. Kants These über Objekte als Synthesen ver-
langt aber, daß Objekte stets als charakterisierbar durch mehrere
Prädikate aufgefaßt werden müssen. Und diese These erscheint gerade
dann als unbegründbar, wenn sich zeigt, daß die Bedeutung des Aus-
drucks, der an der Subjektstelle steht, durch Demonstrativa und
relationale Bestimmungen festgelegt werden kann. Ist dies möglich,
so scheint grundsätzlich auch denkbar zu sein, daß ein Objekt durch
nur ein Prädikat zu charakterisieren ist.
Wie stets in solchen Fällen kann man sich das über das Beispiel
einer Gegebenheit im Anschauungsraum klarmachen. Nehmen wir
an, daß stets ein und nur ein bestimmter Farbpunkt im Gesichtsfeld
verweilt und daß er nur seine Stellung verändert. Seine auffällige und
singuläre Rolle könnte vielleicht Anlaß dazu sein, ihm einen Namen
zu geben. Mit diesem Namen könnte er in Urteilen an der Subjekt-
stelle von Sätzen thematisch gemacht werden, ohne daß deshalb auch
mehr als eine einzige Möglichkeit gegeben sein müßte, ihn über ein
Prädikat zu charakterisieren. Dieses Prädikat könnte etwa auf eine
Farbe gehen, die zwar im Prinzip vielen Dingen zukommen könnte,
die aber wirklich stets nur dem einen Gegenstand zugekommen ist,
so daß sein singulärer Charakter seiner singulären Rolle im Gesichts-
feld entspricht, ohne aus ihr hergeleitet werden zu können.
Daß dieses Beispiel künstlich wirkt, ist kein Zufall. Es gibt nämlich