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Henrich, Dieter; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1976, 1. Abhandlung): Identität und Objektivität: eine Untersuchung über Kants transzendentale Deduktion ; vorgetragen am 9. November 1974 — Heidelberg: Winter, 1976

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https://doi.org/10.11588/diglit.45458#0059
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Identität und Objektivität

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verlangen und notwendig ermöglichen müssen. Dann zwingt aber der
Gedanke vom Objekt als synthetischer Einheit von Prädikaten dazu,
eine eigene Dimension von Objektivität in Ansatz zu bringen.
Setzt man diese Überlegung fort, so zeichnen sich Resultate ab, die
über den gegenwärtig in Frage stehenden Zusammenhang hinaus-
gehen: Sind Empfindungen wenigstens im Prinzip einfache Gegeben-
heiten, Objekte aber komplex zu charakterisieren, so muß für alle
Daten, die überhaupt in Charakterisierungen von Objekten eingehen
können, ein Grundverhältnis (oder mehrere Grundverhältnisse) an-
genommen werden, welches es erlaubt, sie als einzelne gegen andere
abzuheben, die in Beziehung auf dasselbe Objekt durch Prädikate in
Urteilen zur Feststellung kommen. Einzelnes, das aus Daten konsti-
tuiert wurde, die wenigstens prinzipiell getrennt zur Gegebenheit
kommen, muß auch in diese Daten analysierbar sein, und der Gedanke
von solchen Bedingungen, die für seine Konstitution ebenso wie für
seine Analyse allgemein gelten, ist wenigstens formal schon in dem
Gedanken von einem solchen Objekt selbst impliziert. Kant sieht
in den Formen der Anschauung solche allgemeinen Bedingungen der
Synthesis und einer ihr nachgehenden Analysis, die von allen beson-
deren Bedingungen unabhängig sind, nach denen gewisse Daten- oder
Objektklassen in sich selbst schon komplex charakterisierbar sein
könnten. Auf diese Weise könnte sich erweisen, daß eine Synthesis
von der Art der räumlichen und der zeitlichen im Gedanken von der
Synthesis von Prädikaten, welche im Objekt jedes einfachen Subjekt-
Prädikatsatzes zu denken ist, als eine Voraussetzung ihrer Möglichkeit
postuliert ist. Diese Implikation läßt sich auch dann verteidigen, wenn
man damit rechnet, daß komplex charakterisierbare Daten zur Er-
scheinung kommen. Solche Daten sind unangesehen ihrer internen
Komplexität grundsätzlich als Eigenschaften oder Erscheinungen von
komplexem Einzelnen zu thematisieren.
Aber auch unabhängig von solchen weitergehenden Perspektiven,
Kants Raum-Zeitlehre auf eine neue Weise einzuführen, haben die
kantischen Überlegungen zur spezifischen Synthesisform des Urteils
nun zum ersten Male ein Argument eingebracht, das in dem Maße,
in dem es überzeugt, auch gegen Humes Zweifel schlüssig ist. Man
kann sein Resultat von spezifischen Prämissen der kantischen Erkennt-
nislehre weitgehend unabhängig formulieren: Es trifft nicht zu, daß
wir es dem faktischen Bestand der Erscheinungen selbst überlassen
müssen, ob wir Objekte als Komplexe oder als einfache Gegebenheiten
aufzufassen haben. Somit kann auch nicht mehr behauptet werden,
 
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