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Wolgast, Eike; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1980, 9. Abhandlung): Die Religionsfrage als Problem des Widerstandsrechts im 16. Jahrhundert — Heidelberg: Winter, 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.45486#0048
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Eike Wolgast

3. pour faire sortir de la Cour les favorits du Roy, qui abusoient de l’au-
thorite royale, affin de soulager le peuple des impositions nouvellement
inventees“104.
Noch sehr viel direkter und unverhüllter als bisher zeigte sich in den
Kontroversen nach 1584 die Bedeutung des religiösen Faktors für die
politischen Konzeptionen der französischen Bürgerkriegsparteien. Im
Kampf gegen Heinrich III., dem die ligistischen Polemiker immer häufi-
ger Verrat an Glauben und Kirche vorwarfen, wurde die causa religionis
zur wichtigsten Sammlungsparole; die Proklamierung der — je nach In-
teressenlage verschiedenen - Ständeforderungen trat demgegenüber
deutlich in den Hintergrund105. In den Auseinandersetzungen um
Thronfolge und Anerkennung eines Häretikers als Herrscher gewann
auch das Widerstandsrecht eine neue Dimension. Die einflußreichen
hugenottischen Traktate hatten die causa religionis als auslösenden
Faktor des Widerstandsrechts bewußt zurückgestellt und sie - außer
Bezas „De iure magistratuum“ - nur indirekt im Zusammenhang der
allgemeinen Untersuchungen über die Berechtigung zum Widerstand
behandelt; außerdem war die Frage der Tyrannentötung zumeist nur
zurückhaltend erörtert worden. Im Gegensatz dazu konzentrierten die
katholischen Monarchomachen ihre Aufmerksamkeit gerade auf diese
Probleme, wenn sie die Aufrechterhaltung der Vorrangstellung der ka-
tholischen Konfession in Frankreich und die Möglichkeit der Beseiti-
gung eines tyrannischen, weil häretischen Herrschers in den Mittel-
punkt ihrer Argumentation stellten. Nachdem Heinrich III. im Dezem-
ber 1588 den Führer der Liga, Henri Guise, mit seinem Bruder, dem
Kardinal Louis, hatte ermorden lassen, nahm die Liga das bisher von
den Hugenotten proklamierte Widerstandsrecht für sich in Anspruch
und behandelte „Henri de Valois“ unter Berufung auf die Tyrannenleh-
re als abgesetzt. Daraus wurden alle Konsequenzen gezogen:
1. Der Herzog von Mayenne, der letzte der Brüder Guise, wurde vom
„Conseil General de l’Union“, der die Macht in Paris übernommen hat-
te, mit dem Titel „Lieutenant-general de l’Etat et couronne de France
104 Ebd., 264.
105 Die wichtigsten ligistischen Traktate zwischen 1584 und 1595 werden erschlossen
durch F. J. Baumgartner, Radical Reactionaries: the political thought of the French
catholic League (Genf 1975), 53ff.; vgl. auch R. Mousnier, L’Assassinat d’Henri IV
(Paris 1964), 47ff. Zur Bildung der katholischen Partei vgl. Koenigsberger (s. Anm.
38), 346ff. Vgl. auch H. Vahle, Boucher und Rossaeus. Zur politischen Theorie und
Praxis der französischen Liga (1576-1595). In: Archiv für Kulturgeschichte 56/1974,
317ff.
 
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