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Alföldy, Géza; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1983, 1. Abhandlung): Sir Ronald Syme, "Die Römische Revolution" und die deutsche Althistorie: vorgelegt am 4. Dez. 1982 — Heidelberg: Winter, 1983

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.47809#0025
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Sir Ronald Syme, 'Die römische Revolution’ und die deutsche Althistorie 15

Es dürfte noch charakteristischer sein für 'Die römische Revolution’,
daß dieses Werk, das mit den Namen und den Schicksalen so vieler
Senatoren gefüllt ist, keine adäquate Beschreibung des Senats als
Institution enthält. Es wurde oft betont, daß die Institutionen in der
'Römischen Revolution’ - ebenso wie auch in Symes weiteren Wer-
ken - unzureichend behandelt werden. Nicht nur der Senat, son-
dern auch die römischen Magistraturen und die Volksversammlung
erscheinen sozusagen nur am Rande, und die Rolle des Heeres, ferner
die gesetzlichen und verfassungsmäßigen Grundlagen des Prinzipates
werden ohne Frage unterschätzt43. Dies ergibt sich freilich aus einer
wohlüberlegten Entscheidung. Über die Verfassung des augusteischen
Prinzipates erfahren wir folgendes: 'Insistence upon the legal basis
of Augustus’ powers, on precedents in constitutional practice or anti-
cipations in political theory can only lead to schematism and a dreary
delusion. Augustus proudly dispensed with support of precedents -
he claimed to be unique. Romans instructed in a long tradition of
law and govemment did not need to take lessons from theorists or
from aliens’44. Deshalb ist die Entstehung des Prinzipates - mit dem
Jahre 23 v. Chr. als dem bedeutendsten Markstein auf einem langen
Weg, der zum Sieg der Revolution und zur Errichtung einer neuen
Regierung führte45 - nach Syme kaum ein Wendepunkt in der römi-
schen Geschichte: 'At Rome, it did not mark an era in dating; in
the provinces it passed almost unnoticed’46. Das sollte uns nicht
überraschen, denn 'the precise formulation of the powers of the
military leader in the res publica ... is not a matter of paramount
importance’47.
Wie bewußt sich Syme von der Mommsenschen Sicht des augustei-
schen Prinzipates als eines Problems des Staatsrechtes abwandte,
können wir wohl am deutlichsten in seinen Attacken gegen deutsche
Forscher ersehen, die sich Mommsens rechts- und verfassungs-
geschichtlicher Betrachtungsweise anschlossen. Daß der Prinzipat des
Augustus den Triumph der Vorstellungen Ciceros über den römischen
Staat bedeutet hätte, wie dies Ed. Meyer zusammen mit anderen
43 Vgl. schon A. Momigliano, JRS 30, 1940, 75 ff. = Secondo contributo alla storia
degli studi classici, Roma 1966, 407ff; siehe auch ders., Terzo contributo 299.
44 The Roman Revolution 321.
45 Ebd. 338.
46 Ebd. 324.
47 Ebd. 324.
 
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