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Jayme, Erik; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1994, 1. Abhandlung): "Entartete Kunst" und internationales Privatrecht: vorgetragen am 6. November 1993 — Heidelberg: Winter, 1994

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.48170#0044
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Erik Jayme

nicht mehr vorhanden wären. Die Schwäche dieses Arguments liegt
darin, daß es einen hypothetischen Verlauf zum Maßstab erhebt,
während es doch darum geht, die Wirklichkeit zu beurteilen.121 Es
geht also hier um die Verhinderung unbilliger Ergebnisse.
Bei der „entarteten Kunst“ allerdings hatte die Beschädigung des
Rechts eine solche Dimension, daß das „Rettungsargument“ keine
Kraft entfalten sollte.

2. Kommerzialisierung
Eine andere Überlegung geht dahin, den heutigen Anspruchstel-
lern hauptsächlich kommerzielle Motive zu unterstellen.122 Nun ist
in der Tat die „entartete Kunst“ auf dem heutigen Markt ein beson-
deres Zeichen für Qualität. Aber auch hier sollte der Schauder über
das Geschehene ein stärkeres Gewicht erhalten.

IX Schlichtungsmechanismen und internationale
Zusammenarbeit

Die Lage ist zur Zeit die einer Stille vor dem Sturm. Das Gewitter
kann losbrechen oder sich verziehen. Eine erste Verunsicherung der
Museen scheint eingetreten zu sein.123 Deshalb liegt es nahe, daß
121 Vgl. zu den hypothetischen Schadensursachen in anderem Zusammenhang
Staudinger-Medicus, 12. Auf). 1983, § 249 Rdz. 100-105. Vgl. auch BGH,
22.1.1959, BGHZ 29, 207ff.,215-216. Es ging um den 1939 erfolgten Abbruch
von Gebäuden für den Bau einer Prachtstraße in Berlin. Bei dem Anspruch auf
Entschädigung berücksichtigte der BGH nicht das Argument, die Gebäude
seien ohnehin im Krieg zerstört worden, „weil im Zeitpunkt des Abbruches
keine den Wert der Gebäude beeinflussenden Umstände vorlagen, die eine
alsbaldige Vernichtung als sicher erscheinen ließen“ (216). Bei der „entarteten“
Kunst war die Lage wohl gefährdeter. Gleichwohl hat das „Rettungsargument“
die Schwäche jeder Berufung auf bloße hypothetische Zerstörungsursachen.
122 Vgl. den Bericht: „Affären: Gerichtsstreit um das Erbe des Konstruktivisten El
Lissitzky - Sohn des Künstlers und Tochter der Galeristin schließen Vergleich“
in: art 9/1993, S. 119.
123 Daß das Hauptwerk von Oskar Schlemmer, „Fünf Figuren im Raum, Römisches“
(1925, ehemals Museum Folkwang Essen, heute Kunstmuseum Basel) auf der
 
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