Metadaten

Jayme, Erik; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1994, 1. Abhandlung): "Entartete Kunst" und internationales Privatrecht: vorgetragen am 6. November 1993 — Heidelberg: Winter, 1994

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.48170#0045
License: Free access  - all rights reserved
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Entartete Kunst

35

die internationale Museumswelt nur ungern solche Fragen den
Juristen ausliefern möchte und sich auf Schlichtungsmechanismen
besinnt.124
Wenn der ursprüngliche Eigentümer und der Erwerber sich strei-
ten, geht es letztlich um zwei „unschuldige“ Parteien. Die interna-
tionalen Bemühungen um eine Durchsetzung der Rückgabe von
gestohlenen oder illegal exportierten Kunstwerken gehen des-
halb dahin, dem Erwerb eine Art Entschädigung nach dem Vor-
bild des Schweizer Lösungsrechts zu geben.125 Zu erwähnen ist
hier ein Konventionsentwurf, der von UNIDROIT ausgearbeitet
wurde.126
Geht es um Museen, so ergeben sich andere Lösungen im Rah-
men einer internationalen Zusammenarbeit. So läßt sich an ein
„Miteigentum“ denken.127 Auch ein Tausch von Kunstwerken
kommt in Betracht. Ganz allerdings wird man die Klärung der Fra-
gen durch die Gerichte nicht vermeiden können.

X Schlußbetrachtung
Eigentümlich ist es, daß sich die deutschen Gerichte erst in diesen
Tagen den Grundfragen des Eigentums an Werken der „entarteten
Kunst“ stellen müssen. Das aber gehört wohl zu den Besonderhei-
ten der jüngsten deutschen Geschichte. Der Zeitablauf führt nicht
dazu, daß wir uns von den Fesseln jener Schreckensjahre befreien
könnten. Die Vergangenheit holt uns immer wieder ein.

Schlemmer-Ausstellung in Stuttgart nicht ausgestellt wurde (vgl. Karin v. Maur,
Oskar Schlemmer - Der Folkwang-Zyklus - Malerei um 1930, Katalog der
Ausstellung, Staatsgalerie Stuttgart 11.9.-14.11.1993, Museum Folkwang Essen,
13.12.-14.2.1994, S. 59 Nr. 7), hat wohl eher konservatorische Gründe.
124 Vgl. hierzu Jayme, oben Note 12.
125 Vgl. oben Note 92, sowie Art. 8 des Avant-Projet de Convention d’UNIDROIT
sur les biens culturels voles ou illicitement exportes, in Revue de droit
uniforme 1990 II, 16ff., 20-22.
126 Vgl. hierzu Reichelt, oben Note 41.
127 Dies war einer der Diskussionsvorschläge auf einem Kunstrechtsseminar in
Budapest im Oktober 1993, vgl. Jayme, oben Note 12.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften