Zweite Verteidigungsschrift
1. Entstehung
Für Martin Bucer, der auf Einladung des Kölner Erzbischofs Hermann von
Wied seit dem 14. Dezember 1542 in Bonn weilte, um mit ihm zusammen die
Reformation im Kurfürstentum Köln vorzubereiten und in die Wege zu leiten
¹ , war die Zeit von Mai bis Juli 1543 sehr ausgefüllt. Mit der Vollendung
seines Reformationsentwurfs (»Einfaltigs bedencken«) ² und der Abfassung
der »Christlichen und waren verantwortung« ³ sowie mit Besprechungen und
Verhandlungen im Auftrag des Erzbischofs Hermann, regelmäßigem Predigen
im Bonner Münster und einer regen Korrespondenz war er mehr als ausgelastet.
Erstaunlicherweise fand er aber in diesen arbeitsreichen Wochen die
Zeit zur Abfassung einer weiteren umfangreichen Schrift, nämlich der zweiten
Verteidigungsschrift (»Die ander verteydigung ...«) ⁴ gegen die Angriffe
des Kölner Klerus und der Kölner Universität.
Der konkrete Anlaß zur Abfassung dieser Schrift waren die massiven Angriffe
und Unterstellungen in dem von dem Kölner Karmelitenprovinzial
Eberhard Billick am 11. Mai 1543 fertiggestellten und sogleich bei Jaspar von
Gennep in Köln publizierten »Iudicium cleri et vniversitatis Coloniensis de
doctrina et vocatione Martini Buceri ad Bonnam« ⁵ . Eberhard Billick, einer
der Wortführer im Kampf gegen die Bestrebungen des mit dem Protestantismus
liebäugelnden Erzbischofs Hermann von Wied, beschimpft in dieser
Schrift Bucer maßlos. Er kritisiert das ganze Vorgehen des Erzbischofs seit
dem Spätherbst 1542 und die aus seiner Sicht nicht zu duldenden Aktivitäten
Bucers in Bonn seit Dezember 1542 und nimmt Bezug auf die Darlegungen
Bucers in dessen erster Verteidigungsschrift, die im März 1543 im Druck erschienen
war ⁶ . Dabei richtet Billick sein Augenmerk vor allem auf die Lehre
von der Erbsünde, die Heiligenverehrung, die Sakramente, die Privatmesse,
die kirchliche Hierarchie und den Zölibat der Priester. Er bezichtigt Bucer in
kunstvoller Polemik der Willkür, Verlogenheit und Hinterlist ⁷ . Billicks »Iudicium«
erschien im Sommer 1543 in einer weiteren Ausgabe bei Melchior
1. Vgl. dazu oben S.17–19 und die Einleitung zu BDS 11,1.
2. Edition in BDS 11,1, S.147–432.
3. Edition in BDS 11,1, S.133–145.
4. Zur zweiten Verteidigungsschrift vgl. Varrentrapp, Hermann von Wied, S. 171–177;
Schlüter, Die Publizistik, S.61 und S.158; Greschat, Martin Bucer, S.197.
5. Eberhard Billick, »Iudicium cleri et vniversitatis Coloniensis de doctrina et vocatione
Martini Buceri ad Bonnam«, Köln: Jaspar von Gennep, [nicht vor 11. Mai] 1543. Exemplare
in Bonn ULB, Köln UStB, Paderborn EAB. Varrentrapp, Hermann von Wied, S.165–167;
Schlüter, Die Publizistik, S.56 und S.145 (Nr.10).
6. Edition in BDS 11,1, S.19–131.
7. Vgl. dazu Postina, Der Karmelit Eberhard Billick, S.45–53.
1. Entstehung
Für Martin Bucer, der auf Einladung des Kölner Erzbischofs Hermann von
Wied seit dem 14. Dezember 1542 in Bonn weilte, um mit ihm zusammen die
Reformation im Kurfürstentum Köln vorzubereiten und in die Wege zu leiten
¹ , war die Zeit von Mai bis Juli 1543 sehr ausgefüllt. Mit der Vollendung
seines Reformationsentwurfs (»Einfaltigs bedencken«) ² und der Abfassung
der »Christlichen und waren verantwortung« ³ sowie mit Besprechungen und
Verhandlungen im Auftrag des Erzbischofs Hermann, regelmäßigem Predigen
im Bonner Münster und einer regen Korrespondenz war er mehr als ausgelastet.
Erstaunlicherweise fand er aber in diesen arbeitsreichen Wochen die
Zeit zur Abfassung einer weiteren umfangreichen Schrift, nämlich der zweiten
Verteidigungsschrift (»Die ander verteydigung ...«) ⁴ gegen die Angriffe
des Kölner Klerus und der Kölner Universität.
Der konkrete Anlaß zur Abfassung dieser Schrift waren die massiven Angriffe
und Unterstellungen in dem von dem Kölner Karmelitenprovinzial
Eberhard Billick am 11. Mai 1543 fertiggestellten und sogleich bei Jaspar von
Gennep in Köln publizierten »Iudicium cleri et vniversitatis Coloniensis de
doctrina et vocatione Martini Buceri ad Bonnam« ⁵ . Eberhard Billick, einer
der Wortführer im Kampf gegen die Bestrebungen des mit dem Protestantismus
liebäugelnden Erzbischofs Hermann von Wied, beschimpft in dieser
Schrift Bucer maßlos. Er kritisiert das ganze Vorgehen des Erzbischofs seit
dem Spätherbst 1542 und die aus seiner Sicht nicht zu duldenden Aktivitäten
Bucers in Bonn seit Dezember 1542 und nimmt Bezug auf die Darlegungen
Bucers in dessen erster Verteidigungsschrift, die im März 1543 im Druck erschienen
war ⁶ . Dabei richtet Billick sein Augenmerk vor allem auf die Lehre
von der Erbsünde, die Heiligenverehrung, die Sakramente, die Privatmesse,
die kirchliche Hierarchie und den Zölibat der Priester. Er bezichtigt Bucer in
kunstvoller Polemik der Willkür, Verlogenheit und Hinterlist ⁷ . Billicks »Iudicium«
erschien im Sommer 1543 in einer weiteren Ausgabe bei Melchior
1. Vgl. dazu oben S.17–19 und die Einleitung zu BDS 11,1.
2. Edition in BDS 11,1, S.147–432.
3. Edition in BDS 11,1, S.133–145.
4. Zur zweiten Verteidigungsschrift vgl. Varrentrapp, Hermann von Wied, S. 171–177;
Schlüter, Die Publizistik, S.61 und S.158; Greschat, Martin Bucer, S.197.
5. Eberhard Billick, »Iudicium cleri et vniversitatis Coloniensis de doctrina et vocatione
Martini Buceri ad Bonnam«, Köln: Jaspar von Gennep, [nicht vor 11. Mai] 1543. Exemplare
in Bonn ULB, Köln UStB, Paderborn EAB. Varrentrapp, Hermann von Wied, S.165–167;
Schlüter, Die Publizistik, S.56 und S.145 (Nr.10).
6. Edition in BDS 11,1, S.19–131.
7. Vgl. dazu Postina, Der Karmelit Eberhard Billick, S.45–53.