Buceri bekendtnüß
vonn der
Erbsünden
i. Cor. 2[14]
38
zweite verteidigungsschrift (1543)
Erstlich will ich ablehnen das Sophistische ¹ verkeren vnd schelten der C. ²
Deputaten, das sie treiben an den hauptstücken Christlicher lehr, von mir im
vorigen Buchlein ³ dargethan, Vnd derhalben ᵃ die selbigen Artikel, nemlich
die notwendigsten zu gut den einfeltigen etwas weiter erkleren Vnd dan auch
antworten auff jhr schelten vnd lesteren wider die Protestierenden, ein Stadt 5
Straßburg ᵇ vnd meinen beruff ⁴ vnd leben. Doch diß auffs aller kurtzist. Der
Herre Christus, der hertzkündige ⁵ Richter aller Menschen ⁶ spreche vnd gebe
in dem allen sein vrtheyl zu erkennen allen, die zu seinem Reych gehoren,
Amen ⁷ . Der wurdt auch seine lehr vnd vns mit allen, die auff jnen trawen vor
diesen leuten vnd dem, der mechtig in jnen ist, wol bewaren. Jm seye ewigs 10
lob, sig vnd herlichkeyt ⁸ . Amen.
Martinus Bucer, ein diener Christi ᶜ , vnsers Herren vnd seiner gleubigen. | ja/
Aja |
Der erst haupt artickel: von der Erbsünden vnd verletzten ⁹ natur
SEytenmal vnseren Herrenn Christum, den erlöser, artzet ¹⁰ vnd widerbringer 15
vnser gantzen natur niemand recht erkennen, annemen vnd also von jhm erlö-
set, geheylet vnd zumGötlichen leben widerbracht werden mag, der nicht
sein angeporne kranckheit vnd verderben recht grundtlich erkenne vnnd
komme in war rew vnd leydt des gantzen alten Adams. So lehren vnnd vermanen
wir mit aller Götlichenn schrifft die leuth, das sie jhre angeporne sünd 20
vnd gebrechen wol erkennen Vnnd das ernstlich vnd wircklich ¹¹ bedencken
wöllen, »das sie von wegen jrer verkerten natur Got, sein seliges wort vnd gaben
nit erkennen, noch weniger begeren vnd annemen mögen ¹² ,|jb/Ajb | Als ¹³
deren sinn, art vnd neygung Got widerstrebet, Wie dann der H. Paulus bea)
Drf. derhal halben.
b) Drf. Staßburg.
c) Drf. Cristi.
1. spitzfindige.
2. Kölnischen.
3. Bucers Erste Verteidigungsschrift, 1543 (s. oben S. 32, Anm. 5). BDS 11,1, S.19–131.
4. Berufung.
5. die Herzen kennende. Vgl. Grimm 10 (= IV,2), Sp. 1252: καρδιογνώστης nach Act
15,8.
6. Vgl. I Kor 4,5; IITim4,8.
7. Vgl. Joh 7,16–17; IIJoh9; ITim6,3–4; Röm 14,9; Röm 15,4; Act 10,42; IITim4,1.8.
8. Vgl. I Chr 29,10–11.
9. gefallenen.
10. Heilbringer, Tröster, Retter. Frühneuhochdt. WB 2, Sp.214.
11. wirksam.
12. Vgl. Röm 1,18–32; Röm 2,17–25; Röm 3,4.9–20; I Kor 2,7–8.14.
13. weil. Frühneuhochdt. WB 1, Sp.847.
vonn der
Erbsünden
i. Cor. 2[14]
38
zweite verteidigungsschrift (1543)
Erstlich will ich ablehnen das Sophistische ¹ verkeren vnd schelten der C. ²
Deputaten, das sie treiben an den hauptstücken Christlicher lehr, von mir im
vorigen Buchlein ³ dargethan, Vnd derhalben ᵃ die selbigen Artikel, nemlich
die notwendigsten zu gut den einfeltigen etwas weiter erkleren Vnd dan auch
antworten auff jhr schelten vnd lesteren wider die Protestierenden, ein Stadt 5
Straßburg ᵇ vnd meinen beruff ⁴ vnd leben. Doch diß auffs aller kurtzist. Der
Herre Christus, der hertzkündige ⁵ Richter aller Menschen ⁶ spreche vnd gebe
in dem allen sein vrtheyl zu erkennen allen, die zu seinem Reych gehoren,
Amen ⁷ . Der wurdt auch seine lehr vnd vns mit allen, die auff jnen trawen vor
diesen leuten vnd dem, der mechtig in jnen ist, wol bewaren. Jm seye ewigs 10
lob, sig vnd herlichkeyt ⁸ . Amen.
Martinus Bucer, ein diener Christi ᶜ , vnsers Herren vnd seiner gleubigen. | ja/
Aja |
Der erst haupt artickel: von der Erbsünden vnd verletzten ⁹ natur
SEytenmal vnseren Herrenn Christum, den erlöser, artzet ¹⁰ vnd widerbringer 15
vnser gantzen natur niemand recht erkennen, annemen vnd also von jhm erlö-
set, geheylet vnd zumGötlichen leben widerbracht werden mag, der nicht
sein angeporne kranckheit vnd verderben recht grundtlich erkenne vnnd
komme in war rew vnd leydt des gantzen alten Adams. So lehren vnnd vermanen
wir mit aller Götlichenn schrifft die leuth, das sie jhre angeporne sünd 20
vnd gebrechen wol erkennen Vnnd das ernstlich vnd wircklich ¹¹ bedencken
wöllen, »das sie von wegen jrer verkerten natur Got, sein seliges wort vnd gaben
nit erkennen, noch weniger begeren vnd annemen mögen ¹² ,|jb/Ajb | Als ¹³
deren sinn, art vnd neygung Got widerstrebet, Wie dann der H. Paulus bea)
Drf. derhal halben.
b) Drf. Staßburg.
c) Drf. Cristi.
1. spitzfindige.
2. Kölnischen.
3. Bucers Erste Verteidigungsschrift, 1543 (s. oben S. 32, Anm. 5). BDS 11,1, S.19–131.
4. Berufung.
5. die Herzen kennende. Vgl. Grimm 10 (= IV,2), Sp. 1252: καρδιογνώστης nach Act
15,8.
6. Vgl. I Kor 4,5; IITim4,8.
7. Vgl. Joh 7,16–17; IIJoh9; ITim6,3–4; Röm 14,9; Röm 15,4; Act 10,42; IITim4,1.8.
8. Vgl. I Chr 29,10–11.
9. gefallenen.
10. Heilbringer, Tröster, Retter. Frühneuhochdt. WB 2, Sp.214.
11. wirksam.
12. Vgl. Röm 1,18–32; Röm 2,17–25; Röm 3,4.9–20; I Kor 2,7–8.14.
13. weil. Frühneuhochdt. WB 1, Sp.847.