192 zweite verteidigungsschrift (1543)
tigen ernst, so wirstu dich freilich der so lang gewerten schweren blintheit der
Prelaten vnd fürsteher Christlicher Gemeinden zum hochsten entsitzen ¹ Vnd
wol sehen, das es nichts dan ein gantz verderblicher griff ² des widerchrists ist,
vnderstohn, die leut zu bereden, das alles das ordnungen der Christlichen Gemeinden
sein sollen, das von den genanten Priesteren in den kirchen etlich 5
hundert jar geübet worden ist. Dann lise den H. Ambrosium ³ vnd Chrysostomum
⁴ vnd welche von den alten vber diß capitel geschribben oder vom
brauch der alten kirchen in dem etwaß gemeldet haben, so wirstu bey jnen allen
finden, das sie vnd die gantze Gemeinde Gottes von anfang erkennet haben,
Das ein vergeblich, vnnütz, ja Gotloß vnd heydnisch ding seye, jm Got- 10
tes dienst ein sprach für ⁵ dem volck gebrauchen, die das volck nit verstaht ⁶ .
Noch ⁷ dürffen ⁸ die C. Dep. vnd jre hauff rhümen, solichs seye der H. kirchen
ordnung.
Von der Außspendung vnd niessung der H. Sacramenten
DJse hat der Herr Christus also gehalten, daß er allein vnd eine ⁹ Sacrament ¹⁰ 15
vnd die gantz allen seinen gegenwertigen jüngeren außgespendet hat, | cxijb/
Eeiiijb | Vnnd die selbigen haben sie auch von im alle gantz entpfangen. Also
solle in einer jeden versamlung der glaubigen ein diener sein, der eine ¹¹ Sacrament
¹² vnnd die gantz allen gegenwertigen ausspende ᵃ , die sollen auch die gegenwertigen
alle von im entpfangen. Des habenn sich die alten, ware Christli- 20
chen Gemeinden ᵇ von anfang gehaltenn, wie sie es von Apostolen gelehret ¹³ ,
so lange sie von recht gelerten vnd eyfrigen Priesteren versehen worden sind,
Gezogen ¹⁴ vff alle, die der H. Vätter schrifft gelesen haben.
Der Herre hat gesagt: »das thutzu meyner gedechtnüß«, das ist: das, so jr
sehet, das ich mit euch thue. Diß ist eyn gebot vnsers Gottes vnd heylandts, 25
a) wohl Drf. anspends.
b) Drf. Gemeindeu.
1. Trotz bieten, (vor ihr) entsetzen.
2. Kniff, List.
3. Gemeint ist wohl Ambrosiaster, In epistolam ad Corinthios primam, cap. 14. PL 17,
Sp. 257–259.
4. Chrysostomus, In epistolam ad Corinthios primam hom. XXXVI. PL 61, Sp. 310–316.
5. vor.
6. Vgl. Röm 10,17.
7. Dennoch.
8. haben nötig.
9. allein und als einziger.
10. die Sakramente (Plural, wie in der Überschrift).
11. als einziger.
12. die Sakramente.
13. gelernt.
14. bezogen, berufen.
tigen ernst, so wirstu dich freilich der so lang gewerten schweren blintheit der
Prelaten vnd fürsteher Christlicher Gemeinden zum hochsten entsitzen ¹ Vnd
wol sehen, das es nichts dan ein gantz verderblicher griff ² des widerchrists ist,
vnderstohn, die leut zu bereden, das alles das ordnungen der Christlichen Gemeinden
sein sollen, das von den genanten Priesteren in den kirchen etlich 5
hundert jar geübet worden ist. Dann lise den H. Ambrosium ³ vnd Chrysostomum
⁴ vnd welche von den alten vber diß capitel geschribben oder vom
brauch der alten kirchen in dem etwaß gemeldet haben, so wirstu bey jnen allen
finden, das sie vnd die gantze Gemeinde Gottes von anfang erkennet haben,
Das ein vergeblich, vnnütz, ja Gotloß vnd heydnisch ding seye, jm Got- 10
tes dienst ein sprach für ⁵ dem volck gebrauchen, die das volck nit verstaht ⁶ .
Noch ⁷ dürffen ⁸ die C. Dep. vnd jre hauff rhümen, solichs seye der H. kirchen
ordnung.
Von der Außspendung vnd niessung der H. Sacramenten
DJse hat der Herr Christus also gehalten, daß er allein vnd eine ⁹ Sacrament ¹⁰ 15
vnd die gantz allen seinen gegenwertigen jüngeren außgespendet hat, | cxijb/
Eeiiijb | Vnnd die selbigen haben sie auch von im alle gantz entpfangen. Also
solle in einer jeden versamlung der glaubigen ein diener sein, der eine ¹¹ Sacrament
¹² vnnd die gantz allen gegenwertigen ausspende ᵃ , die sollen auch die gegenwertigen
alle von im entpfangen. Des habenn sich die alten, ware Christli- 20
chen Gemeinden ᵇ von anfang gehaltenn, wie sie es von Apostolen gelehret ¹³ ,
so lange sie von recht gelerten vnd eyfrigen Priesteren versehen worden sind,
Gezogen ¹⁴ vff alle, die der H. Vätter schrifft gelesen haben.
Der Herre hat gesagt: »das thutzu meyner gedechtnüß«, das ist: das, so jr
sehet, das ich mit euch thue. Diß ist eyn gebot vnsers Gottes vnd heylandts, 25
a) wohl Drf. anspends.
b) Drf. Gemeindeu.
1. Trotz bieten, (vor ihr) entsetzen.
2. Kniff, List.
3. Gemeint ist wohl Ambrosiaster, In epistolam ad Corinthios primam, cap. 14. PL 17,
Sp. 257–259.
4. Chrysostomus, In epistolam ad Corinthios primam hom. XXXVI. PL 61, Sp. 310–316.
5. vor.
6. Vgl. Röm 10,17.
7. Dennoch.
8. haben nötig.
9. allein und als einziger.
10. die Sakramente (Plural, wie in der Überschrift).
11. als einziger.
12. die Sakramente.
13. gelernt.
14. bezogen, berufen.