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| 1/Aja | Von den einigen rechten wegen vnd mitlen, Deutsche nation inn
Christlicher Religion zu vergleichen ¹ , Vnd was darfür vnd darwider auff den
tagen zu Hagnaw ² , Worms ³ vnd Regenspurg ⁴ Anno 40 vnd 41 vnd seither für
genomen vnd gehandelt worden ist.
Mit Warhaffter Verantwortung ⁵ auff das offenbar falsch erdichtes anklagen,
des sich an die Kei. Maiet. ⁶ D. Johan. Gropper ⁷ wider Mart. Bucerum angemasset
hat.
Durch Martin. Bucerum
1. in Einklang zu bringen, zur Übereinstimmung zu bringen.
2. Religionsgespräch in Hagenau. Es dauerte vom 25. Mai bis Anfang August 1540. Zunächst
fanden sich die Altgläubigen zusammen, unter ihnen auch Johannes Gropper (s. unten
S.253, Anm.7). Die Evangelischen, unter ihnen auch Bucer, nahmen vom 6. Juni an
daran teil. Geleitet wurde dieses vorbereitende, weitgehend ergebnislos gebliebene Gespräch
von König Ferdinand von Österreich. Bizer, Reformationsgeschichte, S. K 118f.;
Greschat, Martin Bucer, S. 182–184; Neuser, Die Vorbereitung, S. 15–19; Remy, Die Reichsreligionsgespräche.
3. Religionsgespräch in Worms. Es dauerte vom 25. November 1540 bis zum 18. Januar
1541. An ihm nahmen als Vertreter des Kaisers der Kanzler Nicolas Perrenot de Granvella
(s. unten S.314, Anm.6) und der kaiserliche Rat Gerhard Veltwyck (s. unten S.289, Anm.3)
teil. Thomas Campeggi war als päpstlicher Legat zugegen. Beteiligt waren u. a. auch die Altgläubigen
Johannes Eck (s. unten S.281, Anm.11) und Johannes Gropper (s. unten S.253,
Anm.7) und von evangelischer Seite Bucer, Wolfgang Capito (s. unten S.304, Anm.5) und
Philipp Melanchthon. Der wichtigste Verhandlungsgegenstand war die Rechtfertigungslehre.
Es wurde in dieser Frage eine weitgehende Einigung erzielt. Am 31. Dezember kam
ein Vergleichsentwurf zustande. Bizer, Reformationsgeschichte, S. K 119–121; TRE 28,
S. 658f.; Remy, Die Reichsreligionsgespräche. Über Bucers Beteiligung an diesem Religionsgespräch
vgl. Augustijn, Die Religionsgespräche, S. 45–48; Greschat, Martin Bucer,
S.184–187; Neuser, Die Vorbereitung, S.41–56; BDS 9,1, S.323–330.
4. Reichstag von Regensburg. Er dauerte vom 5. April bis zum 29. Juli 1541. Dieses Religionsgespräch
wurde von Kaiser Karl V. einberufen und geleitet. Die Verhandlungen begannen
am 27. April; an ihnen nahmen, vom Kaiser ernannt, Julius Pflug, Johannes Eck (s. unten
S.281, Anm.11), Johannes Gropper (s. unten S.253, Anm.7), Philipp Melanchthon, Bucer
und Johannes Pistorius (1503–1583) teil. Die Einigung in der Rechtfertigungslehre kam
nicht zustande. Im Reichstagsabschied vom 29. Juli wurde der Abschied von Augsburg
(1530) bestätigt, und es wurden ein Generalkonzil und ein neuer Reichstag in Aussicht genommen.
Bizer, Reformationsgeschichte, S. K 121–125; TRE 28, S.464 und 659f.; Remy,
Die Reichsreligionsgespräche; Greschat, Martin Bucer, S.188–192.
5. Rechtfertigung, Verteidigung.
6. Kaiserliche Majestät.
7. Johannes Gropper (1503–1559), Jurist, Theologe und Kirchenpolitiker. Er befand sich
von 1526 an im Dienste des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied und strebte innerkatholische
Reformen an. Er hatte maßgebenden Anteil an mehreren Konzilien. Um 1542 entwikkelte
er sich wegen der reformatorischen Bestrebungen zum vehementen Gegenspieler des
Erzbischofs und trug zur Verhinderung der Kölner Reformation bei. RGG ³ 2, Sp.1883f.;
LThK ² 4, Sp.1241f.; Lipgens, Kardinal Johannes Gropper; van Gulik, Johannes Gropper;
Beckmann, Johann Gropper; Varrentrapp, Hermann von Wied (passim); Ennen, Geschichte
der Stadt Köln IV (passim); Braunisch, Die Theologie der Rechtfertigung; Braunisch, Johannes
Gropper; Greschat, Martin Bucer, S.184–188, 194–196, 202, 205.
| 1/Aja | Von den einigen rechten wegen vnd mitlen, Deutsche nation inn
Christlicher Religion zu vergleichen ¹ , Vnd was darfür vnd darwider auff den
tagen zu Hagnaw ² , Worms ³ vnd Regenspurg ⁴ Anno 40 vnd 41 vnd seither für
genomen vnd gehandelt worden ist.
Mit Warhaffter Verantwortung ⁵ auff das offenbar falsch erdichtes anklagen,
des sich an die Kei. Maiet. ⁶ D. Johan. Gropper ⁷ wider Mart. Bucerum angemasset
hat.
Durch Martin. Bucerum
1. in Einklang zu bringen, zur Übereinstimmung zu bringen.
2. Religionsgespräch in Hagenau. Es dauerte vom 25. Mai bis Anfang August 1540. Zunächst
fanden sich die Altgläubigen zusammen, unter ihnen auch Johannes Gropper (s. unten
S.253, Anm.7). Die Evangelischen, unter ihnen auch Bucer, nahmen vom 6. Juni an
daran teil. Geleitet wurde dieses vorbereitende, weitgehend ergebnislos gebliebene Gespräch
von König Ferdinand von Österreich. Bizer, Reformationsgeschichte, S. K 118f.;
Greschat, Martin Bucer, S. 182–184; Neuser, Die Vorbereitung, S. 15–19; Remy, Die Reichsreligionsgespräche.
3. Religionsgespräch in Worms. Es dauerte vom 25. November 1540 bis zum 18. Januar
1541. An ihm nahmen als Vertreter des Kaisers der Kanzler Nicolas Perrenot de Granvella
(s. unten S.314, Anm.6) und der kaiserliche Rat Gerhard Veltwyck (s. unten S.289, Anm.3)
teil. Thomas Campeggi war als päpstlicher Legat zugegen. Beteiligt waren u. a. auch die Altgläubigen
Johannes Eck (s. unten S.281, Anm.11) und Johannes Gropper (s. unten S.253,
Anm.7) und von evangelischer Seite Bucer, Wolfgang Capito (s. unten S.304, Anm.5) und
Philipp Melanchthon. Der wichtigste Verhandlungsgegenstand war die Rechtfertigungslehre.
Es wurde in dieser Frage eine weitgehende Einigung erzielt. Am 31. Dezember kam
ein Vergleichsentwurf zustande. Bizer, Reformationsgeschichte, S. K 119–121; TRE 28,
S. 658f.; Remy, Die Reichsreligionsgespräche. Über Bucers Beteiligung an diesem Religionsgespräch
vgl. Augustijn, Die Religionsgespräche, S. 45–48; Greschat, Martin Bucer,
S.184–187; Neuser, Die Vorbereitung, S.41–56; BDS 9,1, S.323–330.
4. Reichstag von Regensburg. Er dauerte vom 5. April bis zum 29. Juli 1541. Dieses Religionsgespräch
wurde von Kaiser Karl V. einberufen und geleitet. Die Verhandlungen begannen
am 27. April; an ihnen nahmen, vom Kaiser ernannt, Julius Pflug, Johannes Eck (s. unten
S.281, Anm.11), Johannes Gropper (s. unten S.253, Anm.7), Philipp Melanchthon, Bucer
und Johannes Pistorius (1503–1583) teil. Die Einigung in der Rechtfertigungslehre kam
nicht zustande. Im Reichstagsabschied vom 29. Juli wurde der Abschied von Augsburg
(1530) bestätigt, und es wurden ein Generalkonzil und ein neuer Reichstag in Aussicht genommen.
Bizer, Reformationsgeschichte, S. K 121–125; TRE 28, S.464 und 659f.; Remy,
Die Reichsreligionsgespräche; Greschat, Martin Bucer, S.188–192.
5. Rechtfertigung, Verteidigung.
6. Kaiserliche Majestät.
7. Johannes Gropper (1503–1559), Jurist, Theologe und Kirchenpolitiker. Er befand sich
von 1526 an im Dienste des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied und strebte innerkatholische
Reformen an. Er hatte maßgebenden Anteil an mehreren Konzilien. Um 1542 entwikkelte
er sich wegen der reformatorischen Bestrebungen zum vehementen Gegenspieler des
Erzbischofs und trug zur Verhinderung der Kölner Reformation bei. RGG ³ 2, Sp.1883f.;
LThK ² 4, Sp.1241f.; Lipgens, Kardinal Johannes Gropper; van Gulik, Johannes Gropper;
Beckmann, Johann Gropper; Varrentrapp, Hermann von Wied (passim); Ennen, Geschichte
der Stadt Köln IV (passim); Braunisch, Die Theologie der Rechtfertigung; Braunisch, Johannes
Gropper; Greschat, Martin Bucer, S.184–188, 194–196, 202, 205.