346 von den einigen rechten wegen und mitlen
da er sich schon wider Christliche Reformation meines G.H. ¹ hat auffgelehnet.
Nun solle ein Decan der geistlichen seelsorg vnd zucht in stifften ² für
sein ³ vnd vor allen andern personlich bei seinem Collegio wohnen.
Nun des allen nit ersettiget, beraubt er auch etliche pfarren, denen er die
seelsorg durch sich selb nie versehen; wie dann seine pfarverweser vnd jr 5
dienst denen Canonibus gemeß, die er selb wider herfür bringt, seien vnd verrichtet
werden, ligt auch am tag. Wes ⁴ vnd wie er dann allen disen seinen hauffen
pfrunden bekommen vnd angenomen hat für sich, die seinen vnd seine
diener, ist auch offenbar. | 113/Pja |
Mit was leuten er dann gemeinschafft hat vnd was leut er sich 10
zubeschirmen vnderwunden ⁵ hat, ist grewlich zuhören, dann die zucht vnd
Geistlicheit eins gar grossen hauffen der Cölnischen Clerisey leider zu vil bekant
ist. Wieuil grosser gesellen vnder jnen seind, die offentliche ⁶ Sauffer, Spiler,
Hurer, Nonnen- vnd ander weiber schender, simoneijsch ⁷ vnd mit allerley
wüsten lastern besudlet sind, ist mehr am tag, dann es jemand könde beden- 15
cken! Was sein Eerwürdiger Carmelitischer Prouincial ⁸ , seines hauffens herrlicher
vorfechter, mit was wüstem zusauffen mit was vnzucht vnd spilsucht ist
der besudlet vnd behafftet, der auch sein heilig Cappen hat verspilen dörffen,
das er on die hat in sein closter gehen müssen. Dis ist disem man der wol zusamen
gefügte leib der löblichen Clerisei zu Cöllen, für die stellet er sich ein 20
maur vnd ernstlichsten fürfechter wider das haus Gottes vnd alle getrewen
diener vnd kinder Gottes.
Das nun diser man sich bey allem disem jamer an jm selb, an den seinen, in
seinem dienst, an denen, die er zuschützen vnd verteidigen so tratzlich ⁹
vnderstaht, sich vil rhümen wille von grossem willen vnd eyfer zur Reforma- 25
tion, mag ein jeder wol erkennen, das sollichs nicht dann aus einem zuuil
onuerschempten vnd dem Vatter der lugen ¹⁰ zuuil verstrickten hertzen kommen
mus.
Nun vber das alles hat diser arme vnd von Gott erschrocklich verlassen
mensch sich erst zum greulichsten wider das so hoch notwendig vnd gottselig 30
1. gnädigen Herren.
2. mit Präbenden ausgestattetes Kollegium von kanonisch lebenden Klerikern; Kollegiatstift.
LThK ² 9, Sp.1073f.
3. vorstehen.
4. Auf welche Weise.
5. auf sich genommen.
6. offensichtliche.
7. unsauberen Handel mit geistlichen Sachen (Ämter und Pfründe) treibend.
8. Vorsteher einer (mehrere Klöster umfassenden) Ordensprovinz, hier Eberhard Billick
(1499/1500–1557). Er war Kölner Karmeliter, von 1542 an Provinzial. Er nahm 1540 und
1541 an den Religionsgesprächen teil und war einer der Wortführer im Kampf gegen die von
Hermann von Wied und Bucer angestrebte Reformation im Kurfürstentum Köln. Varrentrapp,
Hermann von Wied, S.165–175 und passim; Postina, Der Karmelit Eberhard Billick;
Bautz 1, Sp.591.
9. feindselig, trotzig.
10. Vgl. Joh 8,44.
da er sich schon wider Christliche Reformation meines G.H. ¹ hat auffgelehnet.
Nun solle ein Decan der geistlichen seelsorg vnd zucht in stifften ² für
sein ³ vnd vor allen andern personlich bei seinem Collegio wohnen.
Nun des allen nit ersettiget, beraubt er auch etliche pfarren, denen er die
seelsorg durch sich selb nie versehen; wie dann seine pfarverweser vnd jr 5
dienst denen Canonibus gemeß, die er selb wider herfür bringt, seien vnd verrichtet
werden, ligt auch am tag. Wes ⁴ vnd wie er dann allen disen seinen hauffen
pfrunden bekommen vnd angenomen hat für sich, die seinen vnd seine
diener, ist auch offenbar. | 113/Pja |
Mit was leuten er dann gemeinschafft hat vnd was leut er sich 10
zubeschirmen vnderwunden ⁵ hat, ist grewlich zuhören, dann die zucht vnd
Geistlicheit eins gar grossen hauffen der Cölnischen Clerisey leider zu vil bekant
ist. Wieuil grosser gesellen vnder jnen seind, die offentliche ⁶ Sauffer, Spiler,
Hurer, Nonnen- vnd ander weiber schender, simoneijsch ⁷ vnd mit allerley
wüsten lastern besudlet sind, ist mehr am tag, dann es jemand könde beden- 15
cken! Was sein Eerwürdiger Carmelitischer Prouincial ⁸ , seines hauffens herrlicher
vorfechter, mit was wüstem zusauffen mit was vnzucht vnd spilsucht ist
der besudlet vnd behafftet, der auch sein heilig Cappen hat verspilen dörffen,
das er on die hat in sein closter gehen müssen. Dis ist disem man der wol zusamen
gefügte leib der löblichen Clerisei zu Cöllen, für die stellet er sich ein 20
maur vnd ernstlichsten fürfechter wider das haus Gottes vnd alle getrewen
diener vnd kinder Gottes.
Das nun diser man sich bey allem disem jamer an jm selb, an den seinen, in
seinem dienst, an denen, die er zuschützen vnd verteidigen so tratzlich ⁹
vnderstaht, sich vil rhümen wille von grossem willen vnd eyfer zur Reforma- 25
tion, mag ein jeder wol erkennen, das sollichs nicht dann aus einem zuuil
onuerschempten vnd dem Vatter der lugen ¹⁰ zuuil verstrickten hertzen kommen
mus.
Nun vber das alles hat diser arme vnd von Gott erschrocklich verlassen
mensch sich erst zum greulichsten wider das so hoch notwendig vnd gottselig 30
1. gnädigen Herren.
2. mit Präbenden ausgestattetes Kollegium von kanonisch lebenden Klerikern; Kollegiatstift.
LThK ² 9, Sp.1073f.
3. vorstehen.
4. Auf welche Weise.
5. auf sich genommen.
6. offensichtliche.
7. unsauberen Handel mit geistlichen Sachen (Ämter und Pfründe) treibend.
8. Vorsteher einer (mehrere Klöster umfassenden) Ordensprovinz, hier Eberhard Billick
(1499/1500–1557). Er war Kölner Karmeliter, von 1542 an Provinzial. Er nahm 1540 und
1541 an den Religionsgesprächen teil und war einer der Wortführer im Kampf gegen die von
Hermann von Wied und Bucer angestrebte Reformation im Kurfürstentum Köln. Varrentrapp,
Hermann von Wied, S.165–175 und passim; Postina, Der Karmelit Eberhard Billick;
Bautz 1, Sp.591.
9. feindselig, trotzig.
10. Vgl. Joh 8,44.