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das hertz ¹ . Das befinden ² alle die, so die h. schrifft mit warer Gottes forcht lesen
vnd ersuchen ³ , das sie warlich nach weiterer lehre von der Religion nicht
fragen mögen. | jx/Bija |
Doch weil der Herre auß seiner reichen güte seinen kirchen nach seiner h.
Schrifft auch vilfeltige erklärung der schrifft, vil heilsamer lehren vnd besser-
licher ordnungen auß der schrifft gezogen durch seine getrewe alte diener, die
lieben Vetter, verluhen vnd biß her wunderbarlich erhalten hatt beide ⁴ in jren
schrifften vnnd inn den Canonibus vnd Decretis der Concilien, so hat man
auch auß disen gaben des Herren vil fortheyls vnd beforderung zu erkennen,
wie die kirchen Christi bestellet vnnd bedienet werden sollen ⁵ , welche die
ware zucht Christi seie beide ⁶ im volck vnd Clero Christi. Vnd diser theuren
gaben des Herren kan vnd solle man sich auch mit warer Gottes forcht vnd
besserlich ⁷ geprauchen, Welches man thunwürdt, wann man vor allem würdt
vff das allein gantz gewisse wort Gottes, vns inn der h. schrifft dargeben, sehen
vnd darauß den willen Gottes erkennen Vnd dann auch durch das alles
anders beweren – wie alle h. Vetter selb gethon vnnd zu thun gelehret haben –
Vnd dabei auch fleissig darauff sehen, was bei allen Vettern von anfang gleich ⁸
gelehret vnd bezeuget vnd was in den Canonibus auch von anfang gleich gesetzet
vnd geordnet ist.
Dann damit der Herre vns gentzlich bei seinem wort vnd schrifft behielte,
hatt er keinen heyligen je die gnad gethon, das sie sich nit in vilen din- | x/Bijb |
gen menschen beweisen ⁹ vnd daher geschriben vnd geordnet hetten, das nit
bestohn mage; Auß dem dann kommen, das man so grosse ongleicheit bei allen
h. Vettern findet, wie in außlegung der schrifft also auch in anderen lehren
vnd ordnungen; Darumb sie offt nit allein einer dem anderen, sonder die be-
sten vnder jnen auch jnen selb widersprochen, vnd jre vorige lehren vnd ordnungen
gebesseret haben ¹⁰ . Derhalben, wer auß den schrifften der h. Vetter
vnnd decreten der Concilien wille die rechten Apostolischen vnd mit dem
wort Gottes bestendigen Traditionen in außlegung der schrifft vnnd ordnung
der kirchen zucht gewißlich erlernen, der muß allweg ¹¹ darauff sehen – wie das
auch alle h. Vetter vnnd besonder die zwen theuren zeugen Christi lehren,
1. Ps 19,8–9.
2. stellen fest.
3. erforschen.
4. beide ... vnnd: sowohl ... als auch.
5. Bucer meint hier den Gottesdienst und die Seelsorge.
6. beide ... vnd: sowohl ... als auch.
7. zur Besserung.
8. übereinstimmend.
9. als Menschen erwiesen.
10. Bucer meint hier Augustins »Retractationes«, das Ergebnis einer in den Jahren 426/
427 vorgenommenen Durchsicht der eigenen Schriften.
11. stets.
Der Herre hat seiner
kirchen auch
erklärung seiner
Schrifft gegeben.
Wie der vätter
Schrifft vnnd Canones
besserlich
zu gebrauchen.
Keine Vätter, so
heylig noch so gelert,
es finden sich
noch fehl bey
jnen.
In der Vätter
schrifften vnd ordnungen
solle man
sehen, was das elter
vnd allgemein
ist.
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das hertz ¹ . Das befinden ² alle die, so die h. schrifft mit warer Gottes forcht lesen
vnd ersuchen ³ , das sie warlich nach weiterer lehre von der Religion nicht
fragen mögen. | jx/Bija |
Doch weil der Herre auß seiner reichen güte seinen kirchen nach seiner h.
Schrifft auch vilfeltige erklärung der schrifft, vil heilsamer lehren vnd besser-
licher ordnungen auß der schrifft gezogen durch seine getrewe alte diener, die
lieben Vetter, verluhen vnd biß her wunderbarlich erhalten hatt beide ⁴ in jren
schrifften vnnd inn den Canonibus vnd Decretis der Concilien, so hat man
auch auß disen gaben des Herren vil fortheyls vnd beforderung zu erkennen,
wie die kirchen Christi bestellet vnnd bedienet werden sollen ⁵ , welche die
ware zucht Christi seie beide ⁶ im volck vnd Clero Christi. Vnd diser theuren
gaben des Herren kan vnd solle man sich auch mit warer Gottes forcht vnd
besserlich ⁷ geprauchen, Welches man thunwürdt, wann man vor allem würdt
vff das allein gantz gewisse wort Gottes, vns inn der h. schrifft dargeben, sehen
vnd darauß den willen Gottes erkennen Vnd dann auch durch das alles
anders beweren – wie alle h. Vetter selb gethon vnnd zu thun gelehret haben –
Vnd dabei auch fleissig darauff sehen, was bei allen Vettern von anfang gleich ⁸
gelehret vnd bezeuget vnd was in den Canonibus auch von anfang gleich gesetzet
vnd geordnet ist.
Dann damit der Herre vns gentzlich bei seinem wort vnd schrifft behielte,
hatt er keinen heyligen je die gnad gethon, das sie sich nit in vilen din- | x/Bijb |
gen menschen beweisen ⁹ vnd daher geschriben vnd geordnet hetten, das nit
bestohn mage; Auß dem dann kommen, das man so grosse ongleicheit bei allen
h. Vettern findet, wie in außlegung der schrifft also auch in anderen lehren
vnd ordnungen; Darumb sie offt nit allein einer dem anderen, sonder die be-
sten vnder jnen auch jnen selb widersprochen, vnd jre vorige lehren vnd ordnungen
gebesseret haben ¹⁰ . Derhalben, wer auß den schrifften der h. Vetter
vnnd decreten der Concilien wille die rechten Apostolischen vnd mit dem
wort Gottes bestendigen Traditionen in außlegung der schrifft vnnd ordnung
der kirchen zucht gewißlich erlernen, der muß allweg ¹¹ darauff sehen – wie das
auch alle h. Vetter vnnd besonder die zwen theuren zeugen Christi lehren,
1. Ps 19,8–9.
2. stellen fest.
3. erforschen.
4. beide ... vnnd: sowohl ... als auch.
5. Bucer meint hier den Gottesdienst und die Seelsorge.
6. beide ... vnd: sowohl ... als auch.
7. zur Besserung.
8. übereinstimmend.
9. als Menschen erwiesen.
10. Bucer meint hier Augustins »Retractationes«, das Ergebnis einer in den Jahren 426/
427 vorgenommenen Durchsicht der eigenen Schriften.
11. stets.
Der Herre hat seiner
kirchen auch
erklärung seiner
Schrifft gegeben.
Wie der vätter
Schrifft vnnd Canones
besserlich
zu gebrauchen.
Keine Vätter, so
heylig noch so gelert,
es finden sich
noch fehl bey
jnen.
In der Vätter
schrifften vnd ordnungen
solle man
sehen, was das elter
vnd allgemein
ist.