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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 11,2): Schriften zur Kölner Reformation — Gütersloh, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.30231#0368
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Vergleichung der
lehre in den kirchenn
warin?
Das erste wesenlich
stück Christlicher
lehre, das in
den kirchenn
nichts dann das
Schrifftlich fürgetragen
werde.
Canones Concilij
Laodien. 16.59 ⁶ ,
Synodi Aphricanae
3. ⁷ , Synodi 6.
c. 17 ⁸ , Constan. c.

19 et 53 ⁹

364

inn onnötigen disputationen verwickle vnd verwirre vnd in den selbigen dann
vergeblich müd vnd matt werde, Vff das man dann die gantze religion sachen
auch in haupt vnd wesenlichen stucken zu vnserem zeitlichen vnd ewigen
verderben lenger auffziehe. Darumb wir vns vor disem griff ¹ des Satans wol
hieten sollen vnd nach der ordnung des Herren die vergleichung der Religion 5
vor allem in den wesenlichen stücken suchen, Vnd, so vns der Herre die verleihet,
sollen wir einander in warer Christlicher Liebe vnd gemeinschafft als
seine mitglieder in Christo erkennen vnnd halten. Dann welchen der Herre
dahin geholffen, die hatt er zu seinen gnaden auffgenomen; wie könde dann
vns mitknechten ² gepüren, solche zuverwerffen, ob sie es schon inn vilen an- 10
deren aber on- | xv/Cja |nötigen stücken der Religion mit vns nit gleich hielten.

Wa man dann dise ordnung halten vnnd mit gotsförchtigem, einfaltigem erforschen
der schrifft vnd gewiß Apostolischer Tradition vnd haltung vergleichung
– erstlich ³ allein inn den notwendigen stucken Chistlicher lehre vnnd 15
gantzer seelsorge, auch allerlei kirchen diensten – suchet, so wurde man die
gar leichtlich vnnd schleunig finden, Vnd erstlich, so vil die lehre belanget,
würde man sonder ⁴ mühe bald sehen vnnd erkennen, das die verrichtung
Christlicher lehre in folgenden articulen wesenlich stehn müsse.

Zum ersten, das nach der offenbaren ordnung des h. geists, im Alten vnd Ne- 20
wen Testament dargeben vnd gehalten in den Gemeinden vnnd versammlungen
Christi, nichts überal für die ⁵ gemeinde Christi gelesen, erkläret, gelehret,
gesungen vnd gebettet werden solle, dann die Göttliche schrifft vnd was deren
gentzlich gemäß, als wahrhafftige historien der lieben Martyrer Vnd solche
geseng vnd gebett, die aus der h. Schrifft gezogen seind, Vnd das auch 25
alles, so in den kirchen gelesen, gesungen vnnd gebettet werden solle, inn gemeiner
¹⁰ sprachen der gegenwertigen vnnd mit ernst zur besserung der Gottseligkeyt
gelesen, gesungen vnd | xvj/Cjb | gebettet werde, Wie das der h.

1. List.
2. Vgl. Mt 18,21–35.
3. zuerst, im Anfang.
4. ohne.
5. vor der.
6. Concilium Laodicense, can. 16 und 59. Concilia (1551) I, S.377 und 380; Hefele, Histoire
des conciles I,2, S.1008f. und 1025f.
7. Concilium Carthaginense (Aphricanum) III. Eine entsprechende Stelle konnte ich in
den Kanones dieses Konzils (CChr.SL 149, S.329–341) nicht finden.

8. Concilium Aphricanum VI (=Concilium Milevitanum). Eine entsprechende Stelle
konnte ich in den Kanones dieses Konzils (CChr.SL 149, S.361–369) und im Corpus iuris
canonici nicht finden; der Kanon 17 kann hier nicht gemeint sein.

9. Welches Concilium Constantinopolitanum Bucer meint und welcher Zählung er folgt,
habe ich nicht feststellen können.

10. allgemeiner, verständlicher.
 
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