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Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Contr.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Contr.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Contr.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Contr.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Contr.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 16: Heidelberger Reihe ; Band 6: Die Inschriften des Rhein-Neckar-Kreises ; 2): Ehemaliger Landkreis Mannheim, ehemaliger Landkreis Sinsheim (nördlicher Teil) — München: Druckenmüller, 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.52967#0015
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vom ehemaligen Stadt- und Landkreis Mannheim gebildet, sein Herzstück ist der ehemalige Stadt- und
Landkreis Heidelberg, während im Südosten nur der nördliche Teil des ehemaligen Landkreises Sinsheim
zum Rhein-Neckar-Kreis gezogen wurde, dessen südlicher Teil jetzt zum Kreis Heilbronn (Region Fran-
ken) gehört, während ein kleines Gebiet imWesten dem Großkreis Karlsruhe (Region Mittlerer Oberrhein)
angegliedert wurde* 2). Die historische Entwicklung dieser beiden Gebiete ist keineswegs einheitlich verlau-
fen, so daß der Zusammenschluß einer Edition der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des
ehemaligen Stadt- und Landkreises Mannheim und des Kraichgaues in einem Band niemals voll befriedigen
kann. Aus diesem Grunde werden im Rahmen dieses historischen Überblicks und im Editionsteil die bei-
den Gebiete in den alten Kreisgrenzen gesondert behandelt, eine durch die Umstände aufgezwungene
Notlösung, die in einer Übergangszeit statthaft erscheinen mag und den spezifisch an einem der beiden
Räume interessierten Benutzern überdies die raschere Orientierung ermöglicht.3)
Der ehemalige Stadt- und Landkreis Mannheim
Die namengebende Siedlung Mannheim, ein zur Burg gehöriges Dorf im Mündungsgebiet des
Neckars, gehörte während des Mittelalters zur Kirchheimer Zent des Oberamts Heidelberg, gewann aber
ihre Bedeutung ausschließlich durch die Zollgerechtigkeit der pfälzischen Zollburg Eichelsheim, die um
die Mitte des 13. Jahrhunderts auf Mannheimer Gemarkung gegründet worden war 4 5). Erst die Aufhebung
des alten Dorfes und seine Neugründung als Stadt und Festung durch Kurfürst Friedrich IV. im Jahre 1606
(nr. 172) wurde zum Ausgangspunkt für den Aufstieg der Stadt, der sich damit im wesentlichen außerhalb
des in unserem Zusammenhang zu betrachtenden Zeitraums vollzog6). Die heute eingemeindeten Vor-
orte sind meist aus dörflichen Siedlungen hervorgegangen und haben - wie etwa Mannheim-Neckarau -
noch ältere Überlieferungen bewahrt (nr. 19).
Der ehemalige Landkreis Mannheim erstreckte sich östlich der Stadt entlang der Bergstraße bis zur
Grenze nach dem Land Hessen. Er umfaßte den Kern des alten Lobdengaues mit den Städten Ladenburg
undWeinheim. Die kontinuierliche Besiedlung seit der Römerzeit ist durch zahlreiche Bodenfunde erwie-
sen, deren Häufung in und um Ladenburg - gestützt durch inschriftliche Zeugnisse aus der Römerzeit -
die Identität Ladenburgs mit dem Römerkastell Lopodunum bezeugt6), das am Schnittpunkt wichtiger
Fernstraßen einer der Hauptstützpunkte der Römerherrschaft am unteren Neckar war. Nach der Erobe-
rung des Gebiets durch die Alamannen sank auch Ladenburg vorübergehend zur Bedeutungslosigkeit
herab, um erst in fränkisch-karolingischer Zeit mit der Gründung eines Königshofes zum Zentrum des
neuentstehenden Lobdengaues zu werden. Um die Mitte des 8. Jahrhunderts setzt dann die reiche Überlie-
ferung des Klosters Lorsch ein, dessen reicher Grundbesitz sich über den ganzen Lobdengau verteilte; der
unumschränkten Herrschaft der Reichsabtei über den Lobdengau setzte lediglich die durch königliche
Schenkungen hier begüterte Wormser Kirche eine Grenze7). Die Lorscher Grundherrschaft erfaßte daher
fast alle Orte des ehemaligen Landkreises Mannheim mit Schwerpunkten in Weinheim, Leutershausen,
Ilvesheim, Seckenheim (heute zu Mannheim gehörig) und Schwetzingen; sie blieb bis zum Niedergang
des Klosters im 13. Jahrhundert im wesentlichen ungeschmälert und verhinderte die Ausbildung nennens-
werter adeliger Grundherrschaften. Die Pfalzgrafen bei Rhein als Nachfolger der Lorscher wie auch der
Wormser Hcrrschaftsrcchtc gewannen auf diese Weise mit dem Lobdengau die Kernlandschaft der späteren
Kurpfalz8). Eine Ausnahme bildete allein Ladenburg, dessen Herrschaftsrechte zunächst ungeschmälert bei
den Wormser Bischöfen verblieben, bis sich Kurpfalz gegen Ende des 14. Jahrhunderts in den hälftigen
Besitz der Stadt - mit Ausnahme des Bischofshofes - zu setzen wußte, die seit dieser Zeit unter einem Kon-
überholt sind) die Amtliche Kreisbeschreibung Bd. I bis III, Karlsruhe 1966, 1968, 1970; für den ehemaligen Landkreis
Mannheim insbesondere Bd. III passim.
2) Vgl. dazu die Karte des Bearbeitungsgebictes im Anhang. - Für die Inschriften der Stadt und des Landkreises
Heidelberg DL XII.
3) Die Zerschneidung eines historischen gewachsenen Raumes durch moderne Verwaltungsgrcnzcn wird am
Beispiel des Kraichgaues besonders fühlbar: der nördliche Teil des Landkreises Sinsheim ist in allen seinen Bezügen
so eng an den jetzt zum Kreis Karlsruhe bzw. zum Kreis Heilbronn gehörigen Raum gebunden, daß immer wieder
auf diese frühere Zusammengehörigkeit Bezug genommen werden muß.
4) AmtlKreisbeschreibung III 32.
5) Da die Stadtprivilegien für Mannheim erst aus dem Jahre 1652 datieren, sind für Mannheim außer der kopial
überlieferten Grundsteininschrift keinerlei Zeugnisse zu erwarten.
6) K.Hoffmann, Ein Rundgang durch Ladenburg, in: Ladenburg, die 2000jährige Stadt am Neckar, Heidelberg
1958, S. 3iff.
’) M.Schaab, Der Lobdengau, in: Die Reichsabtei Lorsch. Festschrift zum Gedenken an ihre Stiftung 764,
Bd. I (Darmstadt 1973) 539ff. (mit Karte über die Besitzverhältnisse). - Vgl. auch F. Trautz, Das untere Neckarland
im früheren Mittelalter. Heidelberg 1953.
8) Schaab a.a.O. S. 573.

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