X
Vorwort.
III. Sammlungen von Kirchen-Ordnungen wurden mehrfach veranstaltet. Aber nur
eine solche verdient besondere Erwähnung und ist durch Publikation des Kataloges bekannt
geworden. Es ist die umfangreiche Sammlung von Kirchen-Ordnungen, welche im Anfang
des vorigen Jahrhunderts der Superintendent Christian Julius Bokelmann zusammen-
gebracht hatte.
Schon im Jahre 1714 wies kein Geringerer als Justus Henning Böhmer („Ius pro-
testantium“, lib. 1, tit. 2, p. 158 ff.) auf die Sammlung Bokelmann’s hin und bemerkte, dass er
selbst zu seinem grossen Bedauern nur wenige Ordnungen habe einsehen können. In den späteren
Auflagen seines ius protest. (so z. B. der fünften: 1756) machte er auf die Kataloge aufmerksam,
welche inzwischen Schmidius und König von dieser Sammlung publicirt hatten.
Schmidius gab nämlich 1718 am Schlusse seiner Helmstädter Dissertation „De agendis sive
ordinationibus ecclesiasticis“ einen Katalog der bis dahin von Bokelmann gesammelten Schriften
heraus; er zählt 14 in Folio, 106 in Quart, 24 in Octav; als gesucht erwähnt er 4 Ordnungen
in Folio, 48 in Quart, 9 in Octav, 6 in Duodez. Gesammtzahl der vorhandenen: 144, Zahl der
gesuchten: 67 (allerdings sind hier die Ordnungen des 17. und 18. Jahrhunderts mitgezählt).
Der rege Sammlerfleiss Bokelmann’s brachte .aber im Laufe der Zeit noch mehr Ord-
nungen zusammen, so dass 1721 die Zahl derselben von 144 auf 246 gestiegen war. Ein
neuer Katalog war nothwendig. Ein solcher wurde sowohl in der 1721 unter dem Präsidium
des Dr. Kahler zu Rintelen herausgegebenen Dissertation „De obligatione ordinationum eccle-
siasticarum“ abgedruckt (Fortgesetzte Sammlung von alten und neuen theologischen Sachen,
1724, S. 342 ff.), als auch besonders für sich unter dem Titel „Apparatus agendorum Bokel-
mannius“ publicirt.
Die weiteren Vermehrungen der Sammlung wurden in der „Fortgesetzten Sammlung von
alten und neuen theologischen Sachen, 1724, S. 342 ff.“ angezeigt.
Endlich liess Hermann Caspar König (Celle 1726) einen ausführlichen Katalog der Bokel-
mann’schen Sammlung (die sich inzwischen auf 351 Nummern erhöht hatte) erscheinen unter dem
Titel: „Bibliotheca Agendorum, bestehend .aus einem vollständigen Catalogo derer Kirchen-Ord-
nungen, Agenden und anderer dergleichen Schrifften, welche Ihro Hoch-Ehrwürden HerrChristian
Julius Bokelmann, Archidiaconus Ecclesiae Cellensis et Consistorialis durch mehr als dreyssig-
jähriges Bemühen gesammlet; und aus' Einem Anhange einiger Schriften von solcher Gattung-
weiche man bissher nicht erhalten können.“ (Die Zahl der letzteren ist 69. Eine Besprechung
der König’schen Sammlung steht in „Auserlesene Theologische Bibliothek“, Thl. 13—14. Leipzig
1725—1727. S. 807 ff.)
Der Werth der König’schen Ausgabe beruht einmal in der grossen Zahl der genannten
Ordnungen, sodann aber auch darin, dass den meisten Ordnungen einige litterär-geschichtliche
Notizen beigefügt sind.
Zu der Zahl 351 ist übrigens zu bemerken, dass die Sammlung Bokelmann’s die Ordnungen
bis zu seiner Zeit umfasst, einige nicht evangelische Ordnungen und auch einige nicht zu den
Ordnungen oder Agenden zählende Urkunden enthält (Gesangbücher, Streitschriften). Doch
treten letztere gegenüber den Ordnungen weit zurück. Dem 16. Jahrhundert gehören 162 Num-
'mern an.
Gleichzeitig mit Bokelmann waren auch Andere mit einer Sammlung von Ordnungen
beschäftigt. König (Vorrede) nennt den Domprobst Gottfried Kohlreiff zu Ratzeburg und
den Superintendenten Schumann zu Schwerin. Ersterer hatte seinen geschriebenen Katalog
1721 an Bokelmann geschickt, so dass König denselben bei seinem Drucke benutzen konnte.
Die Bokelmann’sche Sammlung bildet heute den Kern der Kirchen-Ministerialbibliothek
zu Celle, von welcher der Katalog neuerdings publicirt wurde.
Vorwort.
III. Sammlungen von Kirchen-Ordnungen wurden mehrfach veranstaltet. Aber nur
eine solche verdient besondere Erwähnung und ist durch Publikation des Kataloges bekannt
geworden. Es ist die umfangreiche Sammlung von Kirchen-Ordnungen, welche im Anfang
des vorigen Jahrhunderts der Superintendent Christian Julius Bokelmann zusammen-
gebracht hatte.
Schon im Jahre 1714 wies kein Geringerer als Justus Henning Böhmer („Ius pro-
testantium“, lib. 1, tit. 2, p. 158 ff.) auf die Sammlung Bokelmann’s hin und bemerkte, dass er
selbst zu seinem grossen Bedauern nur wenige Ordnungen habe einsehen können. In den späteren
Auflagen seines ius protest. (so z. B. der fünften: 1756) machte er auf die Kataloge aufmerksam,
welche inzwischen Schmidius und König von dieser Sammlung publicirt hatten.
Schmidius gab nämlich 1718 am Schlusse seiner Helmstädter Dissertation „De agendis sive
ordinationibus ecclesiasticis“ einen Katalog der bis dahin von Bokelmann gesammelten Schriften
heraus; er zählt 14 in Folio, 106 in Quart, 24 in Octav; als gesucht erwähnt er 4 Ordnungen
in Folio, 48 in Quart, 9 in Octav, 6 in Duodez. Gesammtzahl der vorhandenen: 144, Zahl der
gesuchten: 67 (allerdings sind hier die Ordnungen des 17. und 18. Jahrhunderts mitgezählt).
Der rege Sammlerfleiss Bokelmann’s brachte .aber im Laufe der Zeit noch mehr Ord-
nungen zusammen, so dass 1721 die Zahl derselben von 144 auf 246 gestiegen war. Ein
neuer Katalog war nothwendig. Ein solcher wurde sowohl in der 1721 unter dem Präsidium
des Dr. Kahler zu Rintelen herausgegebenen Dissertation „De obligatione ordinationum eccle-
siasticarum“ abgedruckt (Fortgesetzte Sammlung von alten und neuen theologischen Sachen,
1724, S. 342 ff.), als auch besonders für sich unter dem Titel „Apparatus agendorum Bokel-
mannius“ publicirt.
Die weiteren Vermehrungen der Sammlung wurden in der „Fortgesetzten Sammlung von
alten und neuen theologischen Sachen, 1724, S. 342 ff.“ angezeigt.
Endlich liess Hermann Caspar König (Celle 1726) einen ausführlichen Katalog der Bokel-
mann’schen Sammlung (die sich inzwischen auf 351 Nummern erhöht hatte) erscheinen unter dem
Titel: „Bibliotheca Agendorum, bestehend .aus einem vollständigen Catalogo derer Kirchen-Ord-
nungen, Agenden und anderer dergleichen Schrifften, welche Ihro Hoch-Ehrwürden HerrChristian
Julius Bokelmann, Archidiaconus Ecclesiae Cellensis et Consistorialis durch mehr als dreyssig-
jähriges Bemühen gesammlet; und aus' Einem Anhange einiger Schriften von solcher Gattung-
weiche man bissher nicht erhalten können.“ (Die Zahl der letzteren ist 69. Eine Besprechung
der König’schen Sammlung steht in „Auserlesene Theologische Bibliothek“, Thl. 13—14. Leipzig
1725—1727. S. 807 ff.)
Der Werth der König’schen Ausgabe beruht einmal in der grossen Zahl der genannten
Ordnungen, sodann aber auch darin, dass den meisten Ordnungen einige litterär-geschichtliche
Notizen beigefügt sind.
Zu der Zahl 351 ist übrigens zu bemerken, dass die Sammlung Bokelmann’s die Ordnungen
bis zu seiner Zeit umfasst, einige nicht evangelische Ordnungen und auch einige nicht zu den
Ordnungen oder Agenden zählende Urkunden enthält (Gesangbücher, Streitschriften). Doch
treten letztere gegenüber den Ordnungen weit zurück. Dem 16. Jahrhundert gehören 162 Num-
'mern an.
Gleichzeitig mit Bokelmann waren auch Andere mit einer Sammlung von Ordnungen
beschäftigt. König (Vorrede) nennt den Domprobst Gottfried Kohlreiff zu Ratzeburg und
den Superintendenten Schumann zu Schwerin. Ersterer hatte seinen geschriebenen Katalog
1721 an Bokelmann geschickt, so dass König denselben bei seinem Drucke benutzen konnte.
Die Bokelmann’sche Sammlung bildet heute den Kern der Kirchen-Ministerialbibliothek
zu Celle, von welcher der Katalog neuerdings publicirt wurde.