Visitationen. Synodus. Ober-Consistorium. Notarien-Ordnung. Kryptocalvinismus.
137
zum Andern war es gerade die Häufigkeit der Visitationen, welche einen Rückschlag im Gefolge
haben musste. Die Visitationen folgten so rasch auf einander, dass die Abstellung der hervor-
getretenen Mängel gar nicht oder nicht mit genügender Gründlichkeit berathen, und dass die
Beseitigung der gerügten Mängel gar nicht abgewartet werden konnte. Auch bildeten diese
zahlreichen Visitationen eine viel zu grosse Belastung der kirchlichen Organe. So geriethen sie
denn langsam in Abnahme.
Auf dem Reformationstage zu Torgau, dem 17. September 1587, regten die Stände an,
dass die Visitationen wieder nach den General - Artikeln von 1557 gehalten und Kirchen und
Schulen von dem eingerissenen Calvinismus gereinigt werden möchten. Offenbar war die An-
regung nothwendig geworden. Sie scheint aber nicht viel gefruchtet zu haben.
Es fanden zwar auch unter der Regierung Christian’s I. Visitationen statt, dieselben er-
streckten sich aber vorwiegend auf Consistorien und Fürstenschulen. [Vgl. G. Müller in Beitr.
zur sächs. Kirchengesch. 9, 185. Vgl. auch die interessante Bemerkung über die Visitationen
von 1587 und 1588 in dem Schreiben des Rathes Otto v. Dieskau vom 2. Dezember 1592.
G. Müller, a. a. O. 9, 246. Das Loc. 10597, „Reformationstag zu Torgau, betr. die schulen,
consistorien, hofgericht und schöppenstuhl“ ist einmal interessant wegen der vom Kurfürsten
dem Landtage gemachten „propositio“, die ausserordentlich detaillirt ist und selbst auf die
Carcer für die Studenten eingeht, sodann wegen des Berichtes des Leipziger Consistoriums,
welcher die Punkte namhaft macht, die zwischen diesem Consistorium und dem Ober-Consistorium
Dresden streitig waren. Hiervon betreffen die Bl. 112 —123a ausschliesslich eherechtliche
Fragen.]
2. Unter seiner Regierung fand kein Synodus statt. Der nächste Synodus wurde 1600
abgehalten.
3. Das Ober-Consistorium zu Dresden wurde 1588 aufgelöst und das Consistorium zu
Meissen wieder hergestellt. (Im Jahre 1600 wurde das Ober-Consistorium wieder eingerichtet.)
4. Für das neu errichtete Consistorium zu Meissen erging 1588 eine Notarien-Ordnung
(Dresden, H.St.A. Loc. 1875. Des Churfürstl. Sächs. Consistorii zu Meissen Notarien-O. vom
J. 1588.) Dieselbe wird gedruckt. (Nr. 41.)
5. Die Regierungszeit Christian’s I. ist noch besonders gekennzeichnet durch das Ein-
dringen des Kryptocalvinismus (Kanzler Krell). In Folge dieser Strömung wurde die Verpflich-
tung auf die Konkordienformel für die Universitätslehrer in Leipzig und Wittenberg gelegent-
lich einer im Jahre 1587 vorgenommenen Visitation dieser Hochschulen aufgehoben.
Mit dieser Bewegung wird auch die Aufhebung des Ober-Consistoriums in Zusammen-
hang gebracht, weil dieses den Einfluss der Geheimkanzlei beschränkt habe.
Hierhin ist weiter ein offenes Mandat des Kurfürsten vom 28. August 1588 zu rechnen:
„Zu abschneidung der jetzigen gefehrlichen streit und spaltungen in der christlichen kirche,
wegen einstellung des lesterns und verdammens uf den cantzeln“ (Exemplare in Dresden, H.St.A.
Loc. 7418, Unterschiedliche Churfürstliche befehlige, und in Gotha, Staatsarchiv K.K. 4. Vol. III
Nr. 35).
In diesen Rahmen fallen endlich auch die Verhandlungen über die Abschaffung des
Exorcismus. Die Darstellung der dadurch entstandenen Unruhen gehört nicht zu unserer Auf-
gabe. (Man vgl. ausser der bekannten Litteratur das vorhin citirte Dresdener Aktenstück;
Schneeberg, Rathsarchiv Abth. II. Abschn. 19 Nr. 1; Zwickau, Rathsarchiv Alm. III. Schub-
kasten 2. Nr. 12. 21.)
Sehling, Kirchenordnungen.
18
137
zum Andern war es gerade die Häufigkeit der Visitationen, welche einen Rückschlag im Gefolge
haben musste. Die Visitationen folgten so rasch auf einander, dass die Abstellung der hervor-
getretenen Mängel gar nicht oder nicht mit genügender Gründlichkeit berathen, und dass die
Beseitigung der gerügten Mängel gar nicht abgewartet werden konnte. Auch bildeten diese
zahlreichen Visitationen eine viel zu grosse Belastung der kirchlichen Organe. So geriethen sie
denn langsam in Abnahme.
Auf dem Reformationstage zu Torgau, dem 17. September 1587, regten die Stände an,
dass die Visitationen wieder nach den General - Artikeln von 1557 gehalten und Kirchen und
Schulen von dem eingerissenen Calvinismus gereinigt werden möchten. Offenbar war die An-
regung nothwendig geworden. Sie scheint aber nicht viel gefruchtet zu haben.
Es fanden zwar auch unter der Regierung Christian’s I. Visitationen statt, dieselben er-
streckten sich aber vorwiegend auf Consistorien und Fürstenschulen. [Vgl. G. Müller in Beitr.
zur sächs. Kirchengesch. 9, 185. Vgl. auch die interessante Bemerkung über die Visitationen
von 1587 und 1588 in dem Schreiben des Rathes Otto v. Dieskau vom 2. Dezember 1592.
G. Müller, a. a. O. 9, 246. Das Loc. 10597, „Reformationstag zu Torgau, betr. die schulen,
consistorien, hofgericht und schöppenstuhl“ ist einmal interessant wegen der vom Kurfürsten
dem Landtage gemachten „propositio“, die ausserordentlich detaillirt ist und selbst auf die
Carcer für die Studenten eingeht, sodann wegen des Berichtes des Leipziger Consistoriums,
welcher die Punkte namhaft macht, die zwischen diesem Consistorium und dem Ober-Consistorium
Dresden streitig waren. Hiervon betreffen die Bl. 112 —123a ausschliesslich eherechtliche
Fragen.]
2. Unter seiner Regierung fand kein Synodus statt. Der nächste Synodus wurde 1600
abgehalten.
3. Das Ober-Consistorium zu Dresden wurde 1588 aufgelöst und das Consistorium zu
Meissen wieder hergestellt. (Im Jahre 1600 wurde das Ober-Consistorium wieder eingerichtet.)
4. Für das neu errichtete Consistorium zu Meissen erging 1588 eine Notarien-Ordnung
(Dresden, H.St.A. Loc. 1875. Des Churfürstl. Sächs. Consistorii zu Meissen Notarien-O. vom
J. 1588.) Dieselbe wird gedruckt. (Nr. 41.)
5. Die Regierungszeit Christian’s I. ist noch besonders gekennzeichnet durch das Ein-
dringen des Kryptocalvinismus (Kanzler Krell). In Folge dieser Strömung wurde die Verpflich-
tung auf die Konkordienformel für die Universitätslehrer in Leipzig und Wittenberg gelegent-
lich einer im Jahre 1587 vorgenommenen Visitation dieser Hochschulen aufgehoben.
Mit dieser Bewegung wird auch die Aufhebung des Ober-Consistoriums in Zusammen-
hang gebracht, weil dieses den Einfluss der Geheimkanzlei beschränkt habe.
Hierhin ist weiter ein offenes Mandat des Kurfürsten vom 28. August 1588 zu rechnen:
„Zu abschneidung der jetzigen gefehrlichen streit und spaltungen in der christlichen kirche,
wegen einstellung des lesterns und verdammens uf den cantzeln“ (Exemplare in Dresden, H.St.A.
Loc. 7418, Unterschiedliche Churfürstliche befehlige, und in Gotha, Staatsarchiv K.K. 4. Vol. III
Nr. 35).
In diesen Rahmen fallen endlich auch die Verhandlungen über die Abschaffung des
Exorcismus. Die Darstellung der dadurch entstandenen Unruhen gehört nicht zu unserer Auf-
gabe. (Man vgl. ausser der bekannten Litteratur das vorhin citirte Dresdener Aktenstück;
Schneeberg, Rathsarchiv Abth. II. Abschn. 19 Nr. 1; Zwickau, Rathsarchiv Alm. III. Schub-
kasten 2. Nr. 12. 21.)
Sehling, Kirchenordnungen.
18