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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0166
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Albertinisches Sachsen. Cap. V. Regentschaft Herzog Friedrich Wilhelm’s.

Cap. V. Regentschaft, Herzog Friedrich Wilhelm’s.
Als Christian I. am 25. September 1591 unerwartet verstorben war, war sein Sohn
Christian II. (1601 — 1611) noch unmündig. Die Regentschaft übernahm bis zum eigenen
Regierungsantritt Christian’s II. (1601) Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar.
Mitvormund war Kurfürst Johann Georg von Brandenburg.
Unter Friedrich Wilhelm wurde der Krypto-Calvinismus gestürzt und das strenge Luther-
thum wieder eingeführt. In Folge dessen trat in dieser letzten Periode des 16. Jahrhunderts
die Sorge für die reine Lehre wieder in den Vordergrund.
Eine General-Visitation sollte die reine Lehre im Lande herstellen. Die Anregung
ging, wie schon so oft, von den Landständen aus. Über die Vorgeschichte dieser Visitation und
ihrer Instruktion belehren uns die Aktenstücke Dresden, H.St.A. Loc. 9476, General-Visitation
im Churfürstenthum 1592 und Loc. 9476, Instructio in Originali. Namentlich aus dem erst-
genannten Aktenstücke lässt sich der Gang der Dinge erkennen. Ein „Rathsames Bedenken
der Visitation halber unserm gnedigsten herrn ubergeben Torgau den 28. Februar 1592“ (Bl. 1
bis 11) wurde von der Landschaft zu Torgau am 29. Februar 1592 beantwortet (Bl. 12—19).
Am Montag nach Trinitatis (22. Mai) 1592 mussten sich die bestellten Visitatoren in Leipzig
versammeln, um über die nöthigen Punkte der Visitation zu berathen (vgl. Befehl des Admini-
strators vom 12. Mai 1592, Bl. 20). Die Beschlüsse der Deputirten erkennen wir aus einem
an den Administrator am 21. Mai 1592 (Bl. 23—53) erstatteten Berichte. Durch ein gnädiges
Antwortschreiben des Administrators, d. d. Weimar den 28. Mai 1592 (Bl. 56) wurden die De-
putirten einstweilen entlassen, aber aufgefordert, sich so vorzubereiten, dass in einem Monate
die Visitation beginnen könne. Die Antwort der Visitatoren datirt Leipzig den 30. Mai 1592.
Durch ein gedrucktes Ausschreiben vom 10. Juni 1592 (Originaldruck in Dresden, H.St.A.,
Instructio in originali, S. 14) wurde die Visitation den Unterthanen bekannt gegeben. Exemplare
eines gedruckten Ankündigungsmandats vom 23. Juni 1592 sind im Rathsarchiv zu Schneeberg,
Abth. II, Abschn. 19 Nr. 1 und im Rathsarchiv zu Dresden II, 66 Bl. 276 ff. Inzwischen war
auch die Instruktion auf Grund der Berathungen fertig gestellt worden. Ein Gegenbericht,
welchen die Visitatoren auf einer Zusammenkunft in Wittenberg am 11. Juni 1592 beschlossen
(Loc. 9476, General-Visitation u. s. w., Bl.-93—106), hatte noch mancherlei an der Instruktion
auszusetzen, vor Allem aber, dass den Visitatoren die Exekution ganz genommen und ihnen nur
die Relation geblieben sei.
Der Administrator scheint nicht allzuviel Gewicht auf diese Bedenken seiner Visitatoren
gelegt zu haben, denn bereits am 12. Juni 1592 hat er die Instruktion unterschrieben. Nur der
Wunsch der Visitation nach Übertragung der Exekution fand Erhörung. Unter dem 14. Juli
1592 (Dresden, H.St.A. Loc. 9476, General-Visitation, Bl. 107) resolvirte der Administrator: Er
hielte es zwar nach wie vor für richtiger, wenn die Visitatoren lediglich referiren und seine -
des Administrators — Resolution einholen würden; auf ihren Wunsch wolle er ihnen jedoch
das Recht geben, gegen halsstarrige Calvinisten selbständig vorzugehen; nur sei in jedem ein-
zelnen Falle Bericht zu erstatten, und die Hof- und anderen Räthe sowie die Hofdiener seien
ausgenommen; das Vorgehen gegen letztere sei „Polizeisache“.
Unter dem 16. Juni 1592 schrieb der Administrator an die für den Meissnischen Kreis
bestellten Visitatoren Dr. Martin Mirus, Hauptprediger zu Dresden, Dr. jur. Joachim v. Peust,
zur Planitz, Hans Georg von Ponnickau zu Pomsen, Wolf Albrecht von Schleinitz, Mag. Wolf-
gang Wahnstrassen, Superintendent zu Wurzen, Notar Johann Schneidewin, dass sie am 10. Juli
in Wittenberg sein sollten, wo die Deputirten aus dem Kurkreise, dem thüringischen und voigt-
ländischen Kreise auch eintreffen würden; dort sollten die Visitatoren aller Kreise die Visitation
beginnen, von da sich sämmtlich nach Leipzig, Meissen und Dresden verfügen, daselbst die Visitation
 
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