152. Torgau. Ordnung der Visitatoren. 1529.
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In der Visitation von 1534 erging am 22. März eine weitere Ordnung. Vgl. das Nähere
oben im Ernestinischen Sachsen S. 53. Die wichtigsten Bestimmungen gelangen hier erstmalig
aus dem Weimarer Archiv Ji. Nr. 6 zum Abdrucke. (Nr. 153.) Einige Stücke aus der Ord-
nung hat Knabe nach dem Exemplar im Ephoralarchive zu Torgau in den Erläuterungen zu
seiner Edition der Ordnung von 1529 verwerthet und zum Abdruck gebracht.
Über die Ausführung der Visitationsordnung entstanden Differenzen zwischen den Pfarrern
und dem Rathe. Unter dem Datum, Sonntag, Judica 1534 (d. i. am 22. März) schrieben die
drei Pfarrer an den Rath „Ein vermeinung an einen erbarn rat. Artikel einem erbarn rat zu
bedenken“. Die Punkte dieser „Vermeinung“ betreffen namentlich die Schulen, den gemeinen
Kasten, sowie eigenmächtiges Vorgehen des Rathes. Diese Beschwerde überreichten die Pfarrer
gleichzeitig den Visitatoren. Der Rath vertheidigte sich in einem Schreiben an die Visitatoren,
berief sich auf diePrivilegien der Stadt und bat, die Ordnung voriger Visitation in den ge-
wünschten Punkten zu ändern, in allen anderen Artikeln wollten sie sich der Ordnung „so viel
nach gelegenheit der zeit müglich halten“. (Weimar, Gesammtarchiv Ji. Nr. 794.)
Über die Visitation von 1555 und den dortselbst aufgerichteten Recess vgl. oben S. 105.
Eine „Jungfern-schul-ordnung zu Torgau, darin der catechisinus“, verfasst von Jhan,
erschien Leipzig 1565 im Druck. Ein Exemplar habe ich in Zwickau, Rathsbibliothek XXII,
XII, 12 gesehen.
Eine weitere Visitations-Ordnung für Torgau aus dem Jahre 1575 befindet sich auf
dem Ephoralarchive zu Torgau. Sie wird hier nach einer mir von Herrn Direktor Dr. Knabe
gütigst zur Verfügung gestellten Abschrift abgedruckt. (Nr. 154.) Dieselbe betrifft zwar im
Wesentlichen nur finanzielle Punkte, aber diese selbst sind typisch für andere Städte, und manche
Anordnungen sind auch an sich bemerkenswerth.
152. Ordnung der Visitatoren. Vom 26. April 1529.
[Aus dem Rathsarchiv zu Torgau, Cap. XII, 1, Nr. 2.
mit Dresden, H.St.A.,
Nach dem Abdruck von
Loc. 10598, Bl. 290 ff.]
Knabe,
a. a. O.
Verglichen
Anno domini fünfzehenhundert und darnach
im neunundzweinzigsten jar montags nach cantate
haben auf bevel des durchlauchtigsten hochgebornen
fürsten und hern, hern Johansen Herzogen zu'
Sachsen, des heiligen romischen reichs erzmarschal
und churfürsten, landgraven in Doringen und
marggraven zu Meissen wir, seiner churfürstlichen
gnaden verordente visitatores der kreis Sachsen
und orts Meissen, mit namen Martinus Luther
prediger, Just Jonas probst, bede der heiligen
schrift doctor zu Wittenberg, Bastian von Kotteritzsch
ambtmann zu Bitterfeld, Bernhart von Hirsfeld
amtmann zu Slieben, Benedictus Pauli der recht
licentiat, und Johan von Taubenhein und magister
Wolfgangus Fuess pfarrer zu Colditz auf gotliche
gnad die gemeine seelsorge, zucht der jugent
und der diener gots im wort, auch ander armen
versorgung in der stadt Torgau nachvolgender
mass bestalt und vorordent.
Torgisch kreis stadt Torgau.
In dieser stadt Torgau haben wir den dinst
gotlichs worts, die christliche zucht und versorgung
der seelen mit nachvolgenden personen bestalt,
und in dem allen der dispensator guten vleiss bis
uf unvormogen befunden, und ist die pfarre chur-
fürstlich lehen, hat nicht mehr dann ein ein-
gehorendes dorf mit dem pfarrerrecht zu versorgen,
pfarrer
zween caplan
Kirchendiener schulmeister
drei coadjuvanten
. zween cüster.
Ir gewonheit zu predigen ist gewesen suntags
frue ein sermon im hospital, auf den tag das
evangelion in der pfarre, nachmittag den kate-
cismum. Alle tage in der wochen zwei mal nach
irer wal einen propheten und lection eines aposteln,
auch der evangelisten einen. Nachdem aber die
mannigfalt mehr zestreuet, dann das sie underricht
und bauet, zu dem das die arbeit den predigern
zu schwer und ganz untreglich, haben aus solchen
bedenken und andern mehr beweglichen ursachen
wir diese mass zu predigen vorordnet.
Von den predigern und predigten:
Suntags.
Frue soll der caplan einer im spital das
evangelion von dem suntag predigen, wie itzt
geschieht.
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In der Visitation von 1534 erging am 22. März eine weitere Ordnung. Vgl. das Nähere
oben im Ernestinischen Sachsen S. 53. Die wichtigsten Bestimmungen gelangen hier erstmalig
aus dem Weimarer Archiv Ji. Nr. 6 zum Abdrucke. (Nr. 153.) Einige Stücke aus der Ord-
nung hat Knabe nach dem Exemplar im Ephoralarchive zu Torgau in den Erläuterungen zu
seiner Edition der Ordnung von 1529 verwerthet und zum Abdruck gebracht.
Über die Ausführung der Visitationsordnung entstanden Differenzen zwischen den Pfarrern
und dem Rathe. Unter dem Datum, Sonntag, Judica 1534 (d. i. am 22. März) schrieben die
drei Pfarrer an den Rath „Ein vermeinung an einen erbarn rat. Artikel einem erbarn rat zu
bedenken“. Die Punkte dieser „Vermeinung“ betreffen namentlich die Schulen, den gemeinen
Kasten, sowie eigenmächtiges Vorgehen des Rathes. Diese Beschwerde überreichten die Pfarrer
gleichzeitig den Visitatoren. Der Rath vertheidigte sich in einem Schreiben an die Visitatoren,
berief sich auf diePrivilegien der Stadt und bat, die Ordnung voriger Visitation in den ge-
wünschten Punkten zu ändern, in allen anderen Artikeln wollten sie sich der Ordnung „so viel
nach gelegenheit der zeit müglich halten“. (Weimar, Gesammtarchiv Ji. Nr. 794.)
Über die Visitation von 1555 und den dortselbst aufgerichteten Recess vgl. oben S. 105.
Eine „Jungfern-schul-ordnung zu Torgau, darin der catechisinus“, verfasst von Jhan,
erschien Leipzig 1565 im Druck. Ein Exemplar habe ich in Zwickau, Rathsbibliothek XXII,
XII, 12 gesehen.
Eine weitere Visitations-Ordnung für Torgau aus dem Jahre 1575 befindet sich auf
dem Ephoralarchive zu Torgau. Sie wird hier nach einer mir von Herrn Direktor Dr. Knabe
gütigst zur Verfügung gestellten Abschrift abgedruckt. (Nr. 154.) Dieselbe betrifft zwar im
Wesentlichen nur finanzielle Punkte, aber diese selbst sind typisch für andere Städte, und manche
Anordnungen sind auch an sich bemerkenswerth.
152. Ordnung der Visitatoren. Vom 26. April 1529.
[Aus dem Rathsarchiv zu Torgau, Cap. XII, 1, Nr. 2.
mit Dresden, H.St.A.,
Nach dem Abdruck von
Loc. 10598, Bl. 290 ff.]
Knabe,
a. a. O.
Verglichen
Anno domini fünfzehenhundert und darnach
im neunundzweinzigsten jar montags nach cantate
haben auf bevel des durchlauchtigsten hochgebornen
fürsten und hern, hern Johansen Herzogen zu'
Sachsen, des heiligen romischen reichs erzmarschal
und churfürsten, landgraven in Doringen und
marggraven zu Meissen wir, seiner churfürstlichen
gnaden verordente visitatores der kreis Sachsen
und orts Meissen, mit namen Martinus Luther
prediger, Just Jonas probst, bede der heiligen
schrift doctor zu Wittenberg, Bastian von Kotteritzsch
ambtmann zu Bitterfeld, Bernhart von Hirsfeld
amtmann zu Slieben, Benedictus Pauli der recht
licentiat, und Johan von Taubenhein und magister
Wolfgangus Fuess pfarrer zu Colditz auf gotliche
gnad die gemeine seelsorge, zucht der jugent
und der diener gots im wort, auch ander armen
versorgung in der stadt Torgau nachvolgender
mass bestalt und vorordent.
Torgisch kreis stadt Torgau.
In dieser stadt Torgau haben wir den dinst
gotlichs worts, die christliche zucht und versorgung
der seelen mit nachvolgenden personen bestalt,
und in dem allen der dispensator guten vleiss bis
uf unvormogen befunden, und ist die pfarre chur-
fürstlich lehen, hat nicht mehr dann ein ein-
gehorendes dorf mit dem pfarrerrecht zu versorgen,
pfarrer
zween caplan
Kirchendiener schulmeister
drei coadjuvanten
. zween cüster.
Ir gewonheit zu predigen ist gewesen suntags
frue ein sermon im hospital, auf den tag das
evangelion in der pfarre, nachmittag den kate-
cismum. Alle tage in der wochen zwei mal nach
irer wal einen propheten und lection eines aposteln,
auch der evangelisten einen. Nachdem aber die
mannigfalt mehr zestreuet, dann das sie underricht
und bauet, zu dem das die arbeit den predigern
zu schwer und ganz untreglich, haben aus solchen
bedenken und andern mehr beweglichen ursachen
wir diese mass zu predigen vorordnet.
Von den predigern und predigten:
Suntags.
Frue soll der caplan einer im spital das
evangelion von dem suntag predigen, wie itzt
geschieht.
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