Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Armgart, Martin [Bearb.]; Meese, Karin [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (24. Band = Siebenbürgen): Das Fürstentum Siebenbürgen - das Rechtsgebiet und die Kirche der Siebenbürger Sachsen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2012

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30664#0041
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Einleitung

1. Siebenbürgen
a) Name und Umfang
Siebenbürgen1 ist der deutsche Name einer heute zur Republik Rumänien gehörenden historischen und
geographischen Landschaft im südöstlichen Europa. Ein synonymer Name ist Transylvanien, abgeleitet
von dem lateinischen Transilvania (terra ultra silvas bzw. trans silvas).
Die geographische Landschaft Siebenbürgen umfasst eine von Gebirgszügen der Karpaten umschlos-
sene, knapp 60.000 km2 große Hochebene. Als natürliche Grenzen gelten die zu einem Karpatenbogen
zusammentreffenden Bergkämme der Ostkarpaten und der Südkarpaten (Transylvanische Alpen) sowie im
Westen das Apuseni-Gebirge mit dem siebenbürgischen Erzgebirge und dem Bihar-Gebirge. Im Nordwe-
sten, zwischen Großwardein und Klausenburg, befindet sich das von einer alten Fernstraße, dem König-
steig, durchzogene namengebende große Waldgebiet.
Etwa deckungsgleich ist eine historische Verwaltungseinheit, die sich im Hochmittelalter innerhalb des
ungarischen Reichs ausbildete und seit dem 12. Jahrhundert mit dem Woiwoden2 einen eigenen obersten
Repräsentanten besaß. Mit geringen Grenzveränderungen3 war das historische Siebenbürgen seit dem Ende
des 17. Jahrhundert Teil des habsburgischen Länderkomplexes und blieb bis zum österreichisch-ungarischen
Ausgleich von 1867 eine separate Verwaltungseinheit.
Seit dem 20. Jahrhundert bezeichnet Siebenbürgen im weiteren Sinne eine der drei Großlandschaften
Rumäniens; ihr werden alle 1919/20 Rumänien zugefallenen Gebiete jenseits von Süd- und Ostkarpaten
zugezählt. Diese Einbeziehung der rumänischen Anteile an Banat, Kreischgebiet, Sathmarer Gebiet und
Marmarosch hat die als Siebenbürgen im weiteren Sinne bezeichnete Fläche auf über 100.000 km2 fast
verdoppelt. Die rumänische Sprache differenziert zwischen dieser Großlandschaft (Transilvania) und dem
historischen Siebenbürgen (Ardeal).
Eine aktuelle Verwaltungseinheit Siebenbürgen exisitiert nicht. Die Großlandschaft Siebenbürgen
umfasst in der derzeitigen kleinräumigen rumänischen Verwaltungseinteilung 16 Kreise (judete).

1 Ausführlichste deutschsprachige Landesgeschichte Kö-
peczi, Kurze Geschichte (Zusammenfassung des drei-
bändigen ungarischen Werkes Köpeczi, Erdély Törté-
nete. I—III), weiterhin Roth, Kleine Geschichte, sowie
die Einleitung von Roth, Siebenbürgen, S. IX-LXXI;
über diese Gruppe hinausgehend Gündisch, Siebenbür-
ger Sachsen. Zusammenfassend Roth, Art. Siebenbür-
gen, S. 372-382. Prägend für die rumänische Historio-
graphie Pascu, Voievodatul Transilvaniei I-IV, neue
Gesamtdarstellung Pop/nägler, Istoria Transilvaniei
I-II.
2 Der vom ungarischen König eingesetzte, meist dem

Hochadel entstammende Woiwode war u. a. Heerführer
des siebenbürgischen Aufgebots, Richter über den Adel
und Vorsitzender der Generalversammlung der sieben
Komitate als obersten Rechtssprechungs- und Bera-
tungsgremiums. Zum Amt und seiner Besetzung vgl.
Barta, Platz Siebenbürgens, S. 38-43; Ämterlisten bei
Roth, Siebenbürgen, S. 233-235 und Roth, Kleine
Geschichte, S. 179f.
3 Von den partes adnexae des frühneuzeitlichen Fürsten-
tums verblieben im 18. Jahrhundert lediglich der Osten
des Komitates Zarand sowie die kleinen Komitate
Kraszna, Mittel-Sollnok und den Distrikt von Kövar.

23
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften