Kirchenordnung und ceremonien von 1568.
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das rohe, wilde, wüste viehe etc. Solche soll man
bis auf ihre besserung und rechte ware buss
abweisen und ihnen das sakrament nicht reichen,
weil sie es doch empfahen zu ihrem gericht und
verderben , darzu wir in unserm amte niemands
dienen noch helfen sollen, wie Paulus sagt,
2. Cor. 10: Der herr hat uns diese gewalt ge-
geben, euch zu bessern und nicht zu verderben.
Zum andern soll die beichte darum gehalten
werden, dass auch denjenigen daran gelegen ist,
die zu dem abendmahl gehen wollen, damit sie
auf des pfarrherrn unterricht und vermahnung
sich selbst prüfen, auf dass sie nicht unwirdig,
ihnen selbst zum gericht, den leib Christi essen,
und sein blut trinken, 1. Cor. 11.
Zum dritten, ob denn ein betrübtes, beküm-
mert herz eines sonderlichen anliegens halben
bei seinem pfarrherrn oder seelsorger wolte rath
suchen, das es dasselbige allhie auch desto be-
quemer thun kann.
Endlich ist es furnemlich mit der beicht
darum zu thun, damit ein jeder für seine person
den fröhlichen trost in der absolution hole, dann
weil der fromme gott nicht einerlei, sondern
mancherlei art nach seiner verordenung und ein-
setzung die gnade austheilet, als der von barm-
herzigkeit reich ist, Ephes 2, sollen wir ja der art
keine verseumen, sondern zu unserm fröhlichen
trost mit grosser demut und danksagung auf-
nehmen und dieselbigen gebrauchen.
Sollen sich derhalben die pfarrherren oder
caplön also in der beicht halten, dass sie auf
eine jede person gut achtung geben und sich fein
unterschiedlich also danach schicken.
I. Wo sie dieselbigen beichtkinder etwa rhulos
und sicher finden, das sie ihnen die sünde durch
das gesetz wohl einreiben, gottes untreglichen
zorn fürhalten und ihnen damit das herz rühren;
wo sich denn dieselbigen darauf vernemen lassen,
das ihnen ihre sünde leid und dargegen besse-
rung zusagen, soll man sie aufnemen und anders
nicht.
II. Was arme, blöde herzen sind, die gerne
wollten recht thun, werden aber zuweilen von
einem feil übereilet, das sie etwas versehen, ist
doch ihnen darbei leid, sind ihrer sünden halben
betrübt und bekümmert, die soll man wiederum
mit der fröhlichen predigt des evangelii trösten.
III. Bei denen, so sonderliche fehl, be-
schwerung und anfechtung haben, soll aller treuer
fleiss angewandt werden, damit solche personen
recht unterrichtet und getröstet werden, und darf
sich kein pfarrherr des schemen, ob er schon
nicht allwegen schleunig kann antworten, soll
derhalben, wo die sachen wichtig, weil es das
arme gewissen belanget, dieselbige in bedenken
nemen, und wo sie ihm zu schwer, sich bei
seinem bischof rath erholen, doch unvermeldet
der person, damit den armen leuten rechter unter-
richt widerfahre und ihnen geholfen werde.
IV. Da auch die seelsorger zweifelten, ob
die person die nöthige stück der christlichen
lehre, so im catechismus begriffen ist, wisse oder
nicht wisse, sollen sie dieselbigen verhören, da-
mit niemand unwissend, wer es sei, oder was er
vom glauben und sacrament halte, zu schmach
desselbigen leichtfertig dazu gestattet werde; denn
dies hochwirdige sakrament nicht in den haufen
zu geben oder zu werfen ist, wie das wort und
gemeine predig, sondern soll allein denjenigen
gereicht werden, so christen sind und rechten
glauben haben, ist aber unmüglich rechten glauben
haben, wo man von den fürnehmsten heuptstücken
christlicher lehre nichts weiss, wie Paulus sagt,
Röm. 10.
V. Sonderlich sollen sie der ursach die
lieben kinder, so vorhin das sakrament nicht
empfangen haben, fleissig von ihrem catechismo
fragen, darinnen genugsam verhören und unter-
richten, damit sie das sakrament nicht mit un-
verstand, zum ergerniss der kirchen und nachtheil
ihrer seligkeit empfahen.
VI. Da auch etliche personen, die von gottes
wort wenig halten, und dennoch zur österlichen
zeit oder sonsten das sakrament von den kirchen-
dienern trotzig und gleich mit gewalt als eine
pflicht fur den dezem fordern, wollen aber ihres
glaubens keine rechenschaft geben, sich zu ihrer
besserung mit dem wenigsten nicht schicken,
diesen soll man die gefahr ihrer seelen seelig-
keit anzeigen, dass sie mit solcher unchristlicher
weise dies heilige sakrament zu ihrem verdamm-
niss gemessen würden, darzu wir ihnen nicht
dienen künden, wie droben angezeiget, sollen
derhalben bis auf ihre besserung und ernste buss
mit gut abgewiesen werden.
VII. Sintemal auch gespüret wird, das viel
hohes und niedriges standes aus nachlessigkeit,
etliche auch wohl darum sich vom sakrament ent-
halten, damit sie nicht müssen frömmer werden
und also bisweilen in zwei, dreien auch wohl mehr
jaren nicht zum hochwirdigen abendmahl des
leibs und bluts Christi kommen, soll derhalben
ein jeder pfarrherr in seinem kirchspiel auf seine
befohlene schaf, sie seien hohes oder niedriges
standes, die sich solches enthalten, gut achtung
geben und sie erstlich in geheim, hernachmals
auch in gemein (doch ungemeldet der person)
auf dem predigtstuhl erinnern und vermanen,
dass sie sich selbst nicht dermassen ver-
seumen, noch von der gnaden gottes und gemein-
schaft des heiligen leibes und blutes Jesu Christi,
wie es Paulus nennet, absondern, mit verachtung
des testaments und ernsten befehls Christi, da er
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das rohe, wilde, wüste viehe etc. Solche soll man
bis auf ihre besserung und rechte ware buss
abweisen und ihnen das sakrament nicht reichen,
weil sie es doch empfahen zu ihrem gericht und
verderben , darzu wir in unserm amte niemands
dienen noch helfen sollen, wie Paulus sagt,
2. Cor. 10: Der herr hat uns diese gewalt ge-
geben, euch zu bessern und nicht zu verderben.
Zum andern soll die beichte darum gehalten
werden, dass auch denjenigen daran gelegen ist,
die zu dem abendmahl gehen wollen, damit sie
auf des pfarrherrn unterricht und vermahnung
sich selbst prüfen, auf dass sie nicht unwirdig,
ihnen selbst zum gericht, den leib Christi essen,
und sein blut trinken, 1. Cor. 11.
Zum dritten, ob denn ein betrübtes, beküm-
mert herz eines sonderlichen anliegens halben
bei seinem pfarrherrn oder seelsorger wolte rath
suchen, das es dasselbige allhie auch desto be-
quemer thun kann.
Endlich ist es furnemlich mit der beicht
darum zu thun, damit ein jeder für seine person
den fröhlichen trost in der absolution hole, dann
weil der fromme gott nicht einerlei, sondern
mancherlei art nach seiner verordenung und ein-
setzung die gnade austheilet, als der von barm-
herzigkeit reich ist, Ephes 2, sollen wir ja der art
keine verseumen, sondern zu unserm fröhlichen
trost mit grosser demut und danksagung auf-
nehmen und dieselbigen gebrauchen.
Sollen sich derhalben die pfarrherren oder
caplön also in der beicht halten, dass sie auf
eine jede person gut achtung geben und sich fein
unterschiedlich also danach schicken.
I. Wo sie dieselbigen beichtkinder etwa rhulos
und sicher finden, das sie ihnen die sünde durch
das gesetz wohl einreiben, gottes untreglichen
zorn fürhalten und ihnen damit das herz rühren;
wo sich denn dieselbigen darauf vernemen lassen,
das ihnen ihre sünde leid und dargegen besse-
rung zusagen, soll man sie aufnemen und anders
nicht.
II. Was arme, blöde herzen sind, die gerne
wollten recht thun, werden aber zuweilen von
einem feil übereilet, das sie etwas versehen, ist
doch ihnen darbei leid, sind ihrer sünden halben
betrübt und bekümmert, die soll man wiederum
mit der fröhlichen predigt des evangelii trösten.
III. Bei denen, so sonderliche fehl, be-
schwerung und anfechtung haben, soll aller treuer
fleiss angewandt werden, damit solche personen
recht unterrichtet und getröstet werden, und darf
sich kein pfarrherr des schemen, ob er schon
nicht allwegen schleunig kann antworten, soll
derhalben, wo die sachen wichtig, weil es das
arme gewissen belanget, dieselbige in bedenken
nemen, und wo sie ihm zu schwer, sich bei
seinem bischof rath erholen, doch unvermeldet
der person, damit den armen leuten rechter unter-
richt widerfahre und ihnen geholfen werde.
IV. Da auch die seelsorger zweifelten, ob
die person die nöthige stück der christlichen
lehre, so im catechismus begriffen ist, wisse oder
nicht wisse, sollen sie dieselbigen verhören, da-
mit niemand unwissend, wer es sei, oder was er
vom glauben und sacrament halte, zu schmach
desselbigen leichtfertig dazu gestattet werde; denn
dies hochwirdige sakrament nicht in den haufen
zu geben oder zu werfen ist, wie das wort und
gemeine predig, sondern soll allein denjenigen
gereicht werden, so christen sind und rechten
glauben haben, ist aber unmüglich rechten glauben
haben, wo man von den fürnehmsten heuptstücken
christlicher lehre nichts weiss, wie Paulus sagt,
Röm. 10.
V. Sonderlich sollen sie der ursach die
lieben kinder, so vorhin das sakrament nicht
empfangen haben, fleissig von ihrem catechismo
fragen, darinnen genugsam verhören und unter-
richten, damit sie das sakrament nicht mit un-
verstand, zum ergerniss der kirchen und nachtheil
ihrer seligkeit empfahen.
VI. Da auch etliche personen, die von gottes
wort wenig halten, und dennoch zur österlichen
zeit oder sonsten das sakrament von den kirchen-
dienern trotzig und gleich mit gewalt als eine
pflicht fur den dezem fordern, wollen aber ihres
glaubens keine rechenschaft geben, sich zu ihrer
besserung mit dem wenigsten nicht schicken,
diesen soll man die gefahr ihrer seelen seelig-
keit anzeigen, dass sie mit solcher unchristlicher
weise dies heilige sakrament zu ihrem verdamm-
niss gemessen würden, darzu wir ihnen nicht
dienen künden, wie droben angezeiget, sollen
derhalben bis auf ihre besserung und ernste buss
mit gut abgewiesen werden.
VII. Sintemal auch gespüret wird, das viel
hohes und niedriges standes aus nachlessigkeit,
etliche auch wohl darum sich vom sakrament ent-
halten, damit sie nicht müssen frömmer werden
und also bisweilen in zwei, dreien auch wohl mehr
jaren nicht zum hochwirdigen abendmahl des
leibs und bluts Christi kommen, soll derhalben
ein jeder pfarrherr in seinem kirchspiel auf seine
befohlene schaf, sie seien hohes oder niedriges
standes, die sich solches enthalten, gut achtung
geben und sie erstlich in geheim, hernachmals
auch in gemein (doch ungemeldet der person)
auf dem predigtstuhl erinnern und vermanen,
dass sie sich selbst nicht dermassen ver-
seumen, noch von der gnaden gottes und gemein-
schaft des heiligen leibes und blutes Jesu Christi,
wie es Paulus nennet, absondern, mit verachtung
des testaments und ernsten befehls Christi, da er