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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0103
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Kirchenordnung und ceremonien von 1568.

85

Von ubung deskatechismi.
Darvon haben wir droben etwas gesagt, wie
derselbige fleissig in der metten fur das haus-
gesinde, auch von den schülern die sonntag zu
der vesper nach der predig soll getrieben werden.
Darüber sollen in den drei städten Königsbergs
mittwoch in der altenstadt, donnerstag in dem thum
und freitag in dem lebenicht nach mittage die
pfarrherren in sonderen lectionibus auch treu-
lich die jugend darinnen uben, wie dann der an-
fang bereits darzu gemachet ist und solche lectiones
fur die lieben kinder sonderlich von nöten sind,
weil sie gar ein fürnemes theil der heiligen
christlichen kirchen, auf die gott haben will, dass
pfarrherren und hausveter sowohl, als jedermennig-
lichen gar ein fleissig aufsehen haben sollen, damit
die zu aller gottseligkeit erzogen und angehalten
werden, und also gefesse sein mögen zu ehren
dem lieben grossen hausherrn, deren er gebrauchen
möge zu lob und preis seines heiligen namens,
wie es dann nimmermehr feilet, wo die kinder
von ihren jungen jahren im catechismo erzogen
werden, sie kommen nachmals zu welcherlei regi-
ment sie wollen, so werden es feine leut, die
gottes wort lieb haben ihr lebe lang, schön dar-
von reden, dasselbige helfen befördern und sammt
andern guten künsten fortsetzen. Solches giebt
eine feine kirchen; feine, wohlbestellte kirchen
geben schöne regiment, da unterthanen und obrig-
keit gott fürchten und allezumal seine liebe kinder
sind und erben des ewigen lebens.
Sollen derhalben solcher ordenung mit dem
catechismo die andern stedte nach vermögen und
bequemlichkeit auch folgen, dass die prediger
denselbigen zur metten und vesper die sonntag
auch fleissig treiben und in der wochen einen tag
darzu nemen, da sie die liebe jugend darinnen
uben, also und dergestalt. Sie fragen von den
kindern erstlich die fünf stück des catechismi
schlecht und einfeltig hinweg mit feiner heller
stimme, damit die anderen, so in noch nicht
können, denselbigen nach dem text fein einfeltig
auch lernen mögen; wann das geschehen, so
neme der pfarrherr ein gebot nach dem andern,
lass einen feinen knaben den text sagen mit der
auslegung, wie sie im kleinen catechismo für-
geschrieben ist und zeige fein einfeltig an, was
die meinung solcher wörter in der auslegung sei,
damit die kinder nun auch dieselbigen lernen
verstehen, wann er nun also in einer jedern wochen
ein gebot ausgemacht und die zehen gebote heraus
sind, so neme er einen jeden artikel des glaubens,
nachmals ein jede bitte im vaterunser, ein jedes
fragestück von der taufe und abendmahl Christi
nach einander für, fange denn wiederum von den

zehn geboten an, damit die lieben kinder immer
in übung bleiben und darinnen erstarken.
Und sollen die pfarrherren die eltern treu-
lich vermanen, dass sie ihre kinder und gesinde
auf solche zeit fleissig zur kirchen halten mit an-
zeigung und erinnerung, wie unchristlich sie thun
und greulich sündigen, wann sie ihr gesinde und
kinder daran hindern und nicht mit allem fleiss
darzu anhalten. Zudem, dass wir solchen kein sakra-
ment weder im leben noch im sterben reichen künnen,
die ihren catechismum nicht gelernt haben, auch
itzund bei solcher ubung nicht lernen wollen,
welches ein gewisse und greuliche verachtung ist
gottes worts und seiner selbsteigen seligkeit.
Es will aber dies werk sonderlichen befördern
helfen, wann die kinder in schulen zuvor den
text des catechismi mit der auslegung gelernet
haben, wie dann dies die vornehmste arbeit in
schulen sein soll, das man die jugend denselben
fleissig lere, darvon in verordenung der visitation
angezeiget ist.
Ordenung des catechismi in dörfern.
Da soll nach der auslegung des evangelii
am sonntag der catechismus getrieben werden,
wie droben vermeldet und bisher gewöhnlich ge-
wesen.
Es soll auch der pfarrherr nachmittag
wiederum eine stunde nemen zu der vesper und
in dem dorfe, da er residiret, den catechismum also
üben, wie itzund vermeldet, dass er in den stedten
einen tag in der wochen soll gehandelt werden.
Und damit das volk zu solcher lection und
anderer ubung des catechismi dester ernster an-
gehalten werde, soll der pfarrherr, ein jede seine
dorfschaft, eine wochen nach der andern, so in
seinem kirchspiel begriffen, alle quartal, ja wenn
er es immer schicken kann, alle fünf oder sechs
wochen des sonntags oder andern gelegnen tagen
was sie von solchen obenernennten stücken ge-
lernet, ein jegliche person, es sei mann oder weib
(wo kein kirch in demselbigen dorfe ist, doch
sonst in einem schultes oder anderen ehrlichen
bequemen haus) insonderheit verhören und exa-
miniren. Welche denn verechtlich von der lection
und predig des catechismi geblieben und nichts
davon können, die soll er ernstlich darum an-
reden und zur besserung ermahnen; was aber den
anderen simpelen, frommen leuten mangelt, mit
treuem und höchstem fleiss unterrichten, wie ein
jeder pfarrherr seinem amt und geschicklichkeit
nach solchem allem gute maass zu geben und die
armen einfeltigen zu unterweisen und lehren wol
wird wissen.
In summa, ein jeder pfarrherr soll vermüge
seines amts mit grösstem und höchstem fleiss one
unterlass in der kirchen, und wenn seine pfarr-
 
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