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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0112
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Das Herzogthum Preussen.

in allen solchen eusserlichen ceremonien unter
den christen, dass alles soll ordelichen zugehen,
darum die pfarrherren uber solcher zucht und
ordenung, aus schuldiger pflicht ihres amts billig
halten und fromme christen ja gern sollen darzu
forderung thun; wem solche ordenung nicht ge-
fallen, sondern nur lust und willen hat an dem,
dass es wunderlichen durch einander gehet und ein
jeder thut seines gefallens, der bekennet mit der
that, dass er nach gott, noch nach natürlicher
vernunft nichts fraget.
Wann aber alles nach der ordenung drohen
gehalten ist, soll das auf bieten auf der kanzel
folgender gestalt und also geschehen mit diesen
worten :
N. und N. wollen nach göttlicher ordnung
zum heiligen stand der ehe greifen, begeren dess
ein gemein christlich gebet für sie, dass sie
es in gottes namen anfahen und wohl gerathe,
und hette jemands was darein zu sprechen, der
thu es bei zeit oder schweige hernach. Gott
gebe inen seinen segen. Amen.
Wann sie nun zur kirchen kommen, soll der
priester für der ganzen kirchen und lieben ge-
mein diese erinnerung thun:
Lieben freundt, gegenwertige baide personen
haben sich ordelicher weise, mit wissen beider-
seits eltern, freundschaft oder vormunder (nach
gelegenheit), in den heiligen stand der ehe be-
geben, solches von der canzel lassen offentlichen
aufbieten und darauf das gemeine gebet begeret.
Weil dann bis daher kein einspruch geschehen,
dardurch die fürgenommene ehe verhindert oder
noch mocht verhindert werden, auch keine hin-
fort soll gestattet noch zugelassen werden, so
wollen wir inen, als darzu erbetene freunde, aus
christlicher, herzlicher liebe nachmals zu solchem
stand gottes segen, glück und heil wunschen und
also mit einander für sie beten:
Vater unser etc.
Darauf spreche der priester zu beiden per-
sonen :
Wollt ir euch nun darauf in gottes namen
lassen in den ehestand zusammengeben, so tretet
herzu.
Also frage der priester den breutigam:
N., willstu N. zum ehelichen gemahel
haben ?
Dicat: Ja.
Desgleichen auch zu der braut:
N., willst du N. zum ehelichen gemahl
haben ?
Dicat: Ja.
Hier lasse er sie die trauringe einanderen
geben und füge ire beiden rechten hende zu-
sammen , schliesse darüber seine rechte hand zu
und spreche:

Was gott zusammenfüget, soll kein mensch
scheiden.
Weil dann N. und N. einanderen zu der ehe
begeren, und solches allhie offentlichen für gott
und dieser christlichen gemeine als zeugen zum
jüngsten tage bekennen, darauf sie die hende und
trauringe einanderen gegeben, so spreche ich sie
als ein diener Christi, unseres herrn, ehelich zu-
sammen. Im namen des vaters und des sohnes
und des heiligen geistes. Amen etc.
Domit lasse er sie für dem altar nieder-
knieen und spreche also:
Auf dass ir dann guten bericht habet, wie
gott diesen stand eingesetzt und verordenet, und
j ihr derhalben mit mehr gottesfurcht und guten
: gewissen darinnen beisammen leben möget, weil
ir vernehmet, dass es gottes selbsteigene stiftung
! ist, daran er ein herzlich wolgefallen hat, und
darüber halten will, so höret darvon gottes wort,
dann also schreibt Moses Genesis am andern
capitel: Und gott der herr sprach: Es ist nicht
gut, dass der mensch alleine sei' ich will im ein
gehülfen machen, die sich zu ihm halte. Da liess
gott der herr einen tiefen schlaf fallen auf den
menschen und er entschlief; und nam seiner
rieben eine und schloss die stette zu mit fleisch.
Und gott der herr bauet ein weib aus der riebe,
die er von dem menschen nam und bracht sie
zu ihm. Da sprach der mensch: das ist doch
bein von meinen beinen und fleisch von meinem
fleisch; man wird sie mennin heissen darum, dass
sie vom mann genommen ist. Darum wird ein
mann seinen vater und mutter verlassen und an
seinem weibe hangen, und sie werden sein ein
fleisch.
Darnach wende er sich zu ihnen beiden und
rede sie an also:
Weil ihr euch nun beide in ehestand be-
geben habt in gottes namen, so höret aufs erste
das gebot gottes uber diesen stand. So spricht
S. Paulus: Ihr menner, liebet eure weiber gleich
wie Christus geliebet hat die gemeine, und hat
sich selbst für sie gegeben, auf dass er sie heiliget
und hat sie gereiniget durch das wasserbad im
wort, auf dass er sie ihm selbst zurichtet eine
gemeine, die herrlich sei, die nicht habe einen
flecken oder runzeln oder des etwas, sondern
dass sie heilig sei und unstreflich. Also sollen
auch die menner ihre weiber lieben als ihre
eigene leibe; wer sein weib liebet, der liebet
sich selbst, denn niemand hat jemal sein eigen
fleisch gehasset, sondern er neeret es und pfleget
sein, gleich wie auch der herr die gemeine. Die
weiber seien unterthan ihren mennern als dem
herrn, denn der mann ist des weibes haupt,
gleich wie auch Christus das haupt ist der ge-
meine und er ist seines leibes heiland; aber
 
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