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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0132
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Das Herzogthum Preussen.

zu regieren befehlen und ihnen die liebe jugend
vertrauen will, kinder seind ja ein lieblicher schatz
und schöne gabe gottes, Psal. 127, die der sohne
gottes wil haben, das sie ihm zugeführet werden,
Marc. 10. Fellet derhalben das schreckliche ur-
theil mit einem zetergeschrei über die jenigen, so
einem kinde ergerlich seind, dass ihnen besser
were ein mühlstein an den hals und erseuft mitten
im meer, da es am aller tiefsten ist, Matth. 18.
Was können aber ergerliche leute am glauben,
lehr und leben anders thun, dann die jugend und
zarten herzen ergern und zu gleichem aberglauben
und unzüchtigem bösen leben locken und reizen.
Darumb sollen zu der schulregierung keine
zugelassen noch geduldet werden, denn die eines
guten, ehrlichen, züchtigen lebens, reiner lehr und
religion, und in summa die fein rund, gut evan-
gelisch [fehlt: nicht] bös aber von herzen bapistisch
und schwermerisch seind.
Besoldung.
Schulmeister seind aller propheten veter, dann
dieselbigen alle discipuli gewesen, und von ihren
lehrern und schulmeistern gelernet haben, und ist
die welt nicht wert, das sie ihre arbeit erkennen,
viel weniger vergleichen solle und bezahlen,
solcher hohen werk muss gott ihr lohn und be-
lohner selbst sein.
Gleichwol sollen die bischofe die verschaffung
thun bei stedten und dörfern, das solche personen
ehrlich und wol versehen und unterhalten werden,
damit sie ihrer arbeit dester mit mehr lust und
fleiss mügen abwarten.
Und weil an den meisten örtern die besoldung
sehr gering, sollen die bischofe, ihrer bescheiden-
heit nach, mit den bürgern handlen, damit sie
gott zu ehren, und der armen jugend zum besten,
einen tag umb den andern, gemelten schuldienern
den tisch geben, sich auch zu besserer unterhal -
tung desselben mit was mehrerm angreifen wolten.
Von einkunft der kirchen, gemeinem
unterhalt der pfarrherrn und schul-
dienern, kirchen- und schulgebeuen.
Es ist beides natürlich und gottes gericht
selber, dass ein jeder getreuer arbeiter seines lohns
werdt ist, Luc. 10. Und so gar ein nötig stück
in der kirchen, das prediger und schuldiener wol
unterhalten werden, das auch Paulus saget, hie
dürfe niemands gedenken, dass sich gott werde
lassen spotten und effen, sondern es sei ernst und
werde der mensch an jenem tage das erndten und
einsamlen, was er jetzund seet und anwendet, mit
austheilung allerlei gutes den jenigen, von denen er
unterrichtet wird, Galat. 6. Nicht das solchs werk

zu unser seligkeit von nöten were, sondern das es
eine gewisse anzeigung ist, wer nicht hilft, damit
pfarrherrn und schuldiener erhalten werden, der
helt vom predigtampt und gottes wort nichts, da-
rumb hat er keine gottes furchte noch liebe, ware
busse und glauben, darumb keine seligkeit.
Soll derhalben alhie aller fleiss angewandt
werden, jedermenniglich darzu bereit, willig und
hülflich sein, damit die jerliche einkunft der
kirchen, wie dieselbige von uns dem landesfürsten
mit bewilligung unser erbarn landschaft verordenet
ist, ohne verzug gereicht und entrichtet, und darvon
nichts entrücket werde, dann wo man darinnen solte
seumig sein, so haben wir gewisslich in kleiner
zeit niemands mehr, der uns in der kirchen dienen
würde, und würde also von uns selbst der liebe
sohn gottes mit seinem heiligen und allein selig-
machenden evangelio erger dann der arme Lazarus
vom reichen man, ausgeschmacht und ausgehungert.
Was darauf an jenem tage für ein sentenz und
urtheil gefallen wolte, sehen wir in dem lebendigen
exempel, Luc. 16, und hat es uns Christus zuvor
gesaget, Matth. 25. Ich bin hungrich gewesen,
ihr habt mich nicht gespeiset, gehet hin ihr vor-
maledeiten in das ewige feuer etc.
Es seind aber die einkommen zu dem unter-
halt der pfarrherren und schuldiener dreierlei.
Erstlich was nach inhalt und anweisung der
inventarien auf einer jeden wiedem soll gefunden
werden.
Zum andern, was an vermüglichen ortern
an landerei und ackerwerk den pfarrherrn ver-
ordent ist.
Und zum dritten, was an geld bei den pfarr-
leuten muss gesamblet und zugelegt werden.
Inventarien.
Die pfarrherrn sollen nicht allein ihre pfarr-
leutlein lehren, das sie helfen erhalten, was zum
unterhalt des predigtampts von nöten ist, sondern
sollen auch selbst darzu fürderlich sein, und der-
halben der jenigen keines umbringen, was sie
auf der pfarre gefunden haben, sondern alles der-
massen gebrauchen, damit es andere nach ihnen
auch mügen finden und nützen, derwegen die
herrn bischofe mit erster visitation darzu trachten,
das in allen kirchen, wo vorhin keine inventaria
sein, dieselbigen nochmaln geschaffet und auf-
gerichtet, dem pfarrherrn nicht geringert, sondern
obermelter gestalt damit gebaret werde.
Und soll ein jeder pfarrherr, wann er auf
der wiedem wird angewiesen, ihm lassen ein in-
ventarium zustellen, von dem lehenherrn unter-
zeichnet, dargegen unter seiner eigenen hand
gleiches lautes dem lehenherrn überantworten, auf
das nach seinem tode, oder wann er am andere
 
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