228 Polen. Die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen.
Diese wird hier erstmalig nach dem Exemplar im Raths-Archiv Thorn X, 3a, abgedruckt.
(Nr. 48.)
Aus späterer Zeit besitzen wir verschiedene Ordnungen des Rathes, so von 1706 eine
Sonn- und Festtagsordnung, ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert eine Verlöbniss-, Hochzeits-,
Tauf- und Begräbnissordnung für die Niederungsdörfer (die Verlobung hat vor vier Zeugen, in
der Kirche oder auch in den Schulen an Sonn- und Festtagen, die ersten drei hohen Feste
ausgenommen, vormittags zu geschehen); von 1722 findet sich eine revidirte Kleider-, Verlöb-
niss-, Hochzeits-, Kindtauf- und Begräbnissordnung; eine weitere „Verlöbnus-, Hochzeits-, Tauff-
und Begräbnissordnung, nach welcher in den Niederungs- und derselben benachbarten Dorf-
schaften der Stadt Thorn die Untersassen evangelischer Religion sich zu richten verpflichtet
werden“, vom Dezember 1747 ; eine für die gleichen Personen bestimmte Ordnung vom 11. November
1762; eine weitere Ordnung über ähnliche Materien ohne Datum — alle diese Ordnungen finden
sich im Rathsarchiv zu Thorn X, 3 a, fallen aber nicht in unsere Sammlung.
In der Thorner Rathsbibliothek findet sich unter X, 9 a, ein Sammelband in Octav, in
Schweinsleder gebunden. Hierin haben Geistliche des 17. Jahrhunderts zu praktischen
Zwecken sich Gebete und Formulare aufgezeichnet (über Taufen, Luthers Taufbüchlein, das
Sindfluth-Gebet, Gebete wider die Feinde der Kirchen Christi, Gebet zur Zeit des Krieges, Ge-
bete für den Landesherrn [„Erleuchte dein antlitz über den vater des vaterlandes Sigismundum III.,
König in Pohlen und Schweden, sampt seinem königlichen gemahl und junges herrschaft,
schütze mit deinem allmächtigen arm die löbliche krohn Pohlen, die herren senatoren, haupt-
leute, sampt der ganzen ritterschaft. Siehe an mit den augen deiner gnaden undt barm-
herzigkeit unser hochbedrängtes Vaterlandt, das landt Preussen u. diese Königliche Stadt . .
Eine spätere Hand hat Veränderungen vorgenommen: Sigismund ist verändert in „Casimirum“,
aus dem „hochbedrängten“ Vaterland ist ein „liebes“ Vaterland geworden], für den Frieden, pro
pluvia et serenitate, preces vespertinae u. s. w.). In diesem Sammelbande befindet sich auch eine
Abschrift der „Strassburger Kirchenordnung vom Ehestand“, d. i. eine sehr kasuistisch gehaltene
Ordnung der Stadt Strassburg über das Ehehinderniss der Verwandtschaft und Schwägerschaft,
welche in Strassburg am 10. Februar 1584 publizirt und 1605 zu Strassburg bei Jost Martin
gedruckt wurde. (Das Ehehinderniss der Schwägerschaft wird hier bloss noch auf den zweiten
Grad erstreckt). Es findet sich aber weiter darin ein „Einfältiger Unterricht von verbotenen
personen und graden, wie man sich in ehesachen halten solle, durch D. Kilianum König zu-
sammengezogen. Geschrieben in Thorn Anno 1666, den 1. Octobris.“
Eine Zusammenstellung der Prediger Thorns findet sich in dem Sammelbande der
Stadtbibliothek Danzig III, A, 37 b, Tom. II, Bl. 343 ff. Auch in der Stadtbibliothek Danzig,
Mscr. Uph., Fol. 134, sind interessante Actenstücke über Thorn notirt, wenn auch nicht aus
dem 16. Jahrhundert.
46. Kirchenordnung von denitzigen dienern der gemeine gottes zu Torn emtrechtig geschlossen und
in folgende artickel vorfasset. (Zwischen 1560und 1570.)
[Aus dem Thorner Raths-Archiv X, 3 a. Vgl. oben S. 226. Die Bemerkungen in [] sind am Rande von einer
anderen Hand als der Text, aber von einer Hand des 16. Jahrhunderts geschrieben.]
Der heilige apostel Paulus, do er in der
ersten epistel zun Corinthern am vierzehenden
capitel von der kirchenordnung und ubung des
heiligen predigampts, in gemeiner vorsamlung der
christen nach der lenge handelt, fasset er sie
entlich aufs kurze in diese wort und spricht.
Lassets alles zuchtiglich und ordentlich zugehen,
den gott ist nicht ein gott. der unordnung, sondern
des friedens, wie in allen gemeinen der heilichen.
Mit welchen worten S. Paulus beiderlei mengel
und gebrechen begegnet und weret, so wol denen,
die zur neuerung gar zu grosse lust haben, das sie
Diese wird hier erstmalig nach dem Exemplar im Raths-Archiv Thorn X, 3a, abgedruckt.
(Nr. 48.)
Aus späterer Zeit besitzen wir verschiedene Ordnungen des Rathes, so von 1706 eine
Sonn- und Festtagsordnung, ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert eine Verlöbniss-, Hochzeits-,
Tauf- und Begräbnissordnung für die Niederungsdörfer (die Verlobung hat vor vier Zeugen, in
der Kirche oder auch in den Schulen an Sonn- und Festtagen, die ersten drei hohen Feste
ausgenommen, vormittags zu geschehen); von 1722 findet sich eine revidirte Kleider-, Verlöb-
niss-, Hochzeits-, Kindtauf- und Begräbnissordnung; eine weitere „Verlöbnus-, Hochzeits-, Tauff-
und Begräbnissordnung, nach welcher in den Niederungs- und derselben benachbarten Dorf-
schaften der Stadt Thorn die Untersassen evangelischer Religion sich zu richten verpflichtet
werden“, vom Dezember 1747 ; eine für die gleichen Personen bestimmte Ordnung vom 11. November
1762; eine weitere Ordnung über ähnliche Materien ohne Datum — alle diese Ordnungen finden
sich im Rathsarchiv zu Thorn X, 3 a, fallen aber nicht in unsere Sammlung.
In der Thorner Rathsbibliothek findet sich unter X, 9 a, ein Sammelband in Octav, in
Schweinsleder gebunden. Hierin haben Geistliche des 17. Jahrhunderts zu praktischen
Zwecken sich Gebete und Formulare aufgezeichnet (über Taufen, Luthers Taufbüchlein, das
Sindfluth-Gebet, Gebete wider die Feinde der Kirchen Christi, Gebet zur Zeit des Krieges, Ge-
bete für den Landesherrn [„Erleuchte dein antlitz über den vater des vaterlandes Sigismundum III.,
König in Pohlen und Schweden, sampt seinem königlichen gemahl und junges herrschaft,
schütze mit deinem allmächtigen arm die löbliche krohn Pohlen, die herren senatoren, haupt-
leute, sampt der ganzen ritterschaft. Siehe an mit den augen deiner gnaden undt barm-
herzigkeit unser hochbedrängtes Vaterlandt, das landt Preussen u. diese Königliche Stadt . .
Eine spätere Hand hat Veränderungen vorgenommen: Sigismund ist verändert in „Casimirum“,
aus dem „hochbedrängten“ Vaterland ist ein „liebes“ Vaterland geworden], für den Frieden, pro
pluvia et serenitate, preces vespertinae u. s. w.). In diesem Sammelbande befindet sich auch eine
Abschrift der „Strassburger Kirchenordnung vom Ehestand“, d. i. eine sehr kasuistisch gehaltene
Ordnung der Stadt Strassburg über das Ehehinderniss der Verwandtschaft und Schwägerschaft,
welche in Strassburg am 10. Februar 1584 publizirt und 1605 zu Strassburg bei Jost Martin
gedruckt wurde. (Das Ehehinderniss der Schwägerschaft wird hier bloss noch auf den zweiten
Grad erstreckt). Es findet sich aber weiter darin ein „Einfältiger Unterricht von verbotenen
personen und graden, wie man sich in ehesachen halten solle, durch D. Kilianum König zu-
sammengezogen. Geschrieben in Thorn Anno 1666, den 1. Octobris.“
Eine Zusammenstellung der Prediger Thorns findet sich in dem Sammelbande der
Stadtbibliothek Danzig III, A, 37 b, Tom. II, Bl. 343 ff. Auch in der Stadtbibliothek Danzig,
Mscr. Uph., Fol. 134, sind interessante Actenstücke über Thorn notirt, wenn auch nicht aus
dem 16. Jahrhundert.
46. Kirchenordnung von denitzigen dienern der gemeine gottes zu Torn emtrechtig geschlossen und
in folgende artickel vorfasset. (Zwischen 1560und 1570.)
[Aus dem Thorner Raths-Archiv X, 3 a. Vgl. oben S. 226. Die Bemerkungen in [] sind am Rande von einer
anderen Hand als der Text, aber von einer Hand des 16. Jahrhunderts geschrieben.]
Der heilige apostel Paulus, do er in der
ersten epistel zun Corinthern am vierzehenden
capitel von der kirchenordnung und ubung des
heiligen predigampts, in gemeiner vorsamlung der
christen nach der lenge handelt, fasset er sie
entlich aufs kurze in diese wort und spricht.
Lassets alles zuchtiglich und ordentlich zugehen,
den gott ist nicht ein gott. der unordnung, sondern
des friedens, wie in allen gemeinen der heilichen.
Mit welchen worten S. Paulus beiderlei mengel
und gebrechen begegnet und weret, so wol denen,
die zur neuerung gar zu grosse lust haben, das sie