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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0251
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Kirchenordnung für Thorn von 1575.

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antworten. Richtet ir selber, obs fur gott recht
sei, das wir euch mehr gehorchen den gott.
Dieses ist unser christlich und einfeltiges be-
denken von der kirchenordnung, und zweifeln gar
nicht, wo es ein erbar rath mit gottes furcht be-
trachtet und mit christlichem eiver fortsetzet und
ernstlich darüber helt vermöge der ernsten ver-
manung der göttlichen maiestet im 24. psalm.
Machet die thor weit und die thuer in der welt
hoch, das der könig der ehren einziehe.
Es werde zu gottes ehren und zu fruchtbar -
licher erbauung dieser christlichen gemeine ge-
deien, dess das nicht allein viel seelen durch
solche ernste und ordentliche ubung des heiligen
predigampts gewonnen und zu gott bekeret werden,
sondern auch die ganze stad, als eine willige
pflegerin und dankbare herberge des heilichen
predigamts, auch leiblich destomehr segens und
friedens habe.
Die weil sie dem hohen werk nachkommt,
umb welcher willen gott furnemlich land und
stedte bauet und erhelt laut des 122. psalms:
Jerusalem ist gebauet, das eine stadt sei, da man
zusammen kommen soll, zu predigen dem volk
Israel und zu danken dem namen des herrn.
Wunschet Jerusalem gluck, das ist alle christen
auf erden bitten fur solche gottselige stedte und

obrigkeit, es müsse wolgehen denen, die dich
lieben. Es müsse friede sein inwendig deinen
mauren und glück in deinen palesten.
Solte aber diese kirchenordnung aus mensch-
licher forcht oder weltlicher weisheit hindan-
gesetzet werden (das wir uns doch gar nicht ver-
sehen) , so wollen wir hiemit das unser getan
haben und entschuldiget sein an allen seelen, die
hinfurt durch unordnung mochten verwarloset
werden.
Ja auch an allen unglück, so uber diese stad
ergehen mochte aus gottes gerechtem gericht.
Wie gottes son, Luce am 19. , mit weinen
sagt, das nicht ein stein auf dem andern von der
stadt bleiben soll, welche seine gnädige heim-
suchung nicht erkennet, wen er als ein könig der
ehren fur das thor kompt und suchet mit seinem
heiligen predigamt herberge und christliche an-
richtung kirchen und schulen.
[Folgen die eigenhändigen Unterschriften:
Simon Musaeus D inspektor hs. ecclesiae
subscripsit propria manu
Franciscus Burchhardus, subscripsit
Erasmus Glicznirus, subscr.
Joannes Wenzelius, subscr.
Stanislaus Swyeskowski, subscr.]

47. Kirchenordnung, wie es zu Thorn in Preussen beide in der alten als neuen stadt mit lehr und cere-
monien, samt andern ding, so zu förderung und erhaltung des lehr- und predigtambts christlicher zucht und
guter ordnung von neuen gehalten wird, aus der wittenbergiscben, nürnbergischen, breslauischen, mecklen-
burgischen, preussischen und andern guten kirchenordnungen treu und fleissig zusammengetragen1).
Anno 1575.
[Nach einer, wie ein Randvermerk angiebt, 1712 verfertigten Abschrift in der Stadtbibliothek Danzig,
III A, Fol. 37 b (M. S.). Vgl. oben S. 228.]

Thornische kirchenordnung.
Nach dem beide, die schrift und gemeine
erfahrung, genugsam bezeugen, das kein regiment
ohne gewisse ordnung bestehen oder gedeuen
möge, so ist leicht zuerachten, was der kirchen
gottes an einer gewissen beständigen ordnung ge-
legen sei, in betrachtung, dass nicht allein die h.
engeln, sondern auch die hohe göttl. majestät
gott vater, sohn und h. geist, selbst in der
kirchenversammlung gegenwärtig sein, den gesang
und das gebeth der kirchen annehmen, durchs
wort und sacrament mit den kirchen handeln und
an guter ordnung der kirchen zu vielen guten
dienende gross gefallen haben, dagegen aber un-
ordentlich wesen in den kirchen gar ernstlich
strafen und hassen, wie S. Paulus in seinen

episteln vielfältig bezeuget und derohalben zu guter
ordnung treulich und fleissig ermahnet, Cor. 14.
Darumb, obwohl in kirchen ordnung nichts
so gut geordnet mag werden, das böse leute nicht
tadlen oder missbrauchen könnten, das auch die
kirchenordnung, die gott selbst dem jüdischen
volke durch Mosen gegeben, nicht hat frei sein
mögen; so erfordert doch gottes ehre und der
kirchen nothurft, das beides in lehre und cere-
monien eine gute ordnung treulich wahrgenommen
werde, derohalben auch auf anordnung und ver-
schaffung der christl. obrickeit zu Thorn diese
kirchenordnung gestellet worden, nicht der meinung,
mit dem werke den himmel zuverdienen, welchen
uns Christi durch sein verdienst erworben, sondern
das die erbare ordentliche zucht gemeiner kirchen-

') Am Rande ist hier bemerkt: NB. Damahls, neml. 1575, sind in Thorn folgende prediger gewesen -
Sigismund Schwabe, Senior, Abr. Sbasinius zu St. George, .Joh. Wentzelius in der neustadt, Mart. Murinius, ibid
Sehling, Kirchenordnungen. IV 30
 
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