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Polen. Die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen.
dass sich der priester mit dem kelche darnach
richten möge und könne. Nach der communion
pfleget man mit der gewöhnlichen collect oder
danksagung samt den segen das officium zu be-
schliessen.
Diese ordnung wird gehalten in beiden
städten, doch in der neustadt abwechselnd, einen
sonntag deutsch, den andern polnisch, was ora-
tionem dominicam und denn verba C. Coenae be-
langend. Sonsten die gesänge, collecten und
lectiones für der predigt werden alles lateinisch
gehalten. An den aposteltagen und anderen
kleinen festen, die man mit halber feier zu halten
pfleget, wird das ganze officium deutsch gehalten,
beide in der alten und neuenstadt; in der vor-
stadt zu S. Georgen wird das amt samt der
predigt in vorgedachter ordnung stets polnisch
gehalten, auch in hohen festen die praefation in
polnischer sprache gesungen. In hohen festen
wird in der neustadt, wann viel volk polnisch zur
beichte kommt, auch bald nach der frühpredigt
das officium in polnischer sprache gehalten, wann
aber an einem sonntage oder feiertage keine com-
municanten sind, so wird das amt nicht weiter
als bis zur predigt gehalten und nach der predigt
kurz mit einem gesange und collecten beschlossen,
deutsch oder polnisch, wie es der ort, zeit oder
gelegenheit erfordert.
Art. 6. Von metten.
Zu St. Johann in der pfarrkirchen sollen die
metten täglich in gewöhnlicher ordnung durch die
bestelleten choralisten mit gebührlichen reinen
psalmen, gesängen und collecten lateinisch ge-
sungen werden, an sonntagen und feiertagen hora 5,
in wochentagen hora 7; wann man aber predigt,
so sollen die metten im winter für der predigt,
bald nach dem ersten läuten, und im sommer nach
der predigt gesungen werden.
Des sonntags früh werden hora 6 zu S. Jo-
hannis in der pfarrkirchen 2 oder 3 deutsche
psalm gesungen, auch darzwischen auf der orgel
geschlagen, daraufs die epistel geprediget und er-
kläret wird ungefehr auf 3/4 stunde, darnach zum
beschluss ein deutsch lied gesungen, wie das die
zeit und noth erfordert. Eben in derselben stund
werden auch im kloster zu unser lieben frauen
und in der neustädtischen pfarrkirchen die metten
in ietzt gedachter ordnung mit singen und predigen
polnisch gehalten. Am montage, donnerstag und
sonnabend werden die metten beides in der alten
und neuen stadt gleichformig gehalten, also dass
im sommer hora 6 und im winter hora 7 des
morgens in der alten stadt, im kloster und der
neustadt, in der pfarrkirchen anfänglich ein deutsch
lied, nachmals die antiphona und folgends ein
psalm, und zwar alles deutsch gesungen wird;
darauf pflegt ein knabe ein capitel aus dem alten
testament zu lesen, auf welches ein deutscher
gesang samt einen verordneten gebet in submissa
voce gesungen werden, ferner lieset ein knabe
die capita catechismi schlecht und bald darauf
ein caput catechismi mit der auslegung. Dann
pfleget ein gesang de tempore, oder was sonsten
die noth und gelegenheit erfordert, [fehlt etwa :
gesungen zu werden] nach demselben pfleget der
kirchendiener das coeli gebet gegen dem volk zu-
lesen und darauf mit einer bequämen collecte zu-
beschlüssen.
Am dienstage, mittwoch und freitage werden
zum metten die wochenpredigten gehalten; im
sommer wird bald nach 6 uhr gesungen und ge-
predigt; aber im winter wird zwar auch um
6 uhr geläutet; darauf die choralisten lateinische
metten singen und auf halbwege 7, wann der
glockner wiederumb signiret, so wird von schülern
gesungen und die predigt darauf gefördert. Am
dienstag in der alten stadt im closter polnisch, in
der neuen stadt deutsch. Am mittwoch im ge-
dachten kloster deutsch, am freitag in S. Johann
deutsch, alles in solcher ordnung, dass nach dreien
psalmen oder gesängen ein sermon ungefähr auf
1/2 stündlein gehalten und folgends mit einem
gesange und collect beschlossen wird; die enderung
mit den läuten wird auf ostern und S. Michaelis
gerichtet.
Wann aber in wochentagen feste oder feier-
tage einfallen, da mögen dagegen die andcrn
wochenpredigten eingestellet werden; allein wann
gar zeitig in der wochen ein feiertag einfället,
als am montag oder dienstag, so soll gleichwohl
die feiertagspredigt zu S. Johann [fehlt: nicht]
unterlassen werden, damit das predigen nicht zu-
lange anstelle, weil wir des lieben wortes täglich
sehr notdürftig sein.
Art. 7. Von der vesper.
Wie zuvor von den metten vermeldet, also
ist auch in gemein von der vesper zumerken, dass
in der pfarrkirchen zu S. Johann in der wochen
täglich durch die bestellten choralisten lateinische
vesper gesungen wird, am montage hora 2, an
den folgenden tagen hora 3. Denn am- montage
wird hora 3 daselbst das examen catechismi ge-
halten. Am sonntage wird in der altstadt zu
S. Johann wie auch in der neustädtischen pfarr-
kirchen lateinische vesper gesungen, zwischen dem
hymnus und magnificat ein halb stündlein vom
catechismo gepredigt und die vesper mit einer
collect beschlossen; am montage wird im kloster
die deutsche vesper eingestellt und dagegen das
examen des catechismi hora 2 zu S. Johann ge-
halten, aber in der neustadt wird in derselben
stunde deutsche vesper gesungen.
Polen. Die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen.
dass sich der priester mit dem kelche darnach
richten möge und könne. Nach der communion
pfleget man mit der gewöhnlichen collect oder
danksagung samt den segen das officium zu be-
schliessen.
Diese ordnung wird gehalten in beiden
städten, doch in der neustadt abwechselnd, einen
sonntag deutsch, den andern polnisch, was ora-
tionem dominicam und denn verba C. Coenae be-
langend. Sonsten die gesänge, collecten und
lectiones für der predigt werden alles lateinisch
gehalten. An den aposteltagen und anderen
kleinen festen, die man mit halber feier zu halten
pfleget, wird das ganze officium deutsch gehalten,
beide in der alten und neuenstadt; in der vor-
stadt zu S. Georgen wird das amt samt der
predigt in vorgedachter ordnung stets polnisch
gehalten, auch in hohen festen die praefation in
polnischer sprache gesungen. In hohen festen
wird in der neustadt, wann viel volk polnisch zur
beichte kommt, auch bald nach der frühpredigt
das officium in polnischer sprache gehalten, wann
aber an einem sonntage oder feiertage keine com-
municanten sind, so wird das amt nicht weiter
als bis zur predigt gehalten und nach der predigt
kurz mit einem gesange und collecten beschlossen,
deutsch oder polnisch, wie es der ort, zeit oder
gelegenheit erfordert.
Art. 6. Von metten.
Zu St. Johann in der pfarrkirchen sollen die
metten täglich in gewöhnlicher ordnung durch die
bestelleten choralisten mit gebührlichen reinen
psalmen, gesängen und collecten lateinisch ge-
sungen werden, an sonntagen und feiertagen hora 5,
in wochentagen hora 7; wann man aber predigt,
so sollen die metten im winter für der predigt,
bald nach dem ersten läuten, und im sommer nach
der predigt gesungen werden.
Des sonntags früh werden hora 6 zu S. Jo-
hannis in der pfarrkirchen 2 oder 3 deutsche
psalm gesungen, auch darzwischen auf der orgel
geschlagen, daraufs die epistel geprediget und er-
kläret wird ungefehr auf 3/4 stunde, darnach zum
beschluss ein deutsch lied gesungen, wie das die
zeit und noth erfordert. Eben in derselben stund
werden auch im kloster zu unser lieben frauen
und in der neustädtischen pfarrkirchen die metten
in ietzt gedachter ordnung mit singen und predigen
polnisch gehalten. Am montage, donnerstag und
sonnabend werden die metten beides in der alten
und neuen stadt gleichformig gehalten, also dass
im sommer hora 6 und im winter hora 7 des
morgens in der alten stadt, im kloster und der
neustadt, in der pfarrkirchen anfänglich ein deutsch
lied, nachmals die antiphona und folgends ein
psalm, und zwar alles deutsch gesungen wird;
darauf pflegt ein knabe ein capitel aus dem alten
testament zu lesen, auf welches ein deutscher
gesang samt einen verordneten gebet in submissa
voce gesungen werden, ferner lieset ein knabe
die capita catechismi schlecht und bald darauf
ein caput catechismi mit der auslegung. Dann
pfleget ein gesang de tempore, oder was sonsten
die noth und gelegenheit erfordert, [fehlt etwa :
gesungen zu werden] nach demselben pfleget der
kirchendiener das coeli gebet gegen dem volk zu-
lesen und darauf mit einer bequämen collecte zu-
beschlüssen.
Am dienstage, mittwoch und freitage werden
zum metten die wochenpredigten gehalten; im
sommer wird bald nach 6 uhr gesungen und ge-
predigt; aber im winter wird zwar auch um
6 uhr geläutet; darauf die choralisten lateinische
metten singen und auf halbwege 7, wann der
glockner wiederumb signiret, so wird von schülern
gesungen und die predigt darauf gefördert. Am
dienstag in der alten stadt im closter polnisch, in
der neuen stadt deutsch. Am mittwoch im ge-
dachten kloster deutsch, am freitag in S. Johann
deutsch, alles in solcher ordnung, dass nach dreien
psalmen oder gesängen ein sermon ungefähr auf
1/2 stündlein gehalten und folgends mit einem
gesange und collect beschlossen wird; die enderung
mit den läuten wird auf ostern und S. Michaelis
gerichtet.
Wann aber in wochentagen feste oder feier-
tage einfallen, da mögen dagegen die andcrn
wochenpredigten eingestellet werden; allein wann
gar zeitig in der wochen ein feiertag einfället,
als am montag oder dienstag, so soll gleichwohl
die feiertagspredigt zu S. Johann [fehlt: nicht]
unterlassen werden, damit das predigen nicht zu-
lange anstelle, weil wir des lieben wortes täglich
sehr notdürftig sein.
Art. 7. Von der vesper.
Wie zuvor von den metten vermeldet, also
ist auch in gemein von der vesper zumerken, dass
in der pfarrkirchen zu S. Johann in der wochen
täglich durch die bestellten choralisten lateinische
vesper gesungen wird, am montage hora 2, an
den folgenden tagen hora 3. Denn am- montage
wird hora 3 daselbst das examen catechismi ge-
halten. Am sonntage wird in der altstadt zu
S. Johann wie auch in der neustädtischen pfarr-
kirchen lateinische vesper gesungen, zwischen dem
hymnus und magnificat ein halb stündlein vom
catechismo gepredigt und die vesper mit einer
collect beschlossen; am montage wird im kloster
die deutsche vesper eingestellt und dagegen das
examen des catechismi hora 2 zu S. Johann ge-
halten, aber in der neustadt wird in derselben
stunde deutsche vesper gesungen.