B. Das Grossherzogthum Posen.
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Setzung erschien von Strimesius (Frankfurt a. d. O. 1704), Abdrucke finden sich u. A. bei
Krasinski, S. 149—152, Friese II, 1., S. 456, Lukaszewicz, S. 75 ff., Jablonski,
a. a. O. S. 189 ft'., Fischer I, S. 293 ff. Deutsche Übersetzung: Nitzsch, Urkundenbuch der
evang. Union. Bonn 1853. S. 73; Dalton, Beiträge zur Gesch, der evang. Kirche in Russ-
land 2, S. 411 ff. Ein weiterer Abdruck bei Camerarius, Historica narratio de fratrum
orthodoxorum ecclesiis in Bohemia, Moravia et Polonia. Heidelbergae 1605. Wir drucken nach
dem Originaldruck Thorn 1586 (Exemplar in der Kreuzkirche zu Lissa), und dem lateinischen
Texte bei Jablonski. (Nr. 49.)
Auf einer nachfolgenden Synode in Posen am 20. Mai 1570 wurde dieser Vergleich
bestätigt; auch wurden dort die rechtlichen Beziehungen der Religionsgemeinschaften zu einander
genauer abgegrenzt, und einige allgemeine Vorschriften, insbesondere über Kirchenzucht, hinzu-
gefügt. Die 20 Artikel gelangen zum Abdruck. Eine genaue Inhaltsangabe steht bei Krasinski,
S. 153; wörtlich finden sie sich bei Friese II, 2., S. 5; Lukaszewicz, S. 84; Jablonski,
S. 195 ff. (Die Acta Conventus Posnaniensis vom Mai und October 1570 finden sich in lateini-
scher Sprache im Archive der Johanniskirche zu Lissa unter C. I. 2. und Boguslav. Cass. 23.)
Die Einigkeit blieb zwar thatsächlich nicht immer gewahrt (vgl. Krasinski, S. 188 ff.),
formell wurde jedoch der Consensus Sendomiriensis auf mehreren Generalsynoden (z. B. in
Petrikau 1578, Posen 1580, 1582, Wladislaw 1583, Thorn 1595) bestätigt und erst 1645 auf
dem Colloquium von Thorn aufgegeben.
Überhaupt fanden noch verschiedene allgemeine Synoden der vereinigten protestanti-
schen Kirchen statt, und es wurden auf denselben Beschlüsse zur Hebung des Kirchenwesens,
insbesondere der Kirchenzucht, gefasst.
So 1573 zu Krakau (vgl. Krasinski, S. 187, woselbst einige Zucht-Vorschriften ab-
gedruckt sind). Hier wurden die Beschlüsse der kleinpolnischen Synoden von Xions und Wladislaw
als gemeingiltig rezipirt, aber den Lutheranern und Böhmen ihre Abweichungen vorbehalten.
So 1576 zu Krakau.
So 1578 zu Petrikau (Krasinski, S. 189; bei Friese II, 2., S. 84 findet sich
eine Wiedergabe der wichtigsten Bestimmungen; Lukaszewicz, S. 96).
So 1582 zu Posen.
So 1583 zu Wladislaw. Diese Synode hatte den Zweck, die von einigen lutherischen
Geistlichen gegen den Vergleich von Sendomir unternommenen Angriffe, wegen deren ihnen
schon auf der Synode von Posen 1572 ein Verweis ertheilt worden war, zu beseitigen. Der
Vergleich von Sendomir wurde bestätigt und es wurde beschlossen, dass dieser Vergleich, zu-
sammen mit den Verordnungen späterer allgemeiner Synoden, lateinisch und polnisch gedruckt
werden sollte, dass jeder Prediger ein Exemplar erhalten und sich bei Strafe darnach richten
sollte. Vgl. die weiteren Beschlüsse bei Krasinski, S. 191; Lukaszewicz S. 99.
So 1595 zu Thorn (die 18 Beschlüsse dieser Synode giebt Krasinski, S. 212, ihrem
Inhalt nach wieder).
Die Beschlüsse der Generalsynoden von Posen 1570, Krakau 1573, Petrikau 1578,
Wladislaw 1583 sind mit dem Sendomirschen Vergleiche zusammen 1586 zu Thorn
lateinisch und polnisch gedruckt (Neudruck 1592). Im Drucke 1596 (Thorn) sind auch noch die
Beschlüsse der Thorner Generalsynode von 1595 wiedergegeben. Neudrucke in lateinischer
Sprache finden sich bei Jablonski, Historia consensus Sendomir. u. s. w., zum Theil auch
bei Scheidemantel, Acta conventuum u. s. w., in deutscher Sprache bei Friese, a. a. O. II;
Lukaszewicz, a. a. O. (zum Theil); auszugsweise bei Krasinski u. A. Der Abdruck erfolgt
hier in lateinischer Sprache nach dem Originaldruck von 1586 bezw. nach Jablonski. (Nr. 50 — 54.)
Über diese allgemeinen Synoden wird S. 252 nochmals in anderem Zusammenhange
gehandelt.
Sehling, Kirchenordnungen. IV.
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Setzung erschien von Strimesius (Frankfurt a. d. O. 1704), Abdrucke finden sich u. A. bei
Krasinski, S. 149—152, Friese II, 1., S. 456, Lukaszewicz, S. 75 ff., Jablonski,
a. a. O. S. 189 ft'., Fischer I, S. 293 ff. Deutsche Übersetzung: Nitzsch, Urkundenbuch der
evang. Union. Bonn 1853. S. 73; Dalton, Beiträge zur Gesch, der evang. Kirche in Russ-
land 2, S. 411 ff. Ein weiterer Abdruck bei Camerarius, Historica narratio de fratrum
orthodoxorum ecclesiis in Bohemia, Moravia et Polonia. Heidelbergae 1605. Wir drucken nach
dem Originaldruck Thorn 1586 (Exemplar in der Kreuzkirche zu Lissa), und dem lateinischen
Texte bei Jablonski. (Nr. 49.)
Auf einer nachfolgenden Synode in Posen am 20. Mai 1570 wurde dieser Vergleich
bestätigt; auch wurden dort die rechtlichen Beziehungen der Religionsgemeinschaften zu einander
genauer abgegrenzt, und einige allgemeine Vorschriften, insbesondere über Kirchenzucht, hinzu-
gefügt. Die 20 Artikel gelangen zum Abdruck. Eine genaue Inhaltsangabe steht bei Krasinski,
S. 153; wörtlich finden sie sich bei Friese II, 2., S. 5; Lukaszewicz, S. 84; Jablonski,
S. 195 ff. (Die Acta Conventus Posnaniensis vom Mai und October 1570 finden sich in lateini-
scher Sprache im Archive der Johanniskirche zu Lissa unter C. I. 2. und Boguslav. Cass. 23.)
Die Einigkeit blieb zwar thatsächlich nicht immer gewahrt (vgl. Krasinski, S. 188 ff.),
formell wurde jedoch der Consensus Sendomiriensis auf mehreren Generalsynoden (z. B. in
Petrikau 1578, Posen 1580, 1582, Wladislaw 1583, Thorn 1595) bestätigt und erst 1645 auf
dem Colloquium von Thorn aufgegeben.
Überhaupt fanden noch verschiedene allgemeine Synoden der vereinigten protestanti-
schen Kirchen statt, und es wurden auf denselben Beschlüsse zur Hebung des Kirchenwesens,
insbesondere der Kirchenzucht, gefasst.
So 1573 zu Krakau (vgl. Krasinski, S. 187, woselbst einige Zucht-Vorschriften ab-
gedruckt sind). Hier wurden die Beschlüsse der kleinpolnischen Synoden von Xions und Wladislaw
als gemeingiltig rezipirt, aber den Lutheranern und Böhmen ihre Abweichungen vorbehalten.
So 1576 zu Krakau.
So 1578 zu Petrikau (Krasinski, S. 189; bei Friese II, 2., S. 84 findet sich
eine Wiedergabe der wichtigsten Bestimmungen; Lukaszewicz, S. 96).
So 1582 zu Posen.
So 1583 zu Wladislaw. Diese Synode hatte den Zweck, die von einigen lutherischen
Geistlichen gegen den Vergleich von Sendomir unternommenen Angriffe, wegen deren ihnen
schon auf der Synode von Posen 1572 ein Verweis ertheilt worden war, zu beseitigen. Der
Vergleich von Sendomir wurde bestätigt und es wurde beschlossen, dass dieser Vergleich, zu-
sammen mit den Verordnungen späterer allgemeiner Synoden, lateinisch und polnisch gedruckt
werden sollte, dass jeder Prediger ein Exemplar erhalten und sich bei Strafe darnach richten
sollte. Vgl. die weiteren Beschlüsse bei Krasinski, S. 191; Lukaszewicz S. 99.
So 1595 zu Thorn (die 18 Beschlüsse dieser Synode giebt Krasinski, S. 212, ihrem
Inhalt nach wieder).
Die Beschlüsse der Generalsynoden von Posen 1570, Krakau 1573, Petrikau 1578,
Wladislaw 1583 sind mit dem Sendomirschen Vergleiche zusammen 1586 zu Thorn
lateinisch und polnisch gedruckt (Neudruck 1592). Im Drucke 1596 (Thorn) sind auch noch die
Beschlüsse der Thorner Generalsynode von 1595 wiedergegeben. Neudrucke in lateinischer
Sprache finden sich bei Jablonski, Historia consensus Sendomir. u. s. w., zum Theil auch
bei Scheidemantel, Acta conventuum u. s. w., in deutscher Sprache bei Friese, a. a. O. II;
Lukaszewicz, a. a. O. (zum Theil); auszugsweise bei Krasinski u. A. Der Abdruck erfolgt
hier in lateinischer Sprache nach dem Originaldruck von 1586 bezw. nach Jablonski. (Nr. 50 — 54.)
Über diese allgemeinen Synoden wird S. 252 nochmals in anderem Zusammenhange
gehandelt.
Sehling, Kirchenordnungen. IV.
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