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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0317
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Privileg für Ostrorog von 1569.

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ich dann die predigerwohnung samt dem an-
stossenden garten und allen von alters her dazu
gehörigen äckern und wiesen übergebe. Indem
ich aber die wichtigkeit und verwilligung der ur-
alten noch zu den apostelzeiten übliche sitte er-
wäge und mich vor der sünde und dem straf-
gerichte eines Anania und seines weibes Saphira
hüte (wovon in der apostelgeschichte cap. 5), so
ordne ich und setze fest, das alle emolumente
aus dem städtchen Lissa und Leszczynko, welche
der vorige pfarrer genoss, es sei an zehnten oder
in körnern, und die groschen von jedern hause,
so wie es von alters her war, fernerhin verbleiben
sollen. Ueberdiess, dass von meinem vorwerke
zu seinem unterhalte auch von meinen nach-
kommen und beamten verabfolgt werden: Zehn
schock roggen, vier schock weizen, fünf schock
hafer, ein schock gerste, ein schock erbsen,
welches ich aus christlicher liebe hiermit ver-
ordne. Uberdiess alles begebe ich ihn und seine
nachfolger samt dem gesinde mit der befreiung
von allen stadtabgaben und obliegenheiten, wie

auch von frohndiensten auf dem schlosse und
hofe. Item aus meinem und meiner nachkommen
walde holz zu seinem bedarf. Welches ich alles
zur beglaubigung und bestätigung mit meinem
insiegel und unterschrift bekräftige; meine söhne
und nachkommen aber alle insgesammt betheure
ich bei ihrem gewissen und seelenheil, und setze
das vertrauen in ihre gottseligkeit, dass auch sie
dieses privilegium unterschreiben und ihr siegel
andrücken werden. Und wenn sie es auch nicht
unterschreiben noch besiegeln, so betheure ich sie
bei ihrer ewigen verdammnis, dass sie diese meine
ganze schenkung und verordnung unverbrüchlich
halten, diesen evangelischen gottesdienst nicht
verändern, und diener des wortes von dieser con-
fession der böhmischen brüder, welche von den
senioren werden gegeben werden, bei dieser ver-
sorgung lassen, und ihnen das, was ihnen aus-
gesetzt ist, zu entrichten befehlen, und selbst
entrichten. Wofür sie gott segen wird. Gegeben
zu Goluchowo am tage des heiligen Marcellus. 1580.
Raphael Leszczynski, starost von Radziejewo.

Ostrorog.
65. Privileg des Jan Ostrorog. Vom Marcustage (25. April) 1569.
[Aus dem polnischen Text bei Lukascezwicz, O. Rosciotacz Braci Czeskick w dawnej Bielskiej polsce.
Pozanin 1835. S. 330, 331, übersetzt. Vgl. oben S. 254.]

Im namen der göttlichen heiligen dreieinig-
keit. Amen.
Ich, Johann Ostrorog, herr und erbherr der
herrschaft Ostrorog, wohl wissend, dass es gottes
wille und christenpflicht ist, für die ehre gottes
und die lehre des reinen gotteswortes zu sorgen
durch getreue prediger, auf dass das heilige
evangelium der gemeinde erklärt und gepredigt
werde, tue mit diesem meinen briefe kund und
zu wissen, sowohl der allgemeinheit als auch jedern
einzelnen, den es angeht, dass ich ebenso wie
mein vater, der hochselige Jakob Ostrorog,
general und starost von Gross-Polen, die lautere
lehre, wie sie im heiligen evangelium verkündet
und in dem bekenntnis der brüder, die man
„Waldenser“ nennt, dem könig von Polen, Sigis-
mund Augustus, vorgelegt worden ist, angenommen
hat, für sie prediger als gemeindehirten unter-
halten und auch als bekenner dieser wahren
christenlehre sein leben beendet hat. Ebenso
habe also auch ich diese lehre als lauteres gottes-
wort und meine bekentnis angenommen, und so
bekenne ich, dass ich ihren predigern, als echten
dienern gottes, die unser herr' Christus in seiner
gnade als hirten gesandt hat, folgen und dieser

kirche gottes gegenüber mich verpflichtet fühlen
will. Und da ich auch meinen untertanen zu
dieser lehre vom heiligen evangelium verhelfen
will, so habe ich mit gottes hilfe fürsorge ge-
tragen und festgesetzt, dass den predigern von
der brüderschaft dieses bekenntnisses ebenso wie
früher zur zeit meines herrn vaters gestattet sein
soll, in der kirche zu Ostrorog, wie überall auf
dem gebiete meiner herrschaft das wort gottes
frei zu predigen und den leuten die heiligen sakra-
mente zu spenden. Und wie ferner mein herr
vater diesen predigern die kirche in Ostrorog unp
die verwaltung derselben anvertraut hat, auch das
pfarrhaus zu Ostrorog nebst sämtlichen einkünften
oder gütern, die dazu gehören, sodann selbst
schenkungen machte und solche auch seinen unter-
tanen anbefahl, so bestätige auch ich diese
schenkung und spenden durch diesen meinen brief.
Und so übergebe ich den jetzigen senioren näm-
lich, zu händen von Georg Israel und dem prediger
Johann Laurentius, sowie ihren rechtmässigen
nachfolgern die kirche von Ostrorog mit den geist-
lichen handlungen derselben und die pfarrei in
Ostrorog nebst den dazu gehörigen kleinen häusern.
| Es sind dies: die dicht an der pfarre gelegenen
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