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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0322
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Das Herzogthum Pommern.

Begründung des evang. Schulwesens in Pommern bis 1563. Beiheft 7 (auch separat erschienen,
Berlin 1905); Wehrmann, Gesch. von Pommern. Bd. 2 (Leipzig 1906); Bahlow, Johann
Knipstro, in Schriften des Vereins für Reformationsgesch. Halle 1898; Hering, Joh. Bugen-
hagen. Halle 1888; Derselbe, Theol. Studien und Kritiken. 1889. S. 793 ff.; Graebert,
Der Landtag zu Treptow a. d. Rega 1534 (Berliner Dissertation 1900); Derselbe, Erasmus
Manteuffel, in Gebering, Histor. Studien. (Berlin 1903); Moderow, Die evang. Geistlichen
Pommerns. Stettin 1903; Beintker, Beitr. zur Gesch. der Reformation in Pommern. Balt.
Studien N. F. 5 (1901), S. 211 ff.; N. F. 6 (1902), S. 27 ff., 159 ff.; Uckeley, Zwei Bugen-
hagiana, in Ztschr. für Kirchengesch. 1907. S. 48 ff.; Derselbe, Bugenhagens Gottesdienst-
ordnung 1535, im Archiv für Reformationsgeschichte (Friedensburg) 1908. Nr. 18; Derselbe,
Pommersche Jahrbücher 4 (1903), 6 (1906), 10 (1909).
Archive: Staats-Archiv Stettin; Stadt-Archive: Stettin, Stralsund, Stolp, Greifswald;
Pfarr-Archive: Stralsund, Stolp, Rügenwalde, Superintendentur-Archiv Bergen.

Die Landschaften, welche das Herzogthum Pommern bildeten, gehörten zu den Diöcesen
Kammin. Schwerin und Roeskild. Als die Reformation seit 1523 Fuss zu fassen begann,
regierten in Gemeinschaft die Söhne Bogislaw’sX. († 1523), Georg I. und Barnim XI. Georg
suchte im Verein mit dem Bischof Erasmus von Manteuffel die Reformation zu hindern.
Barnim XI. dagegen unterstützte die neue Bewegung, wenn auch zunächst nur im Stillen. Georg’s
Sohn Philipp I. (1531) war protestantisch gesinnt und begründete mit seinem Oheim die evan-
gelische Kirche. Diese beiden hatten bereits 1532 durch Loos das Land getheilt. Barnim er-
hielt den Osten bis zur Swine und Randow (Hauptstadt Stettin), Philipp den Westen (Haupt-
stadt Wolgast). Am 8. Februar 1541 fand eine endgültige Erbtheilung statt. Barnim XI. er-
hielt wiederum „den Ort Stettin“, Philipp I. „den Ort Wolgast“. Unsere Darstellung kann
jedoch eine ungetrennte bleiben, da Pommern im Prinzip ein Staat mit zwei Regierungen
verblieb und auch die Reformationsakte gemeinsam vorgenommen wurden.
Am 14. Februar 1560 starb Philipp. Er hinterliess fünf Söhne: Johann Friedrich,
Bogislaw XIII., Ernst Ludwig, Barnim den Jüngeren und Casimir. Da sie sämmtlich noch un-
mündig waren, so übernahm Barnim der Ältere als ihr Vormund die Regierung. Im Jahre
1569 trat Barnim der Ältere von der Regierung zurück und starb am 2. November 1573. Im
Jahre 1569 hatten die fünf Brüder sich in der Weise verglichen, dass Johann Friedrich die
Regierung zu Stettin übernahm, Bogislaw XIII. sich mit den Ämtern Barth und Camp begnügte
und den übrigen Theil von Wolgast Ernst Ludwig überliess; während die anderen Brüder noch
zu jung waren, um bedacht zu werden. Als Ernst Ludwig vom Wolgaster Theil 1592 starb,
war sein Sohn Philipp Julius noch zu jung zur Regierung und Bogislaw XIII. übernahm die-
selbe. Am 9. Februar 1600 starb auch der Stettiner Johann Friedrich.
I. Über die reformatorische Zeit und die Anfänge der Reformation vgl. besonders
Bahlow, Johann Knipstro, a. a. O. S. 4 ff., und Runge’s Brevis designatio, herausgegeben von
Uckeley, in Balt. Studien N. F. 6 (1902), S. 51 ff.; ferner Uckeley, Zustände Pommerns
im ausgehenden Mittelalter, in Pommersche Jahrbücher. Bd. 9 (1908), S. 51 ff.
Vom Kloster aus drangen die reformatorischen Ideen in weitere Kreise, und zwar vom
Kloster Belbuck bei Treptow a. d. Rega durch Bugenhagen und vom Kloster der Barfüsser in
Pyritz durch Knipstro. Während Herzog Georg der neuen Bewegung entschieden feindlich
gegenüber stand, nahm Barnim, der in Wittenberg studirt hatte, eine freundliche Haltung ein,
wenngleich er zunächst noch nicht aus der alten Kirche austrat. Erst nach dem Tode
Georg’s und nach der oben erwähnten Landestheilung gewannen die Landesherrn Philipp I.
 
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