Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0015
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Vorwort

Dieser vorletzte Halbband der niedersächsischen Kirchenordnungen des Reformationszeitalters -
Band VII mußte wiederum der Anzahl und des Umfangs neu aufgefundener Stücke wegen in zwei Halb-
bände geteilt werden - bringt eine Fülle von bisher unveröffentlichten, z. T. auch ganz unbekannten
Stücken als Ergebnis der unermüdlichen und erfolgreichen Forschungsarbeit von Frau Dr. A. Spreng-
ler-Ruppenthal. Vieles kann dadurch jetzt aus den neu aufgefundenen handschriftlichen oder gedruckten
Originalen vorgelegt werden. In der reichen Kommentierung hat die Bearbeiterin - jetzt nicht mehr wie
bei den beiden ersten Bänden durch große technische Schwierigkeiten des Satzes behindert - umfang-
reiche, zu großem Teil unveröffentlichte Quellenmaterialien heranziehen und z. T. in größeren Auszügen
darbieten können. Auf diese Weise war es ihr erstmals möglich, diesen Halbband editionstechnisch gemäß
ihrer sie schon bei den früheren Bänden leitenden Absicht ohne die damals erforderlichen schweren Opfer
an fertigen Vorarbeiten zu gestalten. Zugleich wird damit eine reichhaltige Sammlung wichtiger Quellen-
stücke geboten, die nicht nur für den mit dem Stoff einigermaßen Vertrauten erhebliche Überraschungen
darstellen, sondern auch, vor allem für Ostfriesland, die bisherige reformationsgeschichtliche Forschung
weithin auf eine neue Grundlage führen dürften.

Für die Mühe, Umsicht und Sorgfalt der Aufsuchung und der Bearbeitung der Texte sind die
Herausgeber und die Benützer dieses Bandes Frau Dr. A. Sprengler-Ruppenthal zu großem Dank ver-
pflichtet.

Von den hier publizierten 44 Stücken (eingerechnet die ostfriesische Interimsordnung von 1549,
S. 328 ff., Anm. 51) sind in der Richterschen Sammlung nur drei mitgeteilt, auch diese nur auszugsweise:

Stadt Osnabrück, KO 1543 (S. 247-264): II, Nr. LXXIX, S. 23-26
Londoner KO (1554) 1565 (S. 579-667): II, Nr. XCI, S. 99-115

Harlingerländer KO 1573/74 (S. 725-751): II, Nr. CXLIII, S. 353-357

Von einer vierten, der Buxtehuder Ordnung, bringt Richter nur die Überschrift (II, S. 503).

Insgesamt 26 Stücke sind, meist auszugsweise und vielfach auf Grund unzureichender Vorlagen,
anderwärts veröffentlicht; 18 Stücke werden hier erstmals vorgelegt. In etlichen Fällen wurde die bisherige
Überlieferung durch Auffindung weiterer Handschriften gesichert, korrigiert oder ergänzt.

Zu großem Dank für bereitwillige sachliche Förderung sind wir folgenden Archiven und Biblio-
theken verpflichtet:

Amsterdam, Universitätsbibliothek

Aurich, Archiv der Ev.-luth. Landessuperintendentur

Aurich, Staatsarchiv

Bonn, Universitätsbibliothek

Bremen, Staatsarchiv

XI
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften