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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0061
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Vörder Ordnung 1587

messige mißbreuche ernstlich verboten, wir uns
auch hochstermelten des heiligen reiches wie dan
auch unsers in Gott ruhenden gnedigsten fursten
und herrn wollgemeinten constitution und ordnung
zu geleben und dieselbe respective ferner zu vollen-
ziehen, daruber auch zu halten, uns schuldig er-
kennen, derwegen wollen wir, solliche ordenung zu
halten, einen jeden ernstlich auferlegt und, nach-

7 Die Ordnung enthält Bestimmungen: 1. über die Ab-
kündigungen vor der Trauung (vgl. oben S. 26,
Anm. 13), 2. über die Anzahl der Gäste, die Zeit, das
Essen und die Getränke bei Verlöbnisfeiern, 3. in
ähnlicher Weise Bestimmungen über die Hochzeits-
feiern (vgl. oben S. 26, Anm. 13), 4. Bestimmungen
über die Paten und die Feier des Kindelbieres (vgl.
oben S. 26, Anm. 11), 5. Bestimmungen über die
Feier der Einsegnung der Wöchnerinnen (vgl. oben
S. 26, Anm. 12), 6. ein Verbot der Feiern bei Beerdi-

volgenden allen unterscheidlichen punkten inson-
derheit gehorsamblich zu geleben, bevohlen haben
wie volget.

[Die Ordnung wird hier nicht abgedruckt 7.]
Urkundlich unter unserem secrete geben zu Bre-
men am 23.Februarii anno etc. der weinigern zahl
87.

[Aufgedrücktes Siegel]

gungen, 7. ein Verbot des Spazierengehens um den
Kirchhof während der Predigt (vgl. oben S. 25,
Anm. 6). Betr. die Brüche setzt die Ordnung fest:
Und damit gleichewoll durch diese unsere ordenunge
nicht allein das boese gestraeffet, besondern auch
das gudte befurdert und der gemeine nutz dieses
fieckes vortgesatzt und verbessert werde, wollen wir
diese obgemelte bruche bei unser zeit, wan sie
fallen und außkommen, selb an die kirchen und
schulen kehren und wenden lassen...

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