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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0170
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erneuerung gegeben hatte, konnte es sich auch der Neuordnung des Kirchenwesens nach dem Vorbild
anderer evangelischer Länder nicht ganz verschließen. Sein Vorbehalt ist jedoch bezeichnend und wurde
für die weitere Entwicklung bedeutsam.

Protokolle der Visitation bzw. Intradenverzeichnisse von 1573 finden sich noch hier und da in den
Pfarrarchiven im Bereich des ehemaligen Stifts 36.

Hier ist näher auf eine von Bischof Eberhard erlassene KO 37, die niemals gedruckt zu sein scheint 38
und vermutlich als verloren gelten muß 39, einzugehen.Von dieser KO ist auf einem Landtag zu Verden vom
25./27. Juni 1600 40 anläßlich der von Bischof Philipp Sigismund beabsichtigten Einführung einer neuen
KO ausführlich die Rede. Es heißt im Protokoll, Eberhard habe eine allgemeine Reformation „gemacht“,
eine öffentliche Kirchenvisitation gehalten und nach verrichteten Dingen eine christliche KO verfassen
und an die Kirchen verteilen lassen, nach der man sich in Lehre, Zeremonien und sonst habe richten sol-
len, und die bis jetzt auch zur Richtschnur gedient habe. Auch in der Vorrede der 1606 gedruckten KO
Philipp Sigismunds wird auf Eberhards KO eingehend hingewiesen. Pratje 41 weiß von ihr nur auf
Grund dieser Vorrede; Pfannkuche42, dem auch das genannte Landtagsprotokoll bekannt war, iden-
tifiziert die KO mit den Artikeln von 1568; Klippel 43 behauptet, ohne Angabe einer Quelle, die KO sei
auf Grund des Visitationsergebnisses von 1573 unter Benutzung der Artikel von 1568 verfaßt; v. Orten-
berg44ist derselben Meinung wie Pfannkuche; Reu 45 folgt im wesentlichen Klippel usw.-Für eine
Identifizierung der KO mit den Artikeln von 1568 könnte der Bericht Spangenbergs in Anspruch ge-
nommen werden. Soweit man aus den anderen Quellen für die Verdener Reformationsgeschichte schließen
darf, scheint es sich bei der fraglichen KO aber um ein ausführlicheres und nachhaltigeres Ordnungs-
werk gehandelt zu haben als bei den am Anfang ergangenen Artikeln. Die Behauptung Klippels könnte
in der Formulierung des Landtagsprotokolls eine gewisse Stütze finden. - Eine Andeutung des Inhalts
der Eberhardschen KO darf man vielleicht in der Urkunde vom 17.April 1599 betr. die Bestallung

36 So in Form einer Abschrift in Scheeßel; vgl. H. Meyer, Scheeßel, 72. 77. 433, auch 419 und 431, bes. 478-482
(Aufstellung betr. die Kirchen,- Pfarr- und Küstereinkünfte); vgl.ferner W.Wittkopf, 14; W. Junck, Die
ältesten Gerichtsverhältnisse im Amte Rotenburg, in: Heimatborn 4. Jg. 14 (29. Nov. 1930), 3. - Ein Extrakt aus
dem Visitationsbuch von 1573 im Pfarrarchiv zu Kirchwalsede, hergestellt 1685, ebenfalls im wesentlichen die Kir-
chen- und Pfarreinkünfte betr., ist veröffentlicht in: Heimatborn 3.Jg. 12 (Dez. 1929), 5ff. In diesem Extrakt
wird noch auf eine Überprüfung der Kirchenrechnung am 16. Januar 1572 durch den Hofprediger Magister Adrian
(Schröder), den Rentmeister Marxen, den Drosten Johann von Holle im Beisein von Gert von Minden und Evert
Monich hingewiesen; vgl. auch A. Asmus, 42f., Anm. 99. Asmus macht darauf aufmerksam, daß die durch
Bischof Eberhard angeordnete Visitation nach dem Visitationsextrakt schon im Juni 1572 (!) stattgefunden habe.
Im Abdruck wie im Original (Auskunft des Ev.-luth. Pfarramts Kirchwalsede) des Extrakts steht „anno 73 mens.
Junio up der visitation“. Dies dürfte auch der historischen Wahrheit entsprechen, sofern hier die durch Huberinus
durchgeführte Generalvisitation gemeint ist. 37 Vgl. auch oben Anm. 17 (Bericht Spangenbergs).

38 Vgl. J. H. Pratje, Altes und Neues XII, 72; H. Schlichthorst, Grundriß, 331; L. A. Petri, Agende, 71; J.
M. Reu 1,3, 1, 2, 812*.

39 Die KO, die nirgends in der Literatur genau hat beschrieben werden können geschweige denn je ediert worden ist, ließ
sich auch jetzt weder in den Niedersächsischen Staatsarchiven noch in den Archiven des ehemaligen Stiftsgebietes,
weder im Lüneburger Stadtarchiv (bes. Depositum Michaeliskloster) noch auch auf Anfrage in Stockholm ermitteln.
Etliche Bibliotheken, nach Eberhards KO befragt, antworteten zwar negativ, konnten aber auf den Besitz der KO des
Philipp Sigismund hinweisen (vgl. unten S. 143f.). Die „geschriebene KO in Kirchlinteln“, die E.G.Wolters (in:
ZnKG 19[ 1914], 57) erwähnt, muß wohl identisch sein mit der Sammlung liturgischer Formulare, die der Pastor
Nikolaus Goldbeck (1816—1850) in Kirchlinteln anfertigte. Nach allen sicheren Nachrichten über die KO Eberhards
kann es sich dabei nicht um diese handeln. Vielmehr ist es eine Privatsammlung, in der Formulare verschiedenen
Alters vereinigt sind. Eingehende Untersuchungen über den Verbleib der KO unternahm kürzlich auch Herr Pastor
Heyken; vgl. E. Heyken, 13f. 18f. Ohne Erfolg blieb auch eine Suche im Landes-A. Schlesivig.

40 Protokolle im Staats-A. Hann.: Stade Br. Arch. Des. 8a Fach 19 Nr. 1, Stück 22; und im Stadt-A. Verden: A
XX 4, 2 Fach 22, danach im Auszug mitgeteilt von E. Heyken, 14ff.; vgl. dazu Ch. G. Pfannkuche, Miß-
billigung, 311f. 41 Altes und Neues XII, 72. Ebenso H.W. Rotermund, Reformation, 173.

42 Die neuere Geschichte, 78f. 43 G. H. Klippel, 17f. 44 v. Ortenberg, 38.

45 J.M. Reu 1,3, 1, 2, 813*.

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