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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0272
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Barfüßer- und Augustinerkloster konnten jedoch nicht zu neuem Leben erweckt werden 75; nur das
Dominikanerkloster bestand mit wechselvollem Schicksal bis 1810 76. In den beiden Stadtkirchen wurde
der katholische Gottesdienst eine Zeitlang von unzulänglichen Geistlichen versehen 77, mußte aber bald
aus Mangel an Besuchern eingestellt werden. Für die Marienkirche wurde schließlich vom Domkapitel
ein evangelisch gesonnener Prediger berufen; die Katharinenkirche blieb vorerst geschlossen 78. In der
Johanniskirche, zeitweise, wie es scheint, auch in den anderen Kirchen, jedenfalls in St. Marien, pre-
digte der Chronist Dietrich Lilie „dat wort Godes lutter unde rein“. Seinem Bericht zufolge waren die
Prediger außerstande, anders zu predigen oder den alten Zeremonien nachzukommen, wollten sie einen
Aufruhr der Bürgerschaft vermeiden. Bald sah sich das Domkapitel auch genötigt, die Austeilung des
Abendmahls unter beiderlei Gestalt an die Kranken zu gestatten, die es trotz des Interim bekämpft hatte 79.

Die sich wieder verbessernde Lage der Protestanten im Reich gestattete es dem Rat 1552, Pol-
lius, der inzwischen wieder in Tecklenburg tätig gewesen war, an die unter dem kränklichen Oliver
Marsch inzwischen notdürftig wieder versorgte Katharinenkirche zurückzuberufen, wozu auch der Bischof
seine Einwilligung gab 80. Unter dem Schutz des Rates wurde der Gottesdienst in beiden Stadtkirchen
wieder ganz evangelisch gestaltet 81. Diese zweite Reformation war allein das Werk der Stadt, ohne
Hilfe des Bischofs.

auch die Orig.-Urk. des Bischofs vom gleichen Tag, ebenfalls im Dom-A. Osn., mit der er bezeugt, daß die Stadt
die Klöster wieder zugestellt und die Pfarren verlassen, auch einen Brief wieder ausgeliefert habe, während ein
anderer nicht zufinden sei. Zu dem verlorenen Brief vgl. auch oben S. 236f., Anm. 38. — Auch in seiner erneuerten
Kapitulation, ebenfalls vom 7. Juli 1548, weist der Bischof auf die Herausgabe der Klöster und Pfarren durch
die Stadt hin und verpfiichtet sich, ohne Wissen und Willen des Domkapitels mit den Klöstern nichts vorzunehmen
und mit seinem Rat zur Verwaltung einen Ökonom einzusetzen; vgl. die Urk. in: JbO 36 (1932), 34ff. - Maßgeb-
lich wurde dann der Vergleich, der, ebenfalls durch Vermittlung des Grafen von Solms, zwischen Bischof, Dom-
kapitel und Stadt am 11. Juli 1548 zustandekam, Kopie im Staats-A. Osn.: Dep. 3b IV Fach 43 Nr. 2, Stück 32a;
abgedruckt bei J. E. Stüve, Beschreibung, Urk.-R. In einem besonderen Schreiben vom 1. September 1548 befahl
der Bischof der Stadt noch einmal, sich nach dem Vergleich zu richten, Orig. im Staats-A. Osn.: aaO. Stück 34.
Vgl. auch W. Schäfer, 21.

74 Zur Restitution des Dominikanerklosters vql. Beckschäfer, 35f.; auch Kunstdenkmäler der Provinz Hannover
IV, 1 u. 2, 193.

75 Zum Barfüßerkloster vgl. Staats-A. Osn. Dep. 3b IV Fach 43 Nr. 2, Stück 40 (Bischof Johann verschenkt ein zum

leerstehenden Kloster gehörendes Gebäude, 28. Februar 1559); im übrigen H. Hamelmann, 1149; s. auch unten
S. 254, Anm. 72. 76 Vgl. Beckschäfer, 86ff.

77 In einem Schreiben vom 1. September 1548 forderte der Bischof das Domkapitel auf, die Pfarren von St. Marien
und St. Katharinen mit frommen, gelehrten, gottesfürchtigen Personen zu besetzen, da der Kaiser die Besetzung
der Pfarren mit geeigneten Leuten begehre (an Bischof Franz gerichtetes kaiserliches Mandat, Juli 1548, Kopie
im Staats-A. Osn.: Dep. 3b IV Fach 43 Nr. 2, Stück 32), „und aver gy die parre to Unser leben Fruwen und
Sunte Catharinen binnen Osnabrug mit pastorn und kerckendieneren to versorgen hebben...“, Orig. im Dom-A.
Osn. In einem Schreiben vom 8. Oktober 1548 teilte der Inhaber der St. Marienpfarre, Rembert von Kerssenbrock
(vgl. oben S. 235, Anm. 22), dem Rat mit, daß er nach vielen Mühen „gegenwertigen zeiger“ gewonnen habe, das
Predigtamt vorübergehend zu versehen, bis „wir zu einer anderen bequemen personen denken mochten“, Orig. im
Staats-A. Osn.: Rep. 120 I A Nr.V 15a Nr. 1. Nach einer Zettelnotiz in den Akten schickte Rembert am 14. Oktober
zwei Observanten in die Marienkirche, daß sie dort predigten; hierüber vgl. W. Berning, 55 mit Anm. 62. Weiteres
bei H. Hamelmann, 1149. - In der Zwischenzeit wurden die evangelischen Prediger, die nach ihrer Absetzung
noch in Osnabrück blieben, beschuldigt, bei den Bürgern in den Häusern zu lehren, zu taufen usw., Orig.-Schreiben
des Bischofs an den Rat vom Donnerstag nach Exaltationis crucis (20. September) 1548 im Staats-A. Osn.:
Dep. 3b IV Fach 43 Nr. 2, Stück 36. In der Antwort des Rates vom Sonnabend nach Matthaei apostoli (22. Sep-
tember) 1548 wird diese Behauptung allerdings zurückgewiesen, Konzept im Staats-A. Osn.: aaO. Stück 37. - Vgl.
auch Friderici-Stüve III, 45f.; W. Schäfer, 21.

78 Vgl. H. Hamelmann, 1149; Th. Röling, 78f. 85f.; Friderici-Stüve III, 46f.; auch L.Hoffmeyer,
Chronik l, 80 f.

79 Vgl. Geschichtsquellen II, 292ff. (D. Lilies Chronik).-Daß Lilie in der Marienkirche predigte, berichtet H. Ha-
melmann , 1149; auch Hammacher im Legerbuch, Geschichtsquellen IV, 242.

80 Vgl. H. Hamelmann, 1149f.; B. Spiegel, Pollius, 344f.; H. Hoyer, 192; L. Hoffmeyer, Chronik I, 81;
W. Schäfer, 18. 20; F. Flaskamp, Zwischenbericht, 125f.

81 Vgl. H. Hamelmann, 1150.

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