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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0354
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Der erste und einzige Superintendent des ganzen Landes wurde der polnische Edelmann Johannes
a Lasco 93, der u. a. wegen seiner reformatorischen Gesinnung aus seiner Heimat fortgezogen war und in
den Niederlanden Zuflucht gefunden hatte. Nach längeren Bemühungen von seiten der Gräfin Anna
übernahm er gegen Ende 1542 die Superintendentur mit dem Sitz in Emden und gleichzeitig das Amt
eines Predigers an der Großen Kirche 94. Im März wurde ihm Hermann Brass 95, vermutlich als Gehilfe,
beigegeben 96.

A Lasco wurde damals der Organisator des ostfriesischen Kirchenwesens. Doch war sein Versuch,
die ostfriesische Kirche auf reformierter Lehrgrundlage zu einigen, letztenendes zum Scheitern ver-
urteilt. Damit wurde auch die organisatorische Einheit hinfällig. Von nachhaltiger Bedeutung war sein
Wirken für die reformierten Gemeinden, insbesondere für die reformierte Gemeinde der Stadt Emden.

4. Die Entwicklung der ostfriesischen Kirchenverhältnisse bis zu den Landes-
verträgen von 1595 und 1599. a) Johannes a Lasco. Die kirchenrechtlichen Einrichtungen,
die a Lasco ins Leben rief, waren im Prinzip alle schon von den Lüneburger Prädikanten in ihrem
Gutachten zur KO von 1535 angeregt worden. Sicher ist das kein Zufall; vielmehr dürfte a Lasco das
Lüneburger Gutachten benutzt haben 97. In der Ausführung dieser Einrichtungen ist er freilich eigene
Wege gegangen.

1544 begann er mit Visitationen 98. In demselben Jahr begründete er den Coetus, eine Prediger-
synode mit wöchentlichen sommerlichen Zusammenkünften aller ostfriesischen Prediger in Emden
Auch den Emder Kirchenrat, ein Gremium aus Predigern und Ältesten, das der Gemeinde in der Kir-
chenzucht vorstand, rief er 1544 ins Leben 1. Zweifellos war diese Einrichtung der Emder Gemeinde als
Vorbild für alle übrigen Gemeinden der Grafschaft gedacht 2.

Schriftlich fixierte Ordnungen für die beiden kirchenrechtlichen Institutionen, Coetus und Pres-
byterium, sind aus der Zeit a Lascos nicht überliefert. Lediglich ein Eröffnungsgebet für den Coetus,
das einer späteren Ordnung beigegeben ist, geht vermutlich auf a Lascos Zeit zurück 3. Der Coetus sollte
das zusammenhaltende Band für die Geistlichen sein, die dauernde gemeinsame Beschäftigung mit der
Lehre, der wesentlichste Programmpunkt im Coetus, zur Lehreinheit führen. Dazu gehörte auch, daß
das Examen neu eintretender Geistlicher dem Coetus zugewiesen wurde. Gleichzeitig hatte der Coetus

93 Johannes a Lasco (Laski), geboren 1499 in Lask, erzogen von seinem Verwandten, dem Erzbischof von Gnesen,
unternahm 1512—1517 eine Studienreise nach Italien, wurde 1523 in Basel Freund und Hausgenosse des Eras-
mus, pflegte auch zu anderen Humanisten Beziehungen, begegnete Zwingli und Oekolampad. 1525 nach Polen
zurückberufen, übernahm er die Propstei Gnesen. Obwohl zum Bischof von Cujavien ernannt, verließ er 1538
Polen, um sich bald ganz der Reformation anzuschließen. Über Frankfurt/M. wandte er sich nach den Nieder-
landen und hielt sich schon 1540 eine Zeitlang in Emden auf. - Am Ende seines Lebens, 1555, zog er wieder
nach Frankfurt/M., wo er die niederländische Fremdengemeinde sammelte, 1556 nach Polen zurück. Bis zu sei-
nem Tod 1560 wirkte er in Kleinpolen für den Zusammenschluß der Evangelischen mit den „böhmischen Brü-
dern“ und für die Ausgestaltung des evangelischen Kirchenwesens. Weiteres im Verlaufe dieser Einleitung. Lite-
ratur s. im Literaturverzeichnis; vgl. auch J. Moltmann, EKL II, 1037 ff.; U. Falkenroth, RGG 3 IV, 236.

94 Vgl. E. Meiners I, 122.

95 Zu Brass vgl. unten S. 434, Anm. 10.

96 Vgl. J. Weerda I, 26. - Man hätte hier an einen Rückgriff auf die KO von 1529 zu denken, die nach dem Muster
Bugenhagenscher StadtKOO für den Superintendenten einen Adjutor vorsieht; vgl. unten S. 361 mit Anm. 10.

97 Vgl. Kruske, 58; J. Weerda I, 34; Experiment, 180.

98 Vgl. a Lascos Brief an Hardenberg vom 31. August 1544 (A. Kuyper II, 581); Anm. zu E. Beninga, Chronyk,
808f.; U. Emmius, Historia, 926; E. Meiners I, 277f.; H. Dalton, a Lasco, 249; Kruske, 59; J.Weerda

I, 42.

99 Vgl. Bericht, 306ff.; U. Emmius, Historia, 927; E. Meiners I, 279ff.; H. Dalton, a Lasco, 250; Kruske,
59; K. E. J. Jørgensen, 36; O. Bartel, 146; J. König, 115.

1 Vgl. U. Emmius, Historia, 926; E. Meiners I, 278f.;H. Dalton, a Lasco, 247ff.; Kruske, 60; J.Weerda
I, 53; EKL III, 307.

2 Vgl. dazu J.Weerda I, 61.

3 Vgl. unten S. 440f.

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