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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0388
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eingerichtet werden solle 50. Das Mandat von 1535 bezieht sich anscheinend hinsichtlich der Schulen auf
die KO von 1529, sieht aber nur die Einrichtung von Lateinschulen in Emden und Norden schlechthin
vor 51. Die Gründung einer Partikularschule in Norden kam erst 1567 52, nachdem der Plan von ver-
schiedenen Seiten, u. a. von Ligarius 53, gefördert worden war, zustande. Die Schule wurde mit Gütern
ausgestattet und mit Einkünften aus Klostergütern versehen 54. Von der Emder Lateinschule war schon
oben die Rede. Zur Zeit der geteilten Grafschaft hatte auch Leer eine bedeutendere Lateinschule refor-
mierter Prägung, die von Graf Johann gestiftet war. 1587 wurde sie zu einer Partikularschule aus-
gebaut. Aber nach dem Tod des Grafen Johann, als Graf Edzard versuchte, sie zu einer lutherischen
Schule umzugestalten, geriet sie in Verfall 55.

Von den zahlreichen Klöstern Ostfrieslands 56 waren zwar etliche zu Beginn der Regierungszeit
Ennos II. säkularisiert worden; aber die Säkularisierung der übrigen Klöster vollzog sich in einem
Jahrzehnte dauernden ruhigen Prozeß 57. Die Klöster gerieten wohl in zunehmendem Maße in Abhängig-
keit von der Landesherrschaft, die z. T. über ihre Güter verfügte. Aber die sich allmählich vermindernde
Zahl der Klosterinsassen wurde im allgemeinen unbehelligt in den Klöstern gelassen und auch darin
versorgt, soweit ihre Güter zum Selbstunterhalt nicht mehr ausreichten. Auch der katholische Gottes-
dienst der Klöster ging zunächst ungehindert weiter. Erst 1559 verbot Gräfin Anna die katholischen
Messen in den Klosterkirchen 58, zog danach auch einige Klöster ein. Doch scheint die Durchführung
des Verbots nicht überall energisch betrieben worden zu sein 59. Einige Klöster wurden, während noch
einige Konventualen darin lebten, daneben als Armenunterkunft (so die Nonnenklöster Mariental 60 und
Meerhusen 61) oder als Schülerwohnungen (so ebenfalls Mariental in Norden 62) benutzt. In Emden
wurden die letzten Konventualen des Observantenklosters abgefunden und verließen 1556 63 ihr Kloster,
in dem ein „Gasthaus“, d. h. ein Armenhaus eingerichtet wurde. Am längsten existierten die Nonnen-
klöster Meerhusen, Barthe und Thedingen, Meerhusen und Barthe als Klöster bis ca. 1604, Thedingen
bis ca. 1616 64.

50 Vgl. unten S. 368. 51 Vgl. unten S. 395f.

52 Aktennotiz Brenneysens im Staats-A. Aurich: Rep. 135 Nr. 15.

53 Vgl. das Schreiben des Ligarius an den Kanzler ter Westen vom 9. Juli 1564 und sein undatiertes „Bedenken“
betr. die Schule im Staats-A. Aurich: Rep. 135 Nr. 15, das „Bedenken“ auch bei P. Bartels, Schulwesen, 33f.;
dann das Schreiben ter Westens an Graf Edzard vom 2. März 1567, das vermutlich den letzten Anstoß zur Er-
richtung der Schule gegeben hat, im Staats-A. Aurich aaO.; dazu Bartels, aaO. 12 mit Anm. 27.

54 Schon am 25. Oktober 1560 hatte Gräfin Anna die Einkünfte des Pfarrlehns Unser Lieben Frauen zu Norden der
Schule zugewiesen; am 14. Januar 1568 schenkte sie die Mühle zu Lintel an die Lateinschule; vgl. die Akten im
Staats-A. Aurich: Rep. 135 Nr. 15. Graf Johann gab am 18. Januar 1567 seine Einwilligung, daß das sog. Oster-
haus auf dem gräflichen Hof zu Norden zur Schule gebraucht und aus den Kirchengütern unterhalten würde;
vgl. Staats-A. Aurich, Rep. 135 Nr. 3a Fasc. II Nr. 10. Vgl. dazu P. Bartels, Schulwesen, 12 mit Anm. 27;
auch H. Suur, 28; H. Reimers, Säkularisation, 26ff. 54.

55 Vgl. P. Bartels, Schulwesen, 12 mit Anm. 28; das Schulprogramm des Rektors Emmius, den Graf Edzard 1587
in Norden entlassen hatte, vgl.bei J.I. Harkenroht, Oorsprongkelykheden, 352ff.; vgl. auch P.F. Reers-
hemius, 761.

56 Vgl. zu den ostfriesischen Klöstern auch Kochs, Kirchengeschichte, 60ff.

57 Vgl.H. Reimers, Säkularisation, 17ff. 21ff.; auch H. Suur, 17f.

58 Vgl. E.Beninga, Chronyk, 852; U. Emmius, Historia, 959; E. Meiners I, 398; H. Reimers, Säkulari-
sation, 32.

59 Vgl. H. Reimers, Säkularisation, 32ff.

60 Vgl.H. Reimers, Säkularisation, 26f.; H. Suur, 34.

61 Vgl.H. Reimers, Säkularisation, 43ff.

62 Vgl.H. Reimers, Säkularisation, 29.

63 Vgl. den Bericht des gräflichen Drosten von Innhausen und Knyphausen und des Bürgermeisters zu Emden Her-
mann Lent an Gräfin Anna vom 4. Februar 1556 über die Inventarisierung des Klosters bei E. R. Brenneysen
Tom.I, Lib.V, 238f. Brenneysen setzt fälschlich die Jahreszahl 1561; das Manuskript im Staats-A. Aurich:
Msc. A 92, hat 1556, ebenso das anschließende Mandat der Gräfin. Vgl. auch H. Reimers, Säkularisation, 31f.

64 Vgl. H. Reimers, Säkularisation, 42ff.; zu Thedingen auch H. Suur, 29f.

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