Metadaten

Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0608
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
bei dem Urteil, die Formulare Microns zeigten die ursprüngliche Rezension der Londoner Texte, vielleicht noch etwas
unterstrichen werden. - Schließlich muß auch noch darauf hingewiesen werden, daß Microns und a Lascos Arbeiten
teilweise nebeneinander hergelaufen sind. A Lasco bezeugt selbst, daß er für seine Forma ac ratio auch von Micron
Hilfe gehabt habe 63.

5. Schließlich sei noch kurz auf die Einführung der Londoner Ordnungsformen in der Norder Ge-
meinde während der Predigertätigkeit Microns in Norden eingegangen. Die wichtigsten einschlägigen Stellen aus
Microns Apologeticum Scriptum sowie aus dem erwähnten Brief Martin Fabers an Westphal, auf deren Bedeutung
für die ostfriesische Ordnungsgeschichte Weerda hingewiesen hat 64, sollen zum Vergleich zu den betreffenden Ord-
nungspunkten mitgeteilt werden. Aus Microns eigener Feder besitzen wir insbesondere die Beschreibung der Norder
Abendmahlsordnung. Sie läßt erkennen, daß Micron bei grundsätzlicher Beibehaltung der Londoner Ordnung,
hauptsächlich wohl in Anpassung an die Orts- und Landesverhältnisse, hier und da Veränderungen anbrachte. Bei
der Abendmahlsfeier selbst sind die auffallendsten Abänderungen das Stehen bei Tisch, das ja auch in Emden üblich
war, und die leicht variierten Spendeformeln, die die Einmaligkeit des Opfers Christi betonen, wie man vielleicht an-
nehmen darf, gegenüber noch haftendem oder befürchtetem katholischem Verständnis. Der besonderen Gemeindebeleh-
rung über das Abendmahl dienten offenbar auch die langen Vermahnungen zwischen dem Predigtgottesdienst und der
eigentlichen Abendmahlsfeier, die die Londoner KO so nicht vorsieht. Dem Abendmahlsgottesdienst geht, wie es später
auch für Emden bezeugt ist, ein auf diesen hinführender Frühgottesdienst voraus, den die Londoner KO nicht erwähnt.
Der eigentliche Vorbereitungsgottesdienst findet acht Tage vor der Feier statt und umfaßt u.a. sowohl die Vermahnung
und Belehrung aller Kommunikanten als auch die Prüfung der neuen Kommunikanten, ähnlich wie Gellius Faber
einen umfassenden Vorbereitungsgottesdienst für Emden beschreibt, der u.a. eine allgemeine Belehrung und das
Examen umschloß 65.

63 A Lasco schreibt am 7. Juni 1553 an Bullinger: Habeo nunc prae manibus ceremonias nostrae ecclesiae omnemque
illius in nostro ministerio gubernationem. Prodibit spero sub hyemen. Scribo autem non sine Theseo, nostro inquam
Micronio, quem nostrae hic ecclesiae valde gratulator (A. Kuyper II, 677). Vgl. auch M.Woudstra, 86f.;
W.F. Dankbaar, 10.

64 Vgl. oben S. 352, Anm. 18.

65 Eine Gegenüberstellung der Gesamtabendmahlsordnungen in Emden, London und Norden s. oben S. 555f., Anm.
23. Ein Vergleich der eigentlichen Abendmahlsfeiern in London und Norden ergibt folgendes Bild:

London Norden 1557

1. Vorrede betr. die von der Kommunion Ausge-
schlossenen und Andeutung einer Vermahnung

2. Gebet-

3. Einsetzungsbericht 1. K 11, 23-29

4. Vermahnung

5. Rezitierung von 1. K 5, 7f. (dabei stehen die Die-
ner am Abendmahlstisch)

6. Während alle um den Tisch sitzen, Brotbrechung
mit Rezitierung von 1. K 10, 16 (betr. das Brot)

7. Austeilung des Brotes an die Zunächstsitzenden
mit der Spendeformel. Weiterreichung der Schüs-
seln mit dem Brot

8. Rezitierung von 1. K 10, 16 (betr. den Kelch)

9. Darreichung der Kelche an die Nächstsitzenden in
deren Hand mit Spendeformel usw.

10. Während des Wechsels der Abendmahlsgäste Le-
sung aus Joh 6 und 13ff. von der Kanzel

11. Schlußformel

12. Vermahnung zur Danksagung und Danksagung

13. Vermahnung zur Dankbarkeit

1. Ausführliche Vermahnung mit allgem. Absolutions-
und Bindeformel

2. Gebet

3. Absonderung der Abendmahlsgemeinde in den Chor-
raum unter Gesang des 23. Psalms

4. Vermahnung (bereits am Abendmahlstisch, um den
die Diener und die übrigen Kommunikanten herum-
stehen )

5. Einsetzungsbericht 1. K 11, 23—29

6. Vermahnung

7. Rezitierung von 1. K 5, 7f.

8. Brotbrechung mit Rezitierung von 1. K 10, 16 (betr.
das Brot)

9. Austeilung des Brotes an die um den Tisch Stehenden
mit Spendeformel

10. Rezitierung von 1. K 10, 16 (betr. den Kelch)

11. Darreichung der Kelche an die Nächststehenden in
deren Hand mit Spendeformel

12. Während des Wechsels der Abendmahlsgäste Lesung
von Joh 6 und 13ff. von der Kanzel

13. Danksagung

14. Vermahnung zur Dankbarkeit

576
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften