Kasseler Kirchenordnung 1539
Wir auch das allein hie angesehen, wie wir die
beide sacramenten bei diesem unserm volk zu
höherm wert und gotseligerm brauch bringen und
darin erhalten mögen und derhalb die dienst und
darreichung beder sacrament der gestalt, wie vor-
gesetzt ist, beschriben.
[6]Vonmitteilungedessacramentsfürdie
kranken.
Und weil aber dies heilige sacrament des nacht-
mals Christi die so herrlich und tröstlich gemein-
schaft ist Christi unsers lieben Herren, so gedenken
wir dasselbig auch den kranken, die alles trosts und
sterke des glaubens vor andern bedörfen, mitzu-
teilen, sie auch darzu zu vermanen, doch dasselbig
dieser gestalt: wo kranken sein werden, die sich zu-
vor zu der kirchen nit gehalten und die heiligen
sacramenten verachtet haben, die sollen zu er-
kentnisse und reue ihres gotlosen wesens getreulich
unterwisen und vermanet und mit den heiligen
sacramenten nit eh versehen werden, denn sie
gnugsame anzeige warer herzlicher reu beweisen
und auch zusagen, wo ihnen der Herr aufhelfe, daß
sie sich zu dem pfarhern und eltesten samplich ver-
fügen und da ihre vorige verachtung der kirchen
beklagen, gnad und verzeihung begeren und sich
also mit der kirchen versünen und darauf auch zum
tisch des Herrn in der kirchen gehen wöllen32. Wo
sie aber zuvor auch zum tisch des Herrn gegangen,
1 KE fügt hier ein:
Ordnung der firmunge und der hendauflegen.
Diese sol geschehen auf Weihnachten, Ostern und
Pfingsten gleich vor den gemeinen predigen, und sol
man das alwege achtage vorhin dem volk verkünden
und die stund anzeigen, damit die gemein als denn bei-
zeit da sei.
Es sollen auch die diener des worts die kinder, die
man zur kirchen sol bestetigen, die vorgehend wochen
darzu hereiten, und sollen auch die kinder alle, jedes
32 Vgl. die Ziegenhainer Zuchtordnung, S. 109.
33 Zu den „sakramentlichen Ceremonien“ rechnet Bu-
cer auch sonst die Handauflegung bei der Konfir-
mation, die Einsegnung der Ehe und die Handauf-
legung bei der Einführung der Kirchendiener.
34 Vgl. die Ziegenhainer Zuchtordnung, S. 104.
35 Vgl. Text Nr. 9.
38 Die liturgischen Ausführungen der Handauflegung,
bzw. der Konfirmation unter 1. - Die Herkunft der
das sei lang oder kurz, und man in ihnen ein herz-
lichs und onaberglaubigs begeren des heilgen sacra-
ments spürt, so soll man die leut, so bei den kran-
ken sein, vermanen, weil sie da vor augen sehen die
rute des Herren, die sie etwan scherpfer verdienet
haben denn der krank, der sie itzt befindet, daß sie
mit dem kranken Gott umb gnade bitten und das
heilige sacrament mit ihme entpfahen wöllen, auf
daß es des da ein ordenlicher communio sei. Dabei
aber soll alwege alles falsch vertrauen auf das eü-
ßere werk und die verlassung, das heilig sacrament
in der gemeine zu entpfahen, ernstlich, wie in ge-
meinen predigen also auch bei den kranken mit
dem wort Gots abgetrieben und die leut zu rechtem
und zeitigem brauch des sacraments in der kirchen
getreulich vermanet werden.
[7] Von den sarcamentlichen ceremonien
und erstlich vom hendauflegen.
Der sacramentliche ceremonien33 haben wir drei
in der kirchen, der wir unserer achtunge nach mit
besserung gebrauchen künnen.
Die erst ist das handauflegen34, damit man die
kindere, nach dem sie im christlichen glauben so
weit gelert, auf ihr selbst bekentnus undergeben an
Christum zu der christlichen gemeine bestetigt,
dero weis und brauch ist beschriben in der ordnung
der kirchenzucht zu Zigenhain gestelt35, die wir
verhoffen, also wie sie gestelt, auch hie ins werk zu
bringen136.
für sich selbst, durch sein eigen mund vor dem diener
des worts und eltesten die nachgesatzte bekantnus und
ergeben tun. Damit dann auch die kinder, denen man
die hend uflegen, dasselbig tags auch zum heiligen
nachtmal Christi gangen, sol auf dasselbige gemelte
fest, das in allen pfarren gehalten werden, und darumb
sol man auf diesen tag ein stund ehr zur kirchen kom-
men.
Die frage stuck zu den kindern und ihre antwort
solle diese sein:
Frag: Bistu ein Christ ? Antwort: Ja. - Frag: Woher
Fragstücke im einzelnen ist nicht ganz sicher zu
ermitteln. In ihrem ganzen Duktus folgen sie der
Straßburger Tradition (vgl. die Einführung ,,Bist
du ein Christ“, die über Straßburg letztlich von den
Böhmischen Brüdern herkommt, vgl. J. Müller,
Die deutschen Katechismen der Böhmischen Brü-
der, Monumenta Germaniae Paedagogica 4, 1887,
11).
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Wir auch das allein hie angesehen, wie wir die
beide sacramenten bei diesem unserm volk zu
höherm wert und gotseligerm brauch bringen und
darin erhalten mögen und derhalb die dienst und
darreichung beder sacrament der gestalt, wie vor-
gesetzt ist, beschriben.
[6]Vonmitteilungedessacramentsfürdie
kranken.
Und weil aber dies heilige sacrament des nacht-
mals Christi die so herrlich und tröstlich gemein-
schaft ist Christi unsers lieben Herren, so gedenken
wir dasselbig auch den kranken, die alles trosts und
sterke des glaubens vor andern bedörfen, mitzu-
teilen, sie auch darzu zu vermanen, doch dasselbig
dieser gestalt: wo kranken sein werden, die sich zu-
vor zu der kirchen nit gehalten und die heiligen
sacramenten verachtet haben, die sollen zu er-
kentnisse und reue ihres gotlosen wesens getreulich
unterwisen und vermanet und mit den heiligen
sacramenten nit eh versehen werden, denn sie
gnugsame anzeige warer herzlicher reu beweisen
und auch zusagen, wo ihnen der Herr aufhelfe, daß
sie sich zu dem pfarhern und eltesten samplich ver-
fügen und da ihre vorige verachtung der kirchen
beklagen, gnad und verzeihung begeren und sich
also mit der kirchen versünen und darauf auch zum
tisch des Herrn in der kirchen gehen wöllen32. Wo
sie aber zuvor auch zum tisch des Herrn gegangen,
1 KE fügt hier ein:
Ordnung der firmunge und der hendauflegen.
Diese sol geschehen auf Weihnachten, Ostern und
Pfingsten gleich vor den gemeinen predigen, und sol
man das alwege achtage vorhin dem volk verkünden
und die stund anzeigen, damit die gemein als denn bei-
zeit da sei.
Es sollen auch die diener des worts die kinder, die
man zur kirchen sol bestetigen, die vorgehend wochen
darzu hereiten, und sollen auch die kinder alle, jedes
32 Vgl. die Ziegenhainer Zuchtordnung, S. 109.
33 Zu den „sakramentlichen Ceremonien“ rechnet Bu-
cer auch sonst die Handauflegung bei der Konfir-
mation, die Einsegnung der Ehe und die Handauf-
legung bei der Einführung der Kirchendiener.
34 Vgl. die Ziegenhainer Zuchtordnung, S. 104.
35 Vgl. Text Nr. 9.
38 Die liturgischen Ausführungen der Handauflegung,
bzw. der Konfirmation unter 1. - Die Herkunft der
das sei lang oder kurz, und man in ihnen ein herz-
lichs und onaberglaubigs begeren des heilgen sacra-
ments spürt, so soll man die leut, so bei den kran-
ken sein, vermanen, weil sie da vor augen sehen die
rute des Herren, die sie etwan scherpfer verdienet
haben denn der krank, der sie itzt befindet, daß sie
mit dem kranken Gott umb gnade bitten und das
heilige sacrament mit ihme entpfahen wöllen, auf
daß es des da ein ordenlicher communio sei. Dabei
aber soll alwege alles falsch vertrauen auf das eü-
ßere werk und die verlassung, das heilig sacrament
in der gemeine zu entpfahen, ernstlich, wie in ge-
meinen predigen also auch bei den kranken mit
dem wort Gots abgetrieben und die leut zu rechtem
und zeitigem brauch des sacraments in der kirchen
getreulich vermanet werden.
[7] Von den sarcamentlichen ceremonien
und erstlich vom hendauflegen.
Der sacramentliche ceremonien33 haben wir drei
in der kirchen, der wir unserer achtunge nach mit
besserung gebrauchen künnen.
Die erst ist das handauflegen34, damit man die
kindere, nach dem sie im christlichen glauben so
weit gelert, auf ihr selbst bekentnus undergeben an
Christum zu der christlichen gemeine bestetigt,
dero weis und brauch ist beschriben in der ordnung
der kirchenzucht zu Zigenhain gestelt35, die wir
verhoffen, also wie sie gestelt, auch hie ins werk zu
bringen136.
für sich selbst, durch sein eigen mund vor dem diener
des worts und eltesten die nachgesatzte bekantnus und
ergeben tun. Damit dann auch die kinder, denen man
die hend uflegen, dasselbig tags auch zum heiligen
nachtmal Christi gangen, sol auf dasselbige gemelte
fest, das in allen pfarren gehalten werden, und darumb
sol man auf diesen tag ein stund ehr zur kirchen kom-
men.
Die frage stuck zu den kindern und ihre antwort
solle diese sein:
Frag: Bistu ein Christ ? Antwort: Ja. - Frag: Woher
Fragstücke im einzelnen ist nicht ganz sicher zu
ermitteln. In ihrem ganzen Duktus folgen sie der
Straßburger Tradition (vgl. die Einführung ,,Bist
du ein Christ“, die über Straßburg letztlich von den
Böhmischen Brüdern herkommt, vgl. J. Müller,
Die deutschen Katechismen der Böhmischen Brü-
der, Monumenta Germaniae Paedagogica 4, 1887,
11).
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