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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (8. Band = Hessen, 1. Hälfte): Die gemeinsamen Ordnungen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1965

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https://doi.org/10.11588/diglit.30457#0143
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Kasseler Kirchenordnung 1539

manunge, den armen leuten auch mitzuteilen, die-
sen dienst beschließenm.
[9] Die dritte sacramentlich ceremo-
nien ist zu brauchen an denen, die zum kirchen-
dienst erstlich verordent werden. Dieselbigen sollte
man, wann sie nun genungsam nach rechtmeßigem
beruff verhöret und beweret sein, in der kirchen
fürstellen und ihnen vermöge ihres ampts aus dem
heiligen Paulo [1. Tim 3, 1 ff; Tit 1, 7 ff] mit ernst
fürhalten und erkleren, darauf ihre zusage nemen,
demselbigen vermittelst göttlicher hülf getreulich
nachzukommen, und demnach die kirche für sie
bitten lassen und alsdann sollich gebet mit einer

m KE fügt hier ein:
Ein gebet uher die eheleut
Ahnechtiger gütiger Gott, himfischer vater, der du
selbst gesagt hast, daß nicht gut sei, daß der mensch
allein sei, und darumb den man alsbald im paradeis
das weib zum gehülfen aller heiligkeit und gerechtig-
keit geschaffen und geben und den man zum haupt und
heiland dem weib geordenet, diesen stand auch als ein
heiligen stand der hesonder forderung und uhung des
glaubens und der liebe in sich hat bei und in den gleu-
bigen vielfeltig gesegnet hast, wir bitten dich durch
deinen lieben Sohn, unsern Herrn Jhesum Christum,
den du hast von der vermehleten und elichen jungfrau
Maria wollen geboren werden, der auch die ehliche
hochzeit mit seiner gegenwertigkeit geehret und reich-
lich begabet, uns auch seine seligste lieb und gemein-
schaft, in die er uns alle ihm selbst vermehlet und zu
der höchsten lieb und gutat aufgenommen, in der heili-
gen ehe fürbildet hat, du wollest diese deine dienern,
deren ehe wir itzt in deinem namen bestetiget haben,
gnedighch verzeihen, was sie fleischlichs im anfang
und beschließen ihrer elichen bundnus haben lassen
mit inlaufen und in dem allem nicht so genzlich und
allein auf dich gesehen und ihnen deinen heiligen Geist
verleihen, daß sie nicht zweifeln, deine göttliche hand
hab sie itzund selhst durch unsern dienst zusammenge-
fügt und vereiniget, daß sie in deinem lieben son, un-
serm Herren ein mensch seien, also daß keine creatur im
himel oder erden sie immer mehr scheiden und ihre
höchste lieb gegeneinander in einigem weg schwechen
mag, daß der man des weibes haubt, das weib ihres
mans gehülfen sei, zu allem dem, das dir on ihnen im-
mer wolgefahen mag, gib ihnen auch reiche frucht ihres
leibes und daß sie dieselbigen zu deinem preis aufziehen
und also durch sich und die ihren deinen göttlichen
namen immer mehr heiligen, auf daß dein reich gewei-
tert etc. ut supra.
42 Vgl. unter n.
43 Die liturgische Gestaltung im einzelnen fehlt hier

collecten42 summiren und ihnen also die hende auf-
legen, sie damit götlichs geistes und hülf im namen
des Herren zu vertrösten und sie also in ihr ampt
einzusetzenn43.
[10] Von der kirchezucht.
Diese soll gehalten werden laut der Ordnunge zu
Ziegenhain44 gestelt.
[11] Vom gesange in der kirchen und ge-
bett.
Wiewol in so volkreicher kirchen, als hie zu
Cassel ist, sich in allwege gepürt, morgens und
abends versamelunge zum gebette, gesang und
n KE fügt hier ein:
Gebet zu der insetzung der
kirchendiener
Almechtiger gütiger Gott, himlischer vater, als dein
lieber Son, unser Herre Jhesus zu deiner gerechten in
das himlisch wesen erhöhet, hat er alsbald angefangen,
uns hie uf erden zu geben aposteln, evangelisten, pro-
pheten, hirten und lerer, seine erweleten damit in ihm
zu versamlen und zu erbauen und den seinen durch
seine liebe aposteln bevolhen, bei allen seinen ge-
meinden zu welen und setzen, die sein heilig evang.
und sacrament getreulich ausspenden und alle seelsorg
und hirtendienst versehen und verrichten. Wir bitten
dich durch denselben unsern erzhirten und bischoff
unserer seele, deinen lieben Sohn, du wollest diese, die
von deiner gemein zu solchem dienst erwelet sein, dei-
nen heiligen geist reichlich mitteilen, der sie allezeit
erleucht, für und sterk, damit sie diesen deinen so ho-
hen und heiligen dienst mit rechtem verstand und eifer
allezeit fruchtbarlich verrichten, suchen, finden und
brengen zu deinem lieben Son alle, die nach von ihm
entfrembdet oder wider von ihm abgefüret seind, er-
bauen und bessern alle, die zu ihm gebracht und in sei-
ner gemein noch halten. Hiezu beware sie vor allen
eigen felen und ergernusse, vor allem falschen ver-
leumbde und verkleinerung, auch vor alle gewaltigen
hindernusse ihres diensts, uf daß sie dir und deiner
lieben kirchen in allem lustig, bestendig, geflissen und
seliglich dienen, damit dein nam immer mehr geheili-
get und dein reich allenthalben erweitert und herr-
licher werd, durch denselbigen deinen lieben Son un-
sern Herrn Jhesum Christum, Amen.
Zu dem hendauflegen:
Nim hin die hand und hülf Gottes, den heiligen Geist,
der dich lehr, für und sterk, deinen dienst fruchtbar zu
verrichten durch unsern Herren Jhesum Christum,
Amen.
wiederum in KE.
44 Vgl. Text Nr. 9, S. 102 ff.

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