Kirchenordnnng 1566
spricht (1. Tim. 5, 19f.): Wider einen eltesten nim
keine klage auf außer zwein oder dreien zeugen.
Und die da sündigen, die straffe fur allen, uf daß
sich auch die andern fürchten. Und sagt darzu
(1. Tim. 5, 21): Ich bezeuge vor Gott, daß du solchs
haltest ohn eigen gutdunken und nicht tust nach
gunst.
(a. R.: Crebra ecclesiarum visitatio56.) Das ander
ist, daß ihr die kirchen, so euch vertrauet und be-
folen seind, oft visitiert und, was in demselbigen
recht und wol ordinirt und angericht, erhalten hel-
fet. So aber etwas mangelhaftig, widerumb erstat-
tet, darzu wann etwan irtumb in der lehr oder ad-
ministration der sacrament eingerissen were, solt
ihr denselbigen abschaffen und alles verbessern.
Item, so etliche die kirchenzucht verwerfen oder
ergernus in der gemein angerichtet, solt ihr diesel-
bigen ernstlich straffen und was dergleichen mer
in regirung der kirchen vonnöten sein will. Joannes
und Petrus visitirten die kirchen in Samaria (Act.
8, 14ff.). Widerumb lesen wir, daß Petrus reiset
durch Samariam, Galileam und Judaeam (Act.
9, 32 ff.), Paulus und Barnabas kamen widerumb
gen Lystram, Iconion und Antiochiam, sterkten die
sele der jünger und ermaneten sie, daß sie im glau-
ben blieben (Act. 14, 21 f.). Widerumb erzelet Pau-
lus sampt Timotheo in den stedten, durch welche
er zoch, was zu Jerusalem auf dem synodo ver-
handlet war (Act. 16, 4). Derselbige Paulus sterkte
die Herzen der jünger, da er durch Galatiam und
Phrygiam reisete (Act. 18, 23). Balt darnach visi-
tirt er die kirchen in Macedonia (Act. 20, 1). In sei-
nen sendbrifen verheißt er oft, er wölle kommen
[Rm 1, 11; 15, 25; 1. K 16, 5]; etwan sagt er, er
wölle Timotheum senden, der alles in der kirchen
ordinire [1. K 4, 17; Phil 2, 18; 1. Th 3, 2]. Dies
alles bezeugt klar, daß hoch vonnöten ist, daß die
kirchen von den superintendenten oft visitiret und
alles in denselbigen wol ordinirt werde.
(a. R.: Synodi57 habendae.) Zum dritten ist es
gar nutzlich, daß die diener der kirchen etwan zu-
sammenkommen und mit ihnen etliche aus den
eltesten, im jar ja zum wenigsten einmal, daß sie
56 Vgl. Kirchendienerordnung 1531, Abschn. 2, S. 72;
und Kirchendienerordnung 1537, Abschn. 4, S. 93f.
67 Vgl. Kirchendienerordnung 1531, Abschn. 3, S. 72;
von allen sachen der kirchen insgemein ratschla-
gen. Also hat der apostel Paulus die eltesten zu
Epheso zu sich gefordert gen Miletum (Act. 20, 17).
Also ist von den aposteln und eltesten ein synodus
zu Jerusalem gehalten, da sich ein zank in der lehr
erhaben hat (Act. 15, 1 ff.). Es sollen sich aber auch
die superintendenten auf gemeltem synodo gern
lassen vermanen und straffen, so sie etwan uber-
tretten; dann wer da sündiget, soll nit unwillig sein,
so er von andern guter meinung gestraft wird. Wir
lesen, daß Paulus und Barnabas sich on alle be-
schwerung dem synodo zu Jerusalem, dohin sie von
Antiochia kommen waren, unterwerfen und dar-
stellen. Es hat auch der apostel Petrus vor keinen
unwillen aufgenommen, do er zu Antiochien außer
dem synodo vom Paulo ist bespracht und gestraft
worden, dieweil er nit richtig wandlet nach der
warheit des evangelii (Gala. 2, 11 ff.).
(4) (a. R.: Recta distributio facultatum ecclesia-
sticarum58.) Zum vierten solt ihr verschaffen, daß
die güter und einkommens der kirchen an allen
ortern recht clispensirt und ausgeteilet werden zu
underhaltung der diener der kirchen, zur auf-
erziehung frommer schuler, welche hernach der
kirchen dienen können, zur noturft der armen und
zum gebeu der kirchen, darzu dann die aposteln
diacon erwehlet haben (Act. 6, 1-6). Paulus leret
seinen Timotheum, daß diejenigen, so der kirchen
vorstehen und mit leren dienen, von gutern der
kirchen sollen unterhalten werden (1. Tim. 5, 18),
desgleichen die rechten witwen und andere arme
notturftigen gliedmaß der kirchen [1. Tim 5, 16.]
Und in seiner epistel an die Corinther gedenkt er
fleißig der diener Gottes wort (1. Cor. 9, 14) und
aller armen, daß sie noturftig versorget werden
(1. Cor. 16, 1-3; 2. Cor. 8, 4; 9, 1 ff.).
(5) Dies seind nun die stuck59, geliebter bruder
in Christo Jesu, welche gehören zum ampt eines
superintendenten nach der lehr Gottes und klaren
zeugnis seiner lieben aposteln, wie man in ihren
schriften findet (l.Tim.3, 1-7). Derhalben begeren
wir nun von euch vor dem angesicht Gottes und
unsers Herrn Jesu Christi und seiner auserwelten
Kirchendienerordnung 1537, Abschn. 12, S. 99.
58 Vgl. Kirchendienerordnung 1537, Abschn. 15, S. 100.
59 Zum folgenden vgl. Höfling 154.
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spricht (1. Tim. 5, 19f.): Wider einen eltesten nim
keine klage auf außer zwein oder dreien zeugen.
Und die da sündigen, die straffe fur allen, uf daß
sich auch die andern fürchten. Und sagt darzu
(1. Tim. 5, 21): Ich bezeuge vor Gott, daß du solchs
haltest ohn eigen gutdunken und nicht tust nach
gunst.
(a. R.: Crebra ecclesiarum visitatio56.) Das ander
ist, daß ihr die kirchen, so euch vertrauet und be-
folen seind, oft visitiert und, was in demselbigen
recht und wol ordinirt und angericht, erhalten hel-
fet. So aber etwas mangelhaftig, widerumb erstat-
tet, darzu wann etwan irtumb in der lehr oder ad-
ministration der sacrament eingerissen were, solt
ihr denselbigen abschaffen und alles verbessern.
Item, so etliche die kirchenzucht verwerfen oder
ergernus in der gemein angerichtet, solt ihr diesel-
bigen ernstlich straffen und was dergleichen mer
in regirung der kirchen vonnöten sein will. Joannes
und Petrus visitirten die kirchen in Samaria (Act.
8, 14ff.). Widerumb lesen wir, daß Petrus reiset
durch Samariam, Galileam und Judaeam (Act.
9, 32 ff.), Paulus und Barnabas kamen widerumb
gen Lystram, Iconion und Antiochiam, sterkten die
sele der jünger und ermaneten sie, daß sie im glau-
ben blieben (Act. 14, 21 f.). Widerumb erzelet Pau-
lus sampt Timotheo in den stedten, durch welche
er zoch, was zu Jerusalem auf dem synodo ver-
handlet war (Act. 16, 4). Derselbige Paulus sterkte
die Herzen der jünger, da er durch Galatiam und
Phrygiam reisete (Act. 18, 23). Balt darnach visi-
tirt er die kirchen in Macedonia (Act. 20, 1). In sei-
nen sendbrifen verheißt er oft, er wölle kommen
[Rm 1, 11; 15, 25; 1. K 16, 5]; etwan sagt er, er
wölle Timotheum senden, der alles in der kirchen
ordinire [1. K 4, 17; Phil 2, 18; 1. Th 3, 2]. Dies
alles bezeugt klar, daß hoch vonnöten ist, daß die
kirchen von den superintendenten oft visitiret und
alles in denselbigen wol ordinirt werde.
(a. R.: Synodi57 habendae.) Zum dritten ist es
gar nutzlich, daß die diener der kirchen etwan zu-
sammenkommen und mit ihnen etliche aus den
eltesten, im jar ja zum wenigsten einmal, daß sie
56 Vgl. Kirchendienerordnung 1531, Abschn. 2, S. 72;
und Kirchendienerordnung 1537, Abschn. 4, S. 93f.
67 Vgl. Kirchendienerordnung 1531, Abschn. 3, S. 72;
von allen sachen der kirchen insgemein ratschla-
gen. Also hat der apostel Paulus die eltesten zu
Epheso zu sich gefordert gen Miletum (Act. 20, 17).
Also ist von den aposteln und eltesten ein synodus
zu Jerusalem gehalten, da sich ein zank in der lehr
erhaben hat (Act. 15, 1 ff.). Es sollen sich aber auch
die superintendenten auf gemeltem synodo gern
lassen vermanen und straffen, so sie etwan uber-
tretten; dann wer da sündiget, soll nit unwillig sein,
so er von andern guter meinung gestraft wird. Wir
lesen, daß Paulus und Barnabas sich on alle be-
schwerung dem synodo zu Jerusalem, dohin sie von
Antiochia kommen waren, unterwerfen und dar-
stellen. Es hat auch der apostel Petrus vor keinen
unwillen aufgenommen, do er zu Antiochien außer
dem synodo vom Paulo ist bespracht und gestraft
worden, dieweil er nit richtig wandlet nach der
warheit des evangelii (Gala. 2, 11 ff.).
(4) (a. R.: Recta distributio facultatum ecclesia-
sticarum58.) Zum vierten solt ihr verschaffen, daß
die güter und einkommens der kirchen an allen
ortern recht clispensirt und ausgeteilet werden zu
underhaltung der diener der kirchen, zur auf-
erziehung frommer schuler, welche hernach der
kirchen dienen können, zur noturft der armen und
zum gebeu der kirchen, darzu dann die aposteln
diacon erwehlet haben (Act. 6, 1-6). Paulus leret
seinen Timotheum, daß diejenigen, so der kirchen
vorstehen und mit leren dienen, von gutern der
kirchen sollen unterhalten werden (1. Tim. 5, 18),
desgleichen die rechten witwen und andere arme
notturftigen gliedmaß der kirchen [1. Tim 5, 16.]
Und in seiner epistel an die Corinther gedenkt er
fleißig der diener Gottes wort (1. Cor. 9, 14) und
aller armen, daß sie noturftig versorget werden
(1. Cor. 16, 1-3; 2. Cor. 8, 4; 9, 1 ff.).
(5) Dies seind nun die stuck59, geliebter bruder
in Christo Jesu, welche gehören zum ampt eines
superintendenten nach der lehr Gottes und klaren
zeugnis seiner lieben aposteln, wie man in ihren
schriften findet (l.Tim.3, 1-7). Derhalben begeren
wir nun von euch vor dem angesicht Gottes und
unsers Herrn Jesu Christi und seiner auserwelten
Kirchendienerordnung 1537, Abschn. 12, S. 99.
58 Vgl. Kirchendienerordnung 1537, Abschn. 15, S. 100.
59 Zum folgenden vgl. Höfling 154.
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